Kirchen, Religionen, Bioethik - Freie Christengemeinde
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Passive Sterbehilfe im Sinne der Unterlassung<br />
sinnloser lebensverlängernden Maßnahmen<br />
und im Sinne eines würdigen Sterbens ist legitim.<br />
Ganz wichtig ist der Glaubensgemeinschaft<br />
aber die Sterbebegleitung: Die Begleitung<br />
und Unterstützung der Sterbenden durch gute<br />
Pflege, Schmerztherapie und Begleitung<br />
durch Pflegepersonal und vor allem durch die<br />
Angehörigen ist mit allen möglichen Mitteln<br />
zu fördern mit dem Ziel, ein menschenwürdiges<br />
Sterben zu ermöglichen.<br />
Positionen der Religion zur staatlichen<br />
Bio- und Gesundheitspolitik<br />
Der Bund Evangelikaler <strong>Kirchen</strong> in Österreich<br />
wünscht sich von der staatlichen Bio- und<br />
Gesundheitspolitik klare und einschränkende<br />
Gesetze in Bezug auf Genmanipulation und<br />
Klonen:<br />
� Es dürfen keine Manipulationen in der<br />
Keimbahn zugelassen werden;<br />
� Experimente an Embryonen sollen verboten<br />
werden;<br />
� ebenso das Klonen von Menschen, sowohl<br />
das therapeutische als auch das reproduktive<br />
Klonen.<br />
Der BEGÖ würde sich doch eine Einschränkung<br />
der Freiheit zur Abtreibung wünschen,<br />
insbesondere sollten Spätabtreibungen aufgrund<br />
eugenischer Indikation verboten werden;<br />
gleichwohl weiß die Glaubensgemeinschaft<br />
um die reale – gegenteilige - Entwicklung<br />
in den letzten Jahrzehnten.<br />
Zudem müssen echte Beratungs- und Hilfsmassnahmen<br />
für Frauen, die ungewollt<br />
schwanger werden und sich entschließen, ihr<br />
Kind auszutragen, verstärkt werden.<br />
Insbesondere auch angesichts einer beängstigenden<br />
Überalterung der Bevölkerung müssen<br />
alle Maßnahmen getroffen werden, die Frauen<br />
ermutigen und unterstützen, ihre Kinder<br />
zur Welt zu bringen.<br />
Die Glaubensgemeinschaft ist froh, dass es in<br />
Österreich bis jetzt einen Konsens gibt darüber,<br />
keine aktive Sterbehilfe zuzulassen.<br />
Dies sollte auch gegen den Druck anderer EU-<br />
Länder so bleiben. Der BEGÖ spricht sich für<br />
eine Verbesserung der Sterbebegleitung und<br />
einen Ausbau des Hospizwesens aus.<br />
Kirche, Religione, <strong>Bioethik</strong><br />
Charakterisierung der Positionen<br />
aus ethischer Sicht<br />
Der BEGÖ versteht es in seinen Positionen zu<br />
Fragen der Bio- und Medizinethik, glaubensmäßige<br />
(v.a. auf der Bibel beruhende) Fundamente<br />
mit den Herausforderungen der modernen<br />
Wissenschaft zu kombinieren.<br />
Im Zentrum der Überlegungen steht sicherlich<br />
die Sorge um das umfassende (physische,<br />
psychische und seelische) Heil des Menschen<br />
als Person. Unveräußerlicher Würdeschutz –<br />
und zwar vom Zeitpunkt der Zeugung bis zum<br />
natürlichen Tod – ist die logische Konsequenz<br />
aus diesem Fundament.<br />
Dieses konsequente Vorgehen (etwa die klare<br />
Ablehnung der IVF aufgrund des Problems<br />
überzähliger Embryonen) darf keinesfalls als<br />
Fundamentalismus verstanden werden, sondern<br />
hat seinen berechtigten Grund in der<br />
Ausgangsposition, dass jedes Leben von Anfang<br />
an schützenswert ist. Dass der BEGÖ<br />
dennoch auch auf die Entscheidung in der je<br />
einmaligen Situation eingeht, zeigt der Umgang<br />
mit dem Schwangerschaftsabbruch (medizinische/kriminologische<br />
Indikation).<br />
Die Grundausrichtung ist klar: Die prinzipiell<br />
begrüßenswerten Fortschritte der Biomedizin<br />
müssen letztlich immer dem Menschen in<br />
seiner Freiheit und Würde dienen und dürfen<br />
ihn nicht davon entfernen und entfremden.<br />
Dies zeigt sich auch in den klassisch medizinethischen<br />
Fragestellungen des Arzt-<br />
Patienten-Verhältnisses und insbesondere im<br />
Umgang mit den Kranken, Schwachen und<br />
Sterbenden. Der BEGÖ bietet hier klare Alternativen<br />
(v.a. Hospizwesen) zu einer rein<br />
technisch orientierten Medizin an, die den<br />
Menschen dennoch nicht im Stich lassen.<br />
Das Engagement des Bundes Evangelikaler<br />
<strong>Kirchen</strong> in Österreich in bio- und medizinethischen<br />
Fragen sollte daher von den staatlichen<br />
Verantwortungsträgern für die gesamte<br />
Gesellschaft entsprechend genutzt werden.<br />
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