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2. Gesundheitssymposiums der Arbeiterkammer ... - Arbeitsinspektion

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) Bildungskarenz ( 11 AVRAG)<br />

• Bildungskarenz ermöglicht es DienstnehmerInnen, sich für zwei<br />

(befristet bis Dezember 2011, dann sind es drei Monate) bis<br />

zwölf Monate von <strong>der</strong> Arbeit freistellen zu lassen, um an<br />

Bildungsmöglichkeiten teilzunehmen.<br />

• Das Dienstverhältnis ruht, wird aber nicht aufgelöst.<br />

• Während <strong>der</strong> Bildungskarenz erhält die karenzierte<br />

DienstnehmerIn vom AMS ein Weiterbildungsgeld in <strong>der</strong> Höhe<br />

des fiktiven Arbeitslosengeldes, die Untergrenze liegt bei €<br />

14,53 pro Tag = Höhe des täglichen Karenzgeldes wie auch bei<br />

<strong>der</strong> Elternkarenz (Stand Jahr 2010). Es kann dabei auch eine<br />

Aus-, Fort- o<strong>der</strong> Weiterbildung im Ausland absolviert werden.

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