Krummennaab – Ein Heimatbuch - familienforschung-kunz-weiden.de
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II. Glaubenswechsel (56) und Simultaneum<br />
Beim Glaubenswechsel <strong>de</strong>s 16. Jahrhun<strong>de</strong>rts galt, beson<strong>de</strong>rs seit <strong>de</strong>m Augsburger<br />
Religionsfrie<strong>de</strong>n vom Jahre 1555 <strong>de</strong>r Grundsatz: „Cuius regio, eius et<br />
religio“, d.h. <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sherr konnte sein Glaubensbekenntnis auch seinen<br />
Untertanen vorschreiben.<br />
Die <strong>Ein</strong>stellung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sherren <strong>de</strong>s Gemeinschaftsamtes Parkstein-Wei<strong>de</strong>n<br />
(wohin <strong>Krummennaab</strong>, Burggrub, Thumsenreuth, Erbendorf, Siegritz gehörten)<br />
war eine an<strong>de</strong>re als jener <strong>de</strong>s kurpfälzischen Amts Wal<strong>de</strong>ck (mit Trautenberg,<br />
Lehen, Reuth, Frie<strong>de</strong>nfels jenseits <strong>de</strong>s Grenzbaches).<br />
Der Herzog von Pfalz Neuburg, Ottheinrich schrieb 1542 allen Untertanen die<br />
Ausübung <strong>de</strong>r „Augsburger Konfession“ d.h. <strong>de</strong>s Luthertums, 1543 eine neue<br />
Kirchenordnung vor, wogegen <strong>de</strong>r kurpfälzische Mitbesitzer, Ludwig VI. nichts<br />
einzuwen<strong>de</strong>n hatte.<br />
Als sich Ottheinrich <strong>de</strong>m schmalskaldischen Bun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Lutherfreun<strong>de</strong> angeschlossen,<br />
wur<strong>de</strong> sein Land 1546 <strong>–</strong> 1552 vom Kaiser besetzt und vorübergehend<br />
die kath. Religion wie<strong>de</strong>r eingeführt. Doch 1554, verhilft Ottheinrich,<br />
seit 1556 auch Herr <strong>de</strong>r Kur-Oberpfalz, wie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Luthertum zum Siege, <strong>de</strong>m<br />
auch seine Nachfolger, Herzog Wolfgang (<strong>de</strong>r 1560 eine neue Kirchenordnung<br />
einführte) und Philipp Wilhelm (seit 1569) huldigten.<br />
Dagegen suchten die kurpfälzischen Mitbesitzer <strong>de</strong>s Gemeinschaftsamtes,<br />
Kurfürst Friedrich III. (1559 <strong>–</strong> 1576) und Casimir (1583 <strong>–</strong> 1610) wie ihren oberpfälzischen<br />
Untertanen, so auch jenen <strong>de</strong>s Gemeinschaftsamtes ihren Kalvinismus<br />
aufzuzwingen, jedoch vergeblich. Kurfürst Ludwig VI. (1576 <strong>–</strong> 1583)<br />
und Friedrich VI. (1610 <strong>–</strong> 1620) waren lutherisch eingestellt.<br />
Vom damaligen Pfarrer von <strong>Krummennaab</strong> (luth.) heißt es in <strong>de</strong>r Visitation von<br />
1576, er habe zwar nicht weniger als 7 Jahre in Wittenberg studiert, aber im<br />
Examen „sehr übel respondiert“ (geantwortet). Auch habe er in zwei Jahren<br />
nicht mehr kommuniziert. Die <strong>Krummennaab</strong>er Kirche war damals sehr baufällig,<br />
so dass <strong>de</strong>r Pfarrer bei Regen nicht auf <strong>de</strong>m Predigtstuhl, die Leute nicht<br />
in <strong>de</strong>n Bänken stehen konnten. Als Brauch wird erwähnt, dass die „Kindlmahle“<br />
(Taufschmaus) zwei Tage dauerten.<br />
Die Trautenberger auf Reuth, als Besitzer <strong>de</strong>s „Kirchlehens“ (<strong>de</strong>r“Pfarrei“)<br />
<strong>Krummennaab</strong>, wur<strong>de</strong>n alsbald lutherisch und ersetzten ihren kath. Pfarrer<br />
durch einen luth. Prädikanten; als solcher ist im Visitationsprotokoll 1557<br />
Johann Reschel bezeugt, „noch im Papsttum zu Kulmbach ordiniert“; er beklagt<br />
sich, dass er noch nicht einmal die neue Kirchenordnung erhalten; ihm<br />
folgte 1579 Laurentius Wolff, 1581 M. Justus Blochius.<br />
Von <strong>de</strong>n damaligen <strong>Krummennaab</strong>er Hofmarksherren waren die Notthafft<br />
lutherisch, die Wisbeck (seit 1564) kalvinisch, die v. Rochau (seit 1571) lutherisch.<br />
Am 8. Juli 1583 verkauft Heinrich v. Trautenberg auf Reuth sein Kirchlehen<br />
<strong>Krummennaab</strong>, nämlich die Pfarrei (das Patronatsrecht), Pfarrhof, Schulhaus,