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Melange No25

Melange No25 - das Magazin im Süden Bayerns

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IMMOBILIEN-EXPERTEN<br />

2022<br />

Die TOP 5<br />

Änderungen<br />

auf dem<br />

Immobilienmarkt<br />

2023<br />

Franziska<br />

und Katharina<br />

Strodtkötter<br />

Ein neues Jahr bedeutet für viele von uns einen Neuanfang. Vorsätze werden gefasst und Ziele gesteckt. Ein neues Jahr bedeutet aber auch<br />

Veränderungen. Im Privaten, im Beruflichen und auch im Globalen. Gesetze werden geändert, Beschlüsse neu gefasst. So auch im Wohn-<br />

und Mietrecht. 2023 hält rund um das Thema Immobilien viele Änderungen bereit. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir hier die<br />

wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.<br />

Erben ist teurer<br />

Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, muss eine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer bezahlen, wenn der Wert der Immobilie<br />

über dem festgelegten Freibetrag liegt. Seit Anfang des Jahres orientiert sich die Wertermittlung von Immobilien jetzt am tatsächlichen Verkehrswert.<br />

Das heißt, der auf dem Markt erzielbare Verkaufspreis bestimmt nun den steuerlichen Wert von Häusern und Wohnungen. Dies<br />

hat zur Folge, dass Erben von Immobilienvermögen seit diesem Jahr deutlich höhere Erbschaftssteuer zahlen müssen. Auch Immobilienschenkungen<br />

steigen steuerlich im gleichen Maße. Die Freibeträge hingegen bleiben unverändert.<br />

Mieter werden bei Nebenkosten entlastet<br />

Bereits seit 2021 müssen alle, die mit Gas oder Öl heizen, eine CO2-Steuer bezahlen. Seit Anfang des Jahres müssen sich Vermieter an der<br />

Klimaabgabe, welche bisher der Mieter gezahlt hat, beteiligen. Nach einem Stufenmodell wird der CO2-Preis nun zwischen Vermieter und<br />

Mieter aufgeteilt: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ist, desto höher ist der vom Vermieter zu tragende Steueranteil. Objekte, bei<br />

denen die Sanierung schwierig ist (z.B. denkmalgeschützte Häuser), sind ausgenommen.<br />

Mehr Geld für Photovoltaik-Anlagen<br />

In diesem Jahr gibt es mehr Geld für Photovoltaik-Anlagen. Zwar ist das Erneuerbare-Energie-Gesetz EEG schon seit Juli 2022 in Kraft,<br />

jedoch gelten die meisten Regelungen erst seit Jahresanfang. In der Umlage wurden höhere Vergütungssätze für Anlagen, ein erleichterter<br />

Netzanschluss und die maximale Erzeugung der neuen Photovoltaik-Anlagen beschlossen. Auch PV-Anlagen auf einer Garage, einem Carport<br />

oder im Garten können zukünftig eine Förderung erhalten.<br />

Neues Förderprogramm für Familien<br />

Ab Juni 2023 soll es ein neues Förderprogramm geben, das Familien beim Kauf von Wohneigentum unterstützen soll. Die Förderung soll sich<br />

ausschließlich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und mit einem maximalen zu versteuernden Jahreseinkommen<br />

von 60.000 Euro richten. Vorgesehen sind zinsverbilligte Darlehensangebote über die staatliche KfW Förderbank.<br />

Neubauförderung<br />

Für Fertigstellungen von Mietwohnraum ab Januar 2023 wird der AfA-Satz von 2% auf 3% erhöht. Zusätzlich wird die Möglichkeit der Sonderabschreibungen<br />

im Mietwohnungsneubau gemäß der Bundesregierung reaktiviert und nach besonderen Effizienzkriterien ausgerichtet.<br />

Kommen Sie gut und vor allem gesund durch das Jahr 2023.<br />

www.strodtkoetter-immobilien.de<br />

Untermarkt 56 · 82418 Murnau<br />

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