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Die Kanzlei strukturieren

Sie haben den Eindruck: Die Arbeit wächst um ein vielfaches an, nicht aber das Bankkonto. Weitere Gedanken beschäftigen Sie im Hinterkopf: Die Veränderung des Berufsstandes und die damit einhergehenden Veränderungen, der Fachkräftemangel, das Thema Digitalisierung, die EU-Datenschutz-Grundverordnung, und so weiter… Hier setzt die Broschüre „Die Kanzlei strukturieren“ an und gibt Ihnen Hilfestellungen, die alltäglichen Anforderungen zu meistern.

Sie haben den Eindruck: Die Arbeit wächst um ein vielfaches an, nicht aber das Bankkonto. Weitere Gedanken beschäftigen Sie im Hinterkopf: Die Veränderung des Berufsstandes und die damit einhergehenden Veränderungen, der Fachkräftemangel, das Thema Digitalisierung, die EU-Datenschutz-Grundverordnung, und so weiter… Hier setzt die Broschüre „Die Kanzlei strukturieren“ an und gibt Ihnen Hilfestellungen, die alltäglichen Anforderungen zu meistern.

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Bedenken Sie, dass wir Menschen Gewohnheitstiere sind. Veränderungen<br />

sorgen oftmals zu Widerständen. Mit der Systematisierung der Prozesse<br />

werden unweigerlich gewollte Veränderungen eintreten. Hier gilt es, einen<br />

echten Spagat zu machen und gewisse Veränderungen auch zu „verkaufen“.<br />

Doch hierzu später mehr.<br />

In jedem Fall sind die Niederschriften des Prozesses nach deren Erstellung an<br />

alle Beteiligten zu kommunizieren. Alle müssen verstanden haben, worum es<br />

im Einzelnen geht und auch welche Dinge wir uns nun verständigt haben.<br />

Hierbei gilt das Sender – Empfänger - Prinzip. Gehen Sie regelmäßig davon<br />

aus, dass das geschriebene Wort nicht 1:1 genauso verstanden wird, wie Sie<br />

es niedergelegt haben. Bei der Erstellung werden Vorgehensweisen diskutiert,<br />

die dann in eher knappen Ausführungen münden. <strong>Die</strong> Beteiligten, die an der<br />

Diskussion teilgenommen haben, verstehen die Hintergründe. Alle anderen<br />

nicht. Fazit: Achten Sie auf eine konkrete und anschließend exakt definierte<br />

Kommunikation der Prozessdetails.<br />

Erst im Anschluss ist es möglich das zu tun, was nunmehr aufgeschrieben<br />

wurde. Mithin sind die gemachten Ausführungen ab sofort Leitfäden zur<br />

Vorgehensweise. In der Praxis werden hierzu häufig Checklisten eingesetzt.<br />

So mancher Leser wird just in diesem Moment die Augen verdrehen. Mit recht.<br />

Das Wort Checkliste ist im allgemeinen Sprachgebrauch häufig negativ<br />

belastet. Ebenfalls genauso häufig mit recht. Insbesondere die Kolleginnen<br />

und Kollegen der wirtschaftsprüfenden Zunft kennen Checklisten, die aufgrund<br />

ihres Umfanges im Grunde nicht einsetzbar sind. Es gilt die Grundregel, dass<br />

mit zunehmendem Umfang die Akzeptanz der Anwendung sinken wird.<br />

Also ist auch hier sorgfältig abzuwägen, welchen Weg man als <strong>Kanzlei</strong> im<br />

Einzelnen gehen will.<br />

Wichtig<br />

Es gilt der gesunde Menschenverstand. Akademisches Denken<br />

konnte bisweilen den gesunden Menschenverstand tatkräftig<br />

unterstützen, während der umgekehrte Fall noch nicht<br />

nachgewiesen werden konnte! Sehen Sie einen<br />

Erledigungsvermerk dort vor, wo Sie die Beachtung der<br />

<strong>Kanzlei</strong>richtlinie für wichtig und notwendig erachten. Der Mitarbeiter<br />

muss nun durch aktives und bewusstes Handeln bestätigen, dass<br />

er den Schritt im Sinne der <strong>Kanzlei</strong>philosophie bearbeitet hat. Oder<br />

gehen wir sogar einen Schritt weiter: Hat er den Schritt als erledigt<br />

gekennzeichnet, die Tätigkeit jedoch gar nicht ausgeführt, könnte<br />

man als juristischer Laie Urkundenfälschung und Betrug<br />

unterstellen. Beschränken Sie die Erledigungsvermerke unbedingt<br />

auf die notwendigen Sachverhalte und vermeiden Sie,<br />

Selbstverständlichkeiten abhaken zu müssen. Finden Sie die Mitte!<br />

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