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Melange No25

Melange No25 - das Magazin im Süden Bayerns

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WIRTSCHAFT & FINANZEN<br />

dr.schauer<br />

Im Rahmen der Homeoffice-Pauschale können ab 2023 6 Euro pro<br />

Tag abgezogen werden, und zwar für bis zu 210 Tage. Damit kommt<br />

man auf einen Betrag von maximal 1.260 Euro statt wie bisher 600<br />

Euro (5 Euro für max. 120 Tage). Eine Gewährung der Homeoffice-<br />

Pauschale erfolgt erfreulicherweise auch dann, wenn Ihnen ein anderer<br />

Arbeitsplatz zur Verfügung steht.<br />

In Sachen Arbeitszimmer gibt es ab 2023 die Möglichkeit, eine Jahres-<br />

pauschale in Höhe von 1.260 Euro anzusetzen, wenn kein anderer<br />

Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Pauschale wird anteilig für<br />

jeden Monat gewährt, in dem die Voraussetzungen erfüllt werden.<br />

Die tatsächlich angefallenen Kosten dürfen in der Steuererklärung<br />

weiterhin als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das häusliche<br />

Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und<br />

beruflichen Betätigung darstellt.<br />

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskosten-<br />

Pauschbetrag) steigt ab 2023 von jetzt 1.200 Euro<br />

pro Jahr auf 1.230 Euro.<br />

Der Sparer-Pauschbetrag steigt ab 2023 von derzeit 801 Euro auf<br />

1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 auf 2.000 Euro für<br />

Ehegatten bzw. Lebenspartner. Bereits erteilte Freistellungsaufträge<br />

sollen prozentual erhöht werden.<br />

Erhöhung des Ausbildungsfreibetrags für volljährige Kinder, die sich<br />

in Berufsausbildung befinden und auswärts untergebracht sind:<br />

Der Betrag steigt ab 2023 von 924 Euro auf 1.200 Euro pro Kalenderjahr.<br />

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird ab Januar 2023<br />

um 252 Euro angehoben. Zurzeit beträgt der Entlastungsbetrag für<br />

Alleinerziehende mit einem Kind 4.008 Euro pro Jahr, für jedes<br />

weitere Kind kommen auch künftig 240 Euro dazu.<br />

Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf, an oder<br />

in Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien mit einer Gesamtleistung<br />

von bis zu 30 kW (lt. Marktstammdatenregister) werden schon<br />

ab 2022 steuerfrei gestellt werden – das sollte eigentlich erst ab 2023<br />

gelten. Die Steuerbefreiung gilt unabhängig von der Verwendung des<br />

erzeugten Stroms (Einspeisung oder Eigenverbrauch).<br />

Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten<br />

Gebäuden werden mit einer Gesamtleistung von bis zu 15 kW pro<br />

Wohn- und Gewerbeeinheit steuerfrei.<br />

Beim Betrieb mehrerer Anlagen wird eine Gesamtleistung von maximal<br />

100 kW steuerfrei.<br />

www.dr-schauer.de<br />

Wichtige steuerliche<br />

Änderungen<br />

durch das<br />

Jahressteuergesetz<br />

2022 für 2023<br />

mit Dr. Ralf Erich Schauer<br />

Verbesserte Immobilien-Abschreibung:<br />

Der lineare AfA-Satz zur Abschreibung von Wohngebäuden, die<br />

nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellt werden, wird von zwei auf<br />

drei Prozent angehoben. Damit werden zukünftig alle Gebäude<br />

grundsätzlich über einen Zeitraum von 33 Jahren abgeschrieben.<br />

Die Regelung tritt bereits zum Jahresanfang 2023 in Kraft und damit<br />

sechs Monate früher als zunächst vorgesehen.<br />

Verbesserte Absetzbarkeit<br />

von Altersvorsorgeaufwendungen:<br />

Die nach derzeitiger Rechtslage erst ab dem 1.1.2025 vorgesehene<br />

volle Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen wird auf den<br />

1.1.2023 vorgezogen. Somit sind Rentenversicherungsbeiträge bereits<br />

im Jahr 2023 zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar (statt zu<br />

96 %). Ziel ist die Vermeidung einer doppelten Besteuerung.<br />

Der Grundrentenzuschlag wird steuerfrei gestellt.<br />

Dadurch kann der Grundrentenzuschlag steuerlich unbelastet in voller<br />

Höhe zur Verfügung stehen und so ungeschmälert zur Sicherung des<br />

Lebensunterhalts beitragen, heißt es im Entwurf.<br />

Schaffung eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen<br />

unter Nutzung der Steuer-Identifikationsnummer: Durch die<br />

Nutzung der Steuer-Identifikationsnummer wird die Auszahlung bestimmter<br />

zukünftiger Leistungen des Bundes wie zum Beispiel Nothilfen<br />

oder Klimagelder erleichtert. Die Energiepreispauschale für<br />

Rentner und Versorgungsbezieher wird steuerpflichtig, ebenso die<br />

Gas-/Wärmepreisbremse (Dezemberhilfe).<br />

NATHAN<br />

RITTERPUSCH<br />

MEET ME AT MARCEL's<br />

10.03. –<br />

22.04.2023<br />

RHIANNON<br />

INMAN-SImPSON<br />

06.05. –<br />

17.06.2023<br />

PULPO GALLERY<br />

Obermarkt 51<br />

82418 Murnau<br />

MEET ME AT MARCEL'S – Ausdrucksstarke Porträts, verzerrte<br />

Gesichter und geheimnisvolle Blicke: die Einzelausstellung von<br />

Nathan Ritterpusch (USA) zeigt eine Sammlung von Bildnissen<br />

unterschiedlicher Charaktere, die alle etwas gemeinsam haben:<br />

Marcel’s – ein Diner, das von mannigfaltigsten Menschen<br />

frequentiert wird.<br />

Herzliche Einladung zur Vernissage mit Kuratorinnenführung<br />

am Freitag, 10. März 2023 von 17 - 20 Uhr im Obermarkt 51 in<br />

Murnau am Staffelsee - der Eintritt ist kostenlos.<br />

Verwunschene Landschaften, plätschernde Flüsse und magische<br />

Lichtspiele - in ihren mitreißenden Gemälden fokussiert sich<br />

Rhiannon Inman-Simpson (London, GB) auf die körperliche<br />

Wahrnehmung von Orten. Für ihre Werke entdeckt die Künstlerin<br />

die atemberaubende Natur von Großbritannien, Norwegen,<br />

Finnland und Island. Inspiriert von den physischen und visuellen<br />

Eindrücken, lässt sie die Betrachter*innen in diese besonderen<br />

Landschaften eintauchen.<br />

Herzliche Einladung zur Vernissage mit Kuratorinnenführung<br />

am Samstag, 06. Mai 2023 von 17 - 20 Uhr im Obermarkt 51 in<br />

Murnau am Staffelsee - der Eintritt ist kostenlos.<br />

ÖFFNUNGSZEITEN<br />

Mi – Fr 10:00 – 16:00 h | Sa 10:00 – 14:00 h<br />

und nach Vereinbarung: visit@pulpogallery.com<br />

Warum in die Ferne schweifen,<br />

das Schöne liegt so Nah!<br />

Entdecken Sie Murnau exklusiv<br />

Erlebnis Führungen für Firmen, Vereine, Schulen, Familien<br />

Von Kulinarik bis Kunst, von Geschichte bis Kultur<br />

Klassische Ortsführung pur oder kombiniert mit<br />

Kaffeerösten, Bierseminar, Schokotasng, Fackelwanderung<br />

Weißwursrühstück, Münter-Haus u.v.m.<br />

Lebendig & spannend entdecken<br />

www.murnau-fuehrungen.de<br />

Sandra Bangerter - Gästeführerin BVGD<br />

PROGRAMM FRÜHJAHR 2023<br />

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