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2. Gesundheitssymposiums der Arbeiterkammer ... - Arbeitsinspektion

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5. Was nehmen wir ERNST<br />

• Überstunde ab <strong>der</strong> 10. Tagesarbeitszeitstunde (auch bei<br />

Teilzeit-MitarbeiterInnen)<br />

• Pro geleistetem Nachtdienst = 2 Stunden Zeitguthaben<br />

• Quartalsweise Durchrechnung, Übertrag maximal 26 Stunden<br />

(alles an<strong>der</strong>e wan<strong>der</strong>t in ein Zeitausgleichskonto o<strong>der</strong> wird mit<br />

Zuschlägen ausbezahlt,<br />

• Faire Bezahlung – komplette lückenlosen Anwendung<br />

geltenden Rechtes (vom Ausfallsprinzip bis hin zum<br />

Feiertagsentgelt)<br />

• Aus-, Fort-, Weiterbildungsmöglichkeiten – im Sinne von<br />

Personalentwicklung<br />

• Unterstützung zeitmäßiger o<strong>der</strong> finanzieller Art bei Maßnahmen<br />

wie Einzelsupervision, Psychotherapie etc. (nach<br />

entsprechen<strong>der</strong> Abstimmung)

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