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Kirchen, Religionen, Bioethik - Freie Christengemeinde

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die allgemeinen Regeln für fremdnützige Forschung<br />

zu achten, wenn nicht eigene adulte<br />

Stammzellen verwendet werden. Ansonsten<br />

spricht aus katholischer Sicht prinzipiell<br />

nichts gegen diese Forschung.<br />

Medizinethische Fragenkomplexe<br />

Lebensschutz am Anfang (Schwangerschaftskonflikte)<br />

Da das menschliche Leben nach katholischer<br />

Sicht mit der Empfängnis beginnt, kommt<br />

ihm auch von diesem Zeitpunkt an der uneingeschränkte<br />

Schutz zu. In einer extremen<br />

katholischen Moralansicht – welche jedoch<br />

von einer Vielzahl der Theologen nicht mehr<br />

vertreten wird – kann das werdende Leben<br />

auch nicht gegen jenes der schwangeren Mutter<br />

abgewogen werden; die Konsequenz aus<br />

dieser deontologischen Betrachtungsweise<br />

wäre im Extremfall, dass beide sterben müssten.<br />

Dem gegenüber vertritt heute jedoch<br />

eine Mehrzahl an katholischen Moraltheologen<br />

die Auffassung, dass es im Notfall zulässig<br />

wäre, das Leben der Mutter auf Kosten<br />

des Fötus zu retten.<br />

Abgesehen von derartigen Extremsituationen<br />

– die niemals als Maßstab für eine allgemeine<br />

Regel dienen können – setzt sich die katholische<br />

Kirche vehement für den Lebensschutz<br />

von Anfang an ein. In Österreich wird dieser<br />

Einsatz vor allem durch die so genannte<br />

„Fristenlösung“ (§ 97 StGB) herausgefordert;<br />

die Vertreter der katholischen <strong>Kirchen</strong> sind<br />

sich dabei uneins, wie auf die gesetzliche<br />

Regelung zu reagieren sei: eine kleine Minderheit<br />

würde die Straflosigkeit der Fristenlösung<br />

am liebsten streichen, während der<br />

Großteil der kirchlichen Verantwortllichen<br />

insbesondere jene „flankierenden Maßnahmen“<br />

einfordert, welche der Kirche bei Einführung<br />

der Fristenlösung von politischer Seite<br />

versprochen wurden. Damit sind insbesondere<br />

jene institutionellen Vorkehrungen gemeint,<br />

die eine verpflichtende, unabhängige<br />

und umfassende Beratung der Frauen in Konfliktsituationen<br />

garantieren sowie gesellschaftspolitische<br />

Maßnahmen, welche die<br />

Annahme eines Kindes (u.U. auch eines behinderten)<br />

erleichtern.<br />

Scharf kritisiert wird von katholischer Seite<br />

allgemein die so genannte Indikationenlösung,<br />

insbesondere jene, die eine fristlose<br />

Abtreibung aufgrund einer Behinderung des<br />

Kindes ermöglicht. Die Regelung müsste nach<br />

Kirche, Religione, <strong>Bioethik</strong><br />

Ansicht mancher gänzlich gestrichen werden,<br />

nach Ansicht anderer zumindest eine Fristsetzung<br />

erfahren, nach der die Abtreibung<br />

nicht mehr straflos bleiben dürfte.<br />

Die katholische Kirche selbst versucht mit<br />

Einrichtungen, schwangeren Frauen Aufklärung<br />

und Hilfe zukommen zu lassen.<br />

Werte im Arzt-Patienten-Verhältnis<br />

Zahlreiche katholische Theologen haben sich<br />

in den letzten Jahrzehnten in der Medizinethik<br />

engagiert, so auch in Österreich. Dadurch<br />

ist diese zwar nicht „katholisch“ geworden,<br />

wohl aber von grundlegenden Werten<br />

mit geprägt, welche auch die katholische<br />

Morallehre bejaht. Im Arzt-Patienten-<br />

Verhältnis, das zu den Kernbereichen der<br />

klassischen Medizinethik gehört, sind dabei<br />

insbesondere folgende Werte für die katholische<br />

Morallehre leitend:<br />

Achtung vor der Würde jedes Menschen: Diese<br />

Würde verlangt vom Arzt ein sensibles<br />

Abwägen zwischen der prinzipiellen Autonomie<br />

jedes Individuums und der Fürsorgepflicht,<br />

die jedoch nicht in Paternalismus<br />

abgleiten darf.<br />

Wahrhaftigkeit: Dieser Wert ist für jede<br />

menschliche Kommunikation und Interaktion<br />

wichtig, besonders für die Arzt-Patienten-<br />

Beziehung, die von einem starken Vertrauenverhältnis<br />

geprägt ist. Wahrhaftigkeit bedeutet<br />

jedoch nicht, dass der Arzt dem Patienten<br />

jederzeit (etwa auch ungefragt) alles<br />

mitteilen muss; wenn die Wahrheit unmittelbaren<br />

Schaden anrichten würde, so gilt es,<br />

eine Güterabwägung durchzuführen.<br />

Gewissen: Das Gewissen ist nach katholischer<br />

Moralauffassung die oberste moralische Instanz<br />

jedes Menschen. Daher darf weder Arzt<br />

noch Patient zu einer Handlung gezwungen<br />

werden, welche das eigene Gewissen verletzen<br />

würde.<br />

Fürsorge und Nicht-Schaden: Das Fürsorgeprinzip<br />

ist in der Medizin prägend; es verlangt<br />

die Hilfe des Sachkundigen (Arzt) für<br />

den Schutzbedürftigen (Patienten). Das ärztliche<br />

Ethos ist dabei von der Maxime geprägt,<br />

alles Mögliche zum Wohle des Patienten zu<br />

unternehmen und diesem durch die Behandlung<br />

nicht zu schaden; dies ist insbesondere<br />

auch bei der medizinischen Forschung zu beachten,<br />

vor allem dort, wo diese fremdnützig<br />

erfolgt.<br />

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