Krummennaab – Ein Heimatbuch - familienforschung-kunz-weiden.de
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27.000 Gul<strong>de</strong>n an seinen Sohn <strong>de</strong>n Oberpostmeister Anton v. Grafenstein (geb.<br />
1.4.1779).<br />
Nach <strong>de</strong>m To<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Vaters teilen sich die Geschwister in das Erbe wie folgt:<br />
Anton hatte sein Erbteil, dann Patengeschenke für seine Kin<strong>de</strong>r, ferner für die<br />
erkaufte Leutnantstelle und die mehrmalige, äußerst kostspielige Uniformierung<br />
beim Kgl. Leibregiment in München 4.800 Gul<strong>de</strong>n, in Sa. 7.811 Gul<strong>de</strong>n<br />
bereits erhalten; auf <strong>de</strong>n Rest <strong>de</strong>r Kaufsumme (27.000 Gul<strong>de</strong>n), nämlich 19.188<br />
Gul<strong>de</strong>n hatten Anspruch seine Mutter mit 3.000 Gul<strong>de</strong>n, seine Schwester Frl.<br />
Kath. v. Grafenstein 1.000 Gul<strong>de</strong>n, Kath. v. Walter, geb. v. Grafenstein 4.212<br />
Gul<strong>de</strong>n, Theresia v. Schlör, geb. v. Grafenstein 4.777 Gul<strong>de</strong>n, Kath. v. Hannold,<br />
geb. v. Grafenstein 6.000 Gul<strong>de</strong>n.<br />
Zwecks Abzahlung dieser Summe nahm er bei <strong>de</strong>r Bayer. Hypotheken- und<br />
Wechselbank ein Darlehen von 16.000 Gul<strong>de</strong>n auf; die jährliche Tilgungssumme<br />
von 800 Gul<strong>de</strong>n sollte von <strong>de</strong>m auf 1.300 bis 1.400 Gul<strong>de</strong>n sich belaufen<strong>de</strong>n<br />
Ökonomie-Pachtschilling abgetilgt, nach seinem To<strong>de</strong> aber von seinen<br />
7 Kin<strong>de</strong>rn solange nichts von <strong>de</strong>n Lehenfrüchten bezogen wer<strong>de</strong>n, bis die<br />
Schuld abgetilgt wäre.<br />
Am 15. Oktober 1838 wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>shalb durch <strong>de</strong>n Kgl. Kreis- und Stadtgerichtsrat<br />
Gebrath die Güter <strong>Krummennaab</strong> und Bernstein abgeschätzt. Am 20. November<br />
1839 erhielt er die kgl. Genehmigung von <strong>de</strong>r Bayer. Hypotheken- und<br />
Wechselbank ein Darlehen von 21.000 Gul<strong>de</strong>n auf erste, ein solches von 2 100<br />
Gul<strong>de</strong>n auf zweite Hypothek zur Deckung etwaiger Zinsrückstän<strong>de</strong> und Kosten<br />
aufzunehmen zwecks Tilgung <strong>de</strong>s Kaufschillingsrestes von 19.188 Gul<strong>de</strong>n für<br />
<strong>Krummennaab</strong> <strong>–</strong> Bernstein <strong>–</strong> Steinreuth.<br />
In 43 Jahren, bei jährlicher Abschlagszahlung von 1.050 Gul<strong>de</strong>n sollte das Darlehen<br />
getilgt sein. Doch sollte es an<strong>de</strong>rs kommen.<br />
Im Jahre 1848 erneuerte v. Grafenstein das letzte Mal die Muthung seines Lehens<br />
gegen 100 Gul<strong>de</strong>n Gebühr. Dann suchte er nach um Ablösung vom<br />
Lehenverband, was gegen eine Ablösungssumme von 265 Gul<strong>de</strong>n 53 ¾<br />
Kreuzer am 12. Dezember 1849 durch das Bayer. Finanzministerium genehmigt<br />
wur<strong>de</strong>.<br />
Dabei wur<strong>de</strong> für das Gut <strong>Krummennaab</strong> ein Lehenswert von 21.099 Gul<strong>de</strong>n 30<br />
Kreuzer, für Bernstein <strong>–</strong> Steinreuth zusammen 5.489 Gul<strong>de</strong>n 20 Kreuzer angesetzt.<br />
Damit waren diese Güter wie<strong>de</strong>r freies Eigen ihrer Besitzer gewor<strong>de</strong>n.<br />
Das Gesetz vom 4. Juni 1848 hatte die Aufhebung <strong>de</strong>r gutsherrlichen Gerichtsbarkeit<br />
und Polizeigewalt, die Aufhebung, Fixierung o<strong>de</strong>r Ablösung <strong>de</strong>r bäuerlichen<br />
Grundlasten gebracht. Das be<strong>de</strong>utete für <strong>de</strong>n Bauern die wirtschaftliche<br />
und politische Freiheit, für <strong>de</strong>n Grundherrn naturgemäß eine starke Entwertung<br />
seines Besitzes.<br />
Anton v. Grafenstein hatte 7 Kin<strong>de</strong>r: seine Tochter Johanna war an <strong>de</strong>n Kgl.<br />
Appellationsgerichtsrat Alois Eßl in Freising, Therese an <strong>de</strong>n Hammergutsbesitzer<br />
Frz. Mich. Rath zu Neuenhammer, Susanna an <strong>de</strong>n Kgl. Revierförster