Kirchen, Religionen, Bioethik - Freie Christengemeinde
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aus. Begründet wird die Ablehnung mit dem<br />
Vorrang des Würdeschutzes des Menschen vor<br />
dem Gebot nach wissenschaftlicher Erkenntnis.<br />
Pränatal-/Präimplantationsdiagnostik<br />
Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik<br />
sind solange erlaubt, als es nicht zu einer<br />
Schädigung des Embryos oder einer Gefährdung<br />
der Mutter kommt.<br />
Stammzellenforschung (embryonale/adulte)<br />
Der Islam spricht sich grundsätzlich für die<br />
medizinische Forschung aus und begründet<br />
dies mit dem religiösen Gebot, nach wissenschaftlicher<br />
Erkenntnis zu streben. Dies wird<br />
jedoch durch das moralisch höherwertige<br />
Verbot, dem menschlichen Leben zu schaden,<br />
begrenzt. Insofern also durch embryonale<br />
Stammzellenforschung menschliches Leben –<br />
das ja von der Verschmelzung von Ei- und<br />
Samenzelle bis zum Tod reicht – gefährdet<br />
oder gar getötet wird, ist sie verboten<br />
(verbrauchende Embryonenforschung). Ebenso<br />
wird eine Erzeugung von Embryonen nur<br />
für Forschungszwecke abgelehnt. Auch für<br />
die Embryonen eigennützige Experimente<br />
sind nicht erlaubt, wenn andere Möglichkeiten<br />
vorhanden sind.<br />
Ohne dass es zur Frage der adulten Stammzellenforschung<br />
schon eine fundierte<br />
Rechtsmeinung gibt, kann jedoch aus dem<br />
Kontext ethischer Entscheidungsfindung im<br />
Islam davon ausgegangen werden, dass diese<br />
erlaubt ist, solange dadurch das menschliche<br />
Leben nicht geschädigt oder instrumentalisiert<br />
wird. Der Heilungs- und Forschungsauftrag<br />
spricht für die adulte Stammzellenforschung.<br />
Medizinethische Fragenkomplexe<br />
Lebensschutz am Anfang (Schwangerschaftskonflikte)<br />
Bezüglich der Geburtenregelung sind die Positionen<br />
im Islam recht unterschiedlich, während<br />
hinsichtlich der Abtreibung eine deutliche<br />
Ablehnung erkennbar ist.<br />
Empfängnisverhütung ist, mit gegenseitigem<br />
Einverständnis der Eheleute, grundsätzlich<br />
erlaubt, die Mittel dürfen jedoch nur<br />
vorübergehend wirken; Sterilisation und<br />
Vasektomie dürfen nur als Ausnahme<br />
angewendet werden, wie z.B. bei<br />
Kirche, Religione, <strong>Bioethik</strong><br />
Gesundheitsgefährdung durch eine<br />
Schwangerschaft.<br />
Der Islam betrachtet das menschliche Leben<br />
als unantastbar und lehnt daher die Abtreibung<br />
grundsätzlich ab, es sei denn, es liegt<br />
eine rechtfertigende Situation vor. Eine solche<br />
kann sich durch „kindliche“ oder „mütterliche“<br />
Indikation ergeben. Die meisten<br />
islamischen Juristen sind sich darin einig,<br />
dass bei Gefahr für das Leben der Mutter<br />
eine Abtreibung gerechtfertigt werden kann;<br />
dennoch gibt es auch hier Ausnahmen, die<br />
das Leben eines Menschen (der Mutter) nicht<br />
gegen das Leben eines anderen Menschen<br />
(des werdenden Kindes) abwiegen lassen und<br />
schlimmsten Falls den Tod beider in Kauf<br />
nehmen würden.<br />
Hinsichtlich der „kindlichen“ Indikation, d.h.<br />
vor allem im Falle einer Behinderung des<br />
Kindes, gehen die Rechtsmeinungen ebenfalls<br />
auseinander. Manche Gelehrte lehnen eine<br />
solche Abtreibung aus kindlicher Indikation<br />
grundsätzlich ab, während andere die Entscheidung<br />
über die Rechtmäßigkeit vom Grad<br />
der Behinderung abhängig machen. Bei sehr<br />
schweren oder mehrfachen Missbildungen<br />
meinen die meisten islamischen Gelehrten,<br />
dass ein Leben dem Kind und er Mutter bzw.<br />
der Familie vom Gesetz her nicht zugemutet<br />
werden kann, wenngleich eine Bejahung dieses<br />
Lebens als empfohlene Handlung (vgl.<br />
weiter oben) aufgefasst wird.<br />
Werte im Arzt-Patienten-Verhältnis<br />
Der Islam versucht durch gewisse Regeln den<br />
Muslimen einen moralischen Schutz zu gewähren.<br />
Im Rahmen dieser Maßnahmen beschränkt<br />
sich der Umgang der Muslime mit<br />
fremden Personen des anderen Geschlechts<br />
auf das Nötigste. Dabei werden die Muslime,<br />
Männer sowie Frauen, aufgefordert, gewisse<br />
innere sowie äußere Prinzipien einzuhalten.<br />
Es wird deshalb auch verständlich, warum die<br />
Muslime sich aufs Beste bemühen, nach Möglichkeit<br />
einen gleichgeschlechtlichen Arzt zu<br />
konsultieren oder im Krankenbett den<br />
Wunsch äußern, nur von einer entsprechenden<br />
Person gepflegt zu werden. Wenn trotz<br />
aller Bemühungen eine entsprechend ausgebildete<br />
Fachperson nicht zu finden ist, kann<br />
ein Arzt oder eine Pflegeperson des anderen<br />
Geschlechts die Pflichten übernehmen. Der<br />
Islam hat flexible Maßnahmen, die in einer<br />
Notsituation im entsprechenden Rahmen angepasst<br />
werden können.<br />
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