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Kirchen, Religionen, Bioethik - Freie Christengemeinde

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aus. Begründet wird die Ablehnung mit dem<br />

Vorrang des Würdeschutzes des Menschen vor<br />

dem Gebot nach wissenschaftlicher Erkenntnis.<br />

Pränatal-/Präimplantationsdiagnostik<br />

Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik<br />

sind solange erlaubt, als es nicht zu einer<br />

Schädigung des Embryos oder einer Gefährdung<br />

der Mutter kommt.<br />

Stammzellenforschung (embryonale/adulte)<br />

Der Islam spricht sich grundsätzlich für die<br />

medizinische Forschung aus und begründet<br />

dies mit dem religiösen Gebot, nach wissenschaftlicher<br />

Erkenntnis zu streben. Dies wird<br />

jedoch durch das moralisch höherwertige<br />

Verbot, dem menschlichen Leben zu schaden,<br />

begrenzt. Insofern also durch embryonale<br />

Stammzellenforschung menschliches Leben –<br />

das ja von der Verschmelzung von Ei- und<br />

Samenzelle bis zum Tod reicht – gefährdet<br />

oder gar getötet wird, ist sie verboten<br />

(verbrauchende Embryonenforschung). Ebenso<br />

wird eine Erzeugung von Embryonen nur<br />

für Forschungszwecke abgelehnt. Auch für<br />

die Embryonen eigennützige Experimente<br />

sind nicht erlaubt, wenn andere Möglichkeiten<br />

vorhanden sind.<br />

Ohne dass es zur Frage der adulten Stammzellenforschung<br />

schon eine fundierte<br />

Rechtsmeinung gibt, kann jedoch aus dem<br />

Kontext ethischer Entscheidungsfindung im<br />

Islam davon ausgegangen werden, dass diese<br />

erlaubt ist, solange dadurch das menschliche<br />

Leben nicht geschädigt oder instrumentalisiert<br />

wird. Der Heilungs- und Forschungsauftrag<br />

spricht für die adulte Stammzellenforschung.<br />

Medizinethische Fragenkomplexe<br />

Lebensschutz am Anfang (Schwangerschaftskonflikte)<br />

Bezüglich der Geburtenregelung sind die Positionen<br />

im Islam recht unterschiedlich, während<br />

hinsichtlich der Abtreibung eine deutliche<br />

Ablehnung erkennbar ist.<br />

Empfängnisverhütung ist, mit gegenseitigem<br />

Einverständnis der Eheleute, grundsätzlich<br />

erlaubt, die Mittel dürfen jedoch nur<br />

vorübergehend wirken; Sterilisation und<br />

Vasektomie dürfen nur als Ausnahme<br />

angewendet werden, wie z.B. bei<br />

Kirche, Religione, <strong>Bioethik</strong><br />

Gesundheitsgefährdung durch eine<br />

Schwangerschaft.<br />

Der Islam betrachtet das menschliche Leben<br />

als unantastbar und lehnt daher die Abtreibung<br />

grundsätzlich ab, es sei denn, es liegt<br />

eine rechtfertigende Situation vor. Eine solche<br />

kann sich durch „kindliche“ oder „mütterliche“<br />

Indikation ergeben. Die meisten<br />

islamischen Juristen sind sich darin einig,<br />

dass bei Gefahr für das Leben der Mutter<br />

eine Abtreibung gerechtfertigt werden kann;<br />

dennoch gibt es auch hier Ausnahmen, die<br />

das Leben eines Menschen (der Mutter) nicht<br />

gegen das Leben eines anderen Menschen<br />

(des werdenden Kindes) abwiegen lassen und<br />

schlimmsten Falls den Tod beider in Kauf<br />

nehmen würden.<br />

Hinsichtlich der „kindlichen“ Indikation, d.h.<br />

vor allem im Falle einer Behinderung des<br />

Kindes, gehen die Rechtsmeinungen ebenfalls<br />

auseinander. Manche Gelehrte lehnen eine<br />

solche Abtreibung aus kindlicher Indikation<br />

grundsätzlich ab, während andere die Entscheidung<br />

über die Rechtmäßigkeit vom Grad<br />

der Behinderung abhängig machen. Bei sehr<br />

schweren oder mehrfachen Missbildungen<br />

meinen die meisten islamischen Gelehrten,<br />

dass ein Leben dem Kind und er Mutter bzw.<br />

der Familie vom Gesetz her nicht zugemutet<br />

werden kann, wenngleich eine Bejahung dieses<br />

Lebens als empfohlene Handlung (vgl.<br />

weiter oben) aufgefasst wird.<br />

Werte im Arzt-Patienten-Verhältnis<br />

Der Islam versucht durch gewisse Regeln den<br />

Muslimen einen moralischen Schutz zu gewähren.<br />

Im Rahmen dieser Maßnahmen beschränkt<br />

sich der Umgang der Muslime mit<br />

fremden Personen des anderen Geschlechts<br />

auf das Nötigste. Dabei werden die Muslime,<br />

Männer sowie Frauen, aufgefordert, gewisse<br />

innere sowie äußere Prinzipien einzuhalten.<br />

Es wird deshalb auch verständlich, warum die<br />

Muslime sich aufs Beste bemühen, nach Möglichkeit<br />

einen gleichgeschlechtlichen Arzt zu<br />

konsultieren oder im Krankenbett den<br />

Wunsch äußern, nur von einer entsprechenden<br />

Person gepflegt zu werden. Wenn trotz<br />

aller Bemühungen eine entsprechend ausgebildete<br />

Fachperson nicht zu finden ist, kann<br />

ein Arzt oder eine Pflegeperson des anderen<br />

Geschlechts die Pflichten übernehmen. Der<br />

Islam hat flexible Maßnahmen, die in einer<br />

Notsituation im entsprechenden Rahmen angepasst<br />

werden können.<br />

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