Krummennaab – Ein Heimatbuch - familienforschung-kunz-weiden.de
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tor kalvinisch gewor<strong>de</strong>n, starb mit seiner Gemahlin (Clara v. Freiberg) 1574 an<br />
<strong>de</strong>r damals in Velburg herrschen<strong>de</strong>n Pest (23).<br />
Rudolf von Windisch (<strong>de</strong>ssen Geschlecht aus Erbendorf stammte), <strong>de</strong>r nachmalige<br />
Pfleger bemerkt zu diesem To<strong>de</strong>sfall im Velburger Grundbuche: „gott<br />
hat damals wegen <strong>de</strong>s Seelengiftes vieler Ketzereien auch das ungläubige Velburg<br />
mit <strong>de</strong>r Pest gestraft, so daß nicht nur <strong>de</strong>r Inhaber dieser Herrschaft und<br />
seine Ehegattin Clara, son<strong>de</strong>rn so viele Inwohner in das Reich <strong>de</strong>r Toten<br />
kamen, so daß alles in und außer <strong>de</strong>r Stadt ö<strong>de</strong> gewesen“.<br />
Die einzige Tochter Georg Hektors, Amalie v. Wispeck auf Velburg, die letzte<br />
ihres Geschlechtes, heiratete wie<strong>de</strong>r einen Notthafft, <strong>de</strong>n herzoglichen<br />
Vizedom zu Landshut Hans Heinrich Notthafft (1584).<br />
So kurz auch die Besitzdauer <strong>de</strong>r Wispeck in <strong>Krummennaab</strong> war, sie brachte<br />
eine wichtige Än<strong>de</strong>rung mit sich (24):<br />
Beim Verkaufe von Wernberg 1530 hatte Hans Adam Wispeck, um die <strong>Ein</strong>willigung<br />
<strong>de</strong>r Kurpfälzer zu erlangen, versprochen, er wolle 4.000 Gul<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r<br />
Kaufsumme bei Kurfürst Ludwig (<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Landgrafen von Leuchtenberg<br />
20.000 Gul<strong>de</strong>n schuldig war) zu gewöhnlichen Zinsen anlegen und lehenbar<br />
machen und selbe vom Kurfürsten zu Lehen empfangen und tragen, solange,<br />
bis er dieselben in Gütern anlegen könnte, wo dann diese statt <strong>de</strong>s Gel<strong>de</strong>s<br />
lehenbar sein sollten.<br />
Daraufhin übernahm es Pfalzgraf Ludwig als Abschlagszahlung seiner Schuld<br />
9.000 Gul<strong>de</strong>n auf die Hofkammer zu übernehmen bzw. an Wisbeck zu bezahlen<br />
unter <strong>de</strong>r Bedingung, dass hievon bei Gelegenheit 6.000 Gul<strong>de</strong>n zur Erkaufung<br />
eines Eigengutes verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n und dieses von Wisbeck <strong>de</strong>n Kurfürsten<br />
zu Lehen aufgetragen wer<strong>de</strong>n solle.<br />
Nach <strong>de</strong>m To<strong>de</strong> seines Vaters (<strong>de</strong>s Verkäufers von Wernberg) kündigte darum<br />
Georg Hektor Wispeck 6.000 Gul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Kurfürsten, kaufte damit von <strong>de</strong>n Nothaften<br />
<strong>de</strong>ren freieigenes Gut „Crumenaw“ und ließ sich damit vom Kurfürsten<br />
Friedrich belehnen.<br />
Jetzt war also <strong>Krummennaab</strong> nicht mehr Eigengut, son<strong>de</strong>rn kurfürstlicher Besitz,<br />
womit die jeweiligen Inhaber von <strong>Krummennaab</strong> in männlicher Erbfolge<br />
belehnt wur<strong>de</strong>n; also ein Ritter <strong>–</strong> Mannlehen. Die Wisbeck waren damit kurfürstliche<br />
Lehenvasallen, hatten bei Lehensübernahme <strong>de</strong>n Vasalleneid zu<br />
leisten, and er kurfürstlichen Lehenschranne zu Amberg ihre Abgabe zu entrichten,<br />
im Kriegsfalle <strong>de</strong>m Lehensherr mit Ross und Mann zu dienen.<br />
Mit <strong>de</strong>r hohen lan<strong>de</strong>sfürstlichen Obrigkeit und Landsasserei gehörte dieses<br />
Rittermannlehen auch fernerhin wie bisher zum Gemeinschaftsamt Parkstein <strong>–</strong><br />
Wei<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>ssen gemeinsame Besitzer (damals Pfalz Neuburg und Kurpfalz)<br />
Lan<strong>de</strong>sherren darüber waren; Eigentümer aber (Grundherrschaft) und Lehensherr<br />
von <strong>Krummennaab</strong> war Kurpfalz alleine. Dieses Doppelverhältnis hatte<br />
selbstverständlich vielfach Reibereien zwischen Lan<strong>de</strong>s- und Lehensherrschaft<br />
zur Folge.