01.03.2023 Aufrufe

Die Kanzlei strukturieren

Sie haben den Eindruck: Die Arbeit wächst um ein vielfaches an, nicht aber das Bankkonto. Weitere Gedanken beschäftigen Sie im Hinterkopf: Die Veränderung des Berufsstandes und die damit einhergehenden Veränderungen, der Fachkräftemangel, das Thema Digitalisierung, die EU-Datenschutz-Grundverordnung, und so weiter… Hier setzt die Broschüre „Die Kanzlei strukturieren“ an und gibt Ihnen Hilfestellungen, die alltäglichen Anforderungen zu meistern.

Sie haben den Eindruck: Die Arbeit wächst um ein vielfaches an, nicht aber das Bankkonto. Weitere Gedanken beschäftigen Sie im Hinterkopf: Die Veränderung des Berufsstandes und die damit einhergehenden Veränderungen, der Fachkräftemangel, das Thema Digitalisierung, die EU-Datenschutz-Grundverordnung, und so weiter… Hier setzt die Broschüre „Die Kanzlei strukturieren“ an und gibt Ihnen Hilfestellungen, die alltäglichen Anforderungen zu meistern.

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3. Anlagevermögen: Wir nutzen die Soforterfassung des Anlagevermögens<br />

und buchen die AfA pro rate temporis über die Programmfunktion.<br />

Differenzen sind abzustimmen.<br />

4. Klärungskonto: Das Klärungskonto wird monatlich auf den Saldo 0,00 EUR<br />

gebracht. Sachverhalte, die vom Mandanten binnen drei Monaten<br />

nicht geklärt werden können, werden ausgebucht (Provokantes<br />

Beispiel: Beträge im Soll gegen privat ohne VoSt, Beträge im Haben<br />

als Umsatzerlös mit 19% USt)<br />

5. Lohnkonten: <strong>Die</strong>se buchen wir immer als Stapel elektronisch ein und nutzen<br />

auch bei 4/3-Rechnern die Bruttolohnverbuchung. <strong>Die</strong> Lohnkonten<br />

sind monatlich abgestimmt.<br />

6. Opos: Eine Opos-Liste ist für uns dann sauber, wenn...<br />

7. Umsatzsteuer: Das Ergebnis der Umsatzsteuer-Zahllast ist der Höhe nach<br />

auf Plausibilität zu beurteilen.<br />

8. Kasse: Es ist eine Kassenminusprüfung durchzuführen. Ist erkennbar,<br />

dass die Kassensturzfähigkeit nicht gegeben ist oder bei einer<br />

Außenprüfung aufgrund mangelhafter Kassenführung mit<br />

Hinzuschätzungen gerechnet werden kann, so ist unverzüglich die<br />

<strong>Kanzlei</strong>leitung zu informieren.<br />

9. BWA: Bei Durchsicht der BWA ist zu prüfen, ob nennenswerte<br />

Veränderungen in der Zeitreihe und/oder dem Vorjahresvergleich<br />

plausibel sind. Im Zweifel ist der Mandant bzw. der Berufsträger<br />

hinzuzuziehen. Gegebenenfalls leiten sich betriebswirtschaftliche<br />

Beratungen hieraus ab...<br />

10. Anträge: Es ist zu prüfen, ob Anträge auf Anpassung der Ertragsteuervorauszahlungen<br />

zu stellen ist bzw. der Mandant auf eine<br />

Rücklagenbildung hinzuweisen ist.<br />

Grundsätzlich bestehen auch in der Finanzbuchhaltung zwei klassische<br />

Möglichkeiten der Qualitätssicherung. Zum einen die Eigenbeurteilung und zum<br />

anderen die Fremdbeurteilung (4-Augen-Prinzip). Bei einer Eigenbeurteilung<br />

prüft der Sachbearbeiter die vorgenannten Schritte und ist für die Qualität der<br />

Finanzbuchhaltung eigens verantwortlich. Bei der Fremdbeurteilung erfolgt ein<br />

klassisches 4-Augen-Prinzip, z.B. durch den Berufsträger / Inhaber, Teamleiter,<br />

Prozessverantwortlichen oder Jahresabschlusssachbearbeiter.<br />

Zu empfehlen sind unbedingt beide Alternativen. Ob eine monatliche Fremdbeurteilung<br />

notwendig ist, entscheiden Sie, gegebenenfalls im definierten<br />

Einzelfall. <strong>Die</strong> Eigenkontrolle ist wichtig, damit der Sachbearbeiter das entsprech-<br />

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