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Krummennaab – Ein Heimatbuch - familienforschung-kunz-weiden.de

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IV. Schulen und Lehrer 1706 <strong>–</strong> 1897<br />

a) Schulwesen und Schulgebäu<strong>de</strong><br />

Wie im Mittelalter, so blieben fernerhin bis ins 19. Jahrhun<strong>de</strong>rt die Schulen<br />

kirchliche Anstalten. Die Kirche erbaute und unterhielt die Schulhäuser, sorgte<br />

für <strong>de</strong>n Unterhalt <strong>de</strong>r „Schulhalter“ o<strong>de</strong>r „Schulmeister“, wie damals die Lehrer<br />

genannt wur<strong>de</strong>n.<br />

Der Hofmarksherr hatte zwar das Ernennungsrecht <strong>–</strong> im Benehmen mit Pfarrer<br />

und Landrichter <strong>–</strong> die Aufsicht über Lehrer und Schule aber stand <strong>de</strong>m Pfarrer<br />

zu.<br />

<strong>Krummennaab</strong> hatte, gleich an<strong>de</strong>ren Pfarrorten, im 18. Jahrhun<strong>de</strong>rt eine „or<strong>de</strong>ntliche“<br />

Schule, nicht eine bloße „Winkelschule“ wie gewöhnliche Dörfer.<br />

Freilich war das damalige Bedürfnis nach Bildung noch ein sehr geringes, so<br />

auch das Verständnis für entsprechen<strong>de</strong> Besoldung tüchtiger Lehrer und für<br />

<strong>de</strong>n Wert <strong>de</strong>r Schulbildung. Immerhin brachte es die konfessionelle Mischung<br />

und das Simultanverhältnis in <strong>Krummennaab</strong> mit sich, dass man <strong>–</strong> da doch die<br />

Schule neben <strong>de</strong>r Kirche die eigentliche Stätte <strong>de</strong>r Heranbildung vieler, guter<br />

Konfessionsgenossen war <strong>–</strong> <strong>de</strong>r Schule größere Be<strong>de</strong>utung beilegte als an<strong>de</strong>rwärts.<br />

Im 18. Jahrhun<strong>de</strong>rt beschränkte sich die Schule auf die Winterszeit und auf die<br />

Werktage und auch hiefür gab es keinen Schulzwang. Was die Schullehrer aus<br />

<strong>de</strong>n (<strong>de</strong>r Kirchenstiftung gehörigen) Schulgrün<strong>de</strong>n, also <strong>de</strong>m Feldbau, dann<br />

aus <strong>de</strong>n herkömmlichen Naturalien: Fastenspeisen, Orgelkorn, Läutgarben, aus<br />

<strong>de</strong>m geringen Fixum <strong>de</strong>s Kantor- und Mesnerdienstes, Weihnachtssinggeld,<br />

Stolgebühren u. a. vereinnahmten, reichte nicht zum Unterhalt ihrer Familien<br />

hin.<br />

Darum betrieben auch die <strong>Krummennaab</strong>er Schullehrer nebenher ein Handwerk,<br />

und ließen sich von <strong>de</strong>r Hofmarksherrschaft wie vom Pfarrer zu allerlei<br />

Diensten, wie Botengehen, Rechnung machen, Uhraufziehen u. a. gebrauchen.<br />

<strong>Ein</strong>e Besserung begann sich erst zu Ausgang <strong>de</strong>s 18. Jahrhun<strong>de</strong>rts, beson<strong>de</strong>rs<br />

unter <strong>de</strong>r Regierung Karl Theodors anzubahnen. Der Staat interessierte<br />

sich jetzt mehr und mehr für Schule und „Schullehrer“ <strong>–</strong> wie sie nunmehr<br />

hießen. Der Schulzwang wur<strong>de</strong> eingeführt, die Anstellung eines Lehrers vom<br />

Bestehen einer Prüfung abhängig gemacht, auf die Mehrung <strong>de</strong>s Diensteinkommens,<br />

Verbesserung <strong>de</strong>r Lehrmetho<strong>de</strong> u. a. Bedacht genommen.<br />

Das Jahr 1802 bezeichnet in Bayern die <strong>Ein</strong>führung <strong>de</strong>r allgemeinen öffentlichen<br />

Volksschule mit Schulzwang vom 6. bis 12. Lebensjahr, 1803 die <strong>Ein</strong>führung<br />

<strong>de</strong>r Sonn- und Feiertagsschule (vom 12. bis 18. Lebensjahr); 1804<br />

wur<strong>de</strong> ein Lehrplan vorgeschrieben, bald darauf staatliche Lehrerseminarien<br />

nach <strong>de</strong>m „allg. Regulativ“ von 1809 gegrün<strong>de</strong>t, 1808 die Schulaufsicht neu<br />

geregelt. Die Schulaufsicht wur<strong>de</strong> auch jetzt <strong>de</strong>m geistlichen Stan<strong>de</strong> vorbehalten.

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