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Die Kanzlei strukturieren

Sie haben den Eindruck: Die Arbeit wächst um ein vielfaches an, nicht aber das Bankkonto. Weitere Gedanken beschäftigen Sie im Hinterkopf: Die Veränderung des Berufsstandes und die damit einhergehenden Veränderungen, der Fachkräftemangel, das Thema Digitalisierung, die EU-Datenschutz-Grundverordnung, und so weiter… Hier setzt die Broschüre „Die Kanzlei strukturieren“ an und gibt Ihnen Hilfestellungen, die alltäglichen Anforderungen zu meistern.

Sie haben den Eindruck: Die Arbeit wächst um ein vielfaches an, nicht aber das Bankkonto. Weitere Gedanken beschäftigen Sie im Hinterkopf: Die Veränderung des Berufsstandes und die damit einhergehenden Veränderungen, der Fachkräftemangel, das Thema Digitalisierung, die EU-Datenschutz-Grundverordnung, und so weiter… Hier setzt die Broschüre „Die Kanzlei strukturieren“ an und gibt Ihnen Hilfestellungen, die alltäglichen Anforderungen zu meistern.

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ucht oder buchen lässt kennen wir die Überlegungen in Extremfällen: Buchen<br />

wir um oder buchen wir neu? Denn bedenken Sie: <strong>Die</strong> Anfertigung der<br />

Finanzbuchhaltung ist hier nicht Gegenstand des Auftrages. Sitzen Sie nun<br />

mehrere Stunden oder Tage daran, die Buchhaltung des Mandanten „gerade<br />

zu ziehen“, ist das eine eigenständige Leistung, die regelmäßig nicht unter der<br />

Jahresabschlusserstellung anzusiedeln ist.<br />

Wahren Sie auch hier Zurückhaltung. Nehmen Sie erste Prüfschritte der<br />

(eingespielten) Finanzbuchhaltung durch, wie z.B.:<br />

• Sind die EB-Werte erfasst und zutreffend?<br />

• Ist das Anlagevermögen zutreffend erfasst?<br />

• Sind die Personenkonten (Verbindlichkeitskonten) abgestimmt?<br />

• Ist der Opos-Bereich „sauber“?<br />

• Machen Sie eine Umsatzsteuerverprobung<br />

Nach der allgemeinen Lebenserfahrung stellen wir recht schnell fest, ob die<br />

Finanzbuchhaltung abschlussreif ist, oder eben nicht. Ist dies nicht der Fall,<br />

trauen Sie sich, die Finanzbuchhaltung zurückzuweisen. Sie ist ja<br />

anscheinend nicht ordnungsgemäß und der Mandant hat sowieso ein Risiko.<br />

Sprechen Sie an, dass der Mandant die Buchhaltung bitte korrigiert. Ist er<br />

hierzu nicht in der Lage, helfen Sie (gegen Entgelt) gerne.<br />

Fangen Sie dann mit der Jahresabschlusserstellung an (auch bei Buchhaltungen<br />

aus Ihrem Hause), so nehmen Sie sich erneut zurück. Stellen Sie auch hier<br />

konkrete Fragen – in Ihrer Checkliste – die vorab Sinn machen. Hier einige<br />

Beispiele, die auch den einschlägig bekannten Checklisten z.B. zu den<br />

Plausibilitätsbeurteilungen zu entnommen werden können:<br />

• Liegt ein aktueller HR-Auszug vor?<br />

• Gab es im Geschäftsjahr wichtige Ereignisse oder sind wichtige<br />

Ereignisse geplant?<br />

• Hat eine Betriebsprüfung stattgefunden?<br />

• Sind den letzten Steuerbescheiden wichtige Sachverhalte zu<br />

entnehmen?<br />

• Gibt es bilanzpolitische Vorgaben?<br />

• Gibt es angabepflichtige Haftungsverhältnisse? Wenn ja, welche und in<br />

welcher Höhe?<br />

Also auch hier der Grundsatz: Fangen Sie nicht sofort an, bereiten Sie sich vor!<br />

Weitere Vorbereitungen sind beispielsweise das Einholen einer Auftragsbestätigung<br />

vor Beginn der Tätigkeiten. Was beauftragt der Mandant auch in<br />

diesem Jahr (neben dem Jahresabschluss)? Wie ist der Abschlusstypus? Was<br />

kostet die Erstellung der E-Bilanz und deren Übermittlung? Ist die Hinterlegung /<br />

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