Melange No25
Melange No25 - das Magazin im Süden Bayerns
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IMMOBILIEN-EXPERTEN<br />
2022<br />
Die TOP 5<br />
Änderungen<br />
auf dem<br />
Immobilienmarkt<br />
2023<br />
Franziska<br />
und Katharina<br />
Strodtkötter<br />
Ein neues Jahr bedeutet für viele von uns einen Neuanfang. Vorsätze werden gefasst und Ziele gesteckt. Ein neues Jahr bedeutet aber auch<br />
Veränderungen. Im Privaten, im Beruflichen und auch im Globalen. Gesetze werden geändert, Beschlüsse neu gefasst. So auch im Wohn-<br />
und Mietrecht. 2023 hält rund um das Thema Immobilien viele Änderungen bereit. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir hier die<br />
wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.<br />
Erben ist teurer<br />
Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, muss eine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer bezahlen, wenn der Wert der Immobilie<br />
über dem festgelegten Freibetrag liegt. Seit Anfang des Jahres orientiert sich die Wertermittlung von Immobilien jetzt am tatsächlichen Verkehrswert.<br />
Das heißt, der auf dem Markt erzielbare Verkaufspreis bestimmt nun den steuerlichen Wert von Häusern und Wohnungen. Dies<br />
hat zur Folge, dass Erben von Immobilienvermögen seit diesem Jahr deutlich höhere Erbschaftssteuer zahlen müssen. Auch Immobilienschenkungen<br />
steigen steuerlich im gleichen Maße. Die Freibeträge hingegen bleiben unverändert.<br />
Mieter werden bei Nebenkosten entlastet<br />
Bereits seit 2021 müssen alle, die mit Gas oder Öl heizen, eine CO2-Steuer bezahlen. Seit Anfang des Jahres müssen sich Vermieter an der<br />
Klimaabgabe, welche bisher der Mieter gezahlt hat, beteiligen. Nach einem Stufenmodell wird der CO2-Preis nun zwischen Vermieter und<br />
Mieter aufgeteilt: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ist, desto höher ist der vom Vermieter zu tragende Steueranteil. Objekte, bei<br />
denen die Sanierung schwierig ist (z.B. denkmalgeschützte Häuser), sind ausgenommen.<br />
Mehr Geld für Photovoltaik-Anlagen<br />
In diesem Jahr gibt es mehr Geld für Photovoltaik-Anlagen. Zwar ist das Erneuerbare-Energie-Gesetz EEG schon seit Juli 2022 in Kraft,<br />
jedoch gelten die meisten Regelungen erst seit Jahresanfang. In der Umlage wurden höhere Vergütungssätze für Anlagen, ein erleichterter<br />
Netzanschluss und die maximale Erzeugung der neuen Photovoltaik-Anlagen beschlossen. Auch PV-Anlagen auf einer Garage, einem Carport<br />
oder im Garten können zukünftig eine Förderung erhalten.<br />
Neues Förderprogramm für Familien<br />
Ab Juni 2023 soll es ein neues Förderprogramm geben, das Familien beim Kauf von Wohneigentum unterstützen soll. Die Förderung soll sich<br />
ausschließlich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und mit einem maximalen zu versteuernden Jahreseinkommen<br />
von 60.000 Euro richten. Vorgesehen sind zinsverbilligte Darlehensangebote über die staatliche KfW Förderbank.<br />
Neubauförderung<br />
Für Fertigstellungen von Mietwohnraum ab Januar 2023 wird der AfA-Satz von 2% auf 3% erhöht. Zusätzlich wird die Möglichkeit der Sonderabschreibungen<br />
im Mietwohnungsneubau gemäß der Bundesregierung reaktiviert und nach besonderen Effizienzkriterien ausgerichtet.<br />
Kommen Sie gut und vor allem gesund durch das Jahr 2023.<br />
www.strodtkoetter-immobilien.de<br />
Untermarkt 56 · 82418 Murnau<br />
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