ISLAMISCHE SITTE - Hakikat Kitabevi
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vor den Propheten und Engeln und unter allen Menschen verehrt.<br />
UNTERSCHIEDLICHE KENNTNISSE<br />
Im fünften Band des Buches Fetâwâ-ji Hindijje auf Seite 350<br />
steht: (Es ist eine erforderliche Verflichtung, daß Männer und<br />
Frauen Gräber besuchen. Man muss am Grab und zu Hause den<br />
heiligen Koran rezitieren und dessen Verdienst den Verstorbenen<br />
schenken und für sie beten. Es ist eine christliche Gewohnheit, das<br />
Grab zu streicheln, zu küssen. Man darf den Grab seiner Mutter<br />
bzw. seines Vaters küssen. Es ist eine unerwünschte Handlung im<br />
Friedhof Grabmal zu bauen. [Es ist kein Unglauben, wie<br />
Wahhabiten behaupten.] Es empfielt sich, auf dem Grab<br />
Rosenstrauch bzw. andere Blumen zu pflanzen. Es ist verboten, zu<br />
tanzen, sich zu drehen, heutige Gebetshymnen zu rezitieren, wie<br />
die Angehörigen der Dewischorden von heute es tun. Es ist auch<br />
verboten, diesen zu zuschauen. Ebenso ist es eine verbotene<br />
Handlung, dass sie Musikinstrumenten spielen. Es ist zulässig, bei<br />
einer Hochzeit, an Festtagen, auf dem Weg zur Wallfahrt und in<br />
dem Kriegszustand Tamburin, Pauke und Schelle zu schlagen.<br />
[Deutlich steht in den Büchern Hadîka und Berîka wie folgt: Es<br />
ist unerlaubt, dass man dem Gesang der nicht nahe verwandte<br />
Frauen bzw. Mädchen zuhört und Massenmedien zu zuhören bzw.<br />
zu folgen, die die Religion verachten. Gegen die Verbote<br />
verstoßen, Gebete geringschätzen, Sinnenlust, Ehebruch und<br />
Rebellion, Hass und Feindschaft unter Mitbürgern anfeuern und<br />
Musikinstrument spielen ist verboten. Dass es auch verboten ist,<br />
solche Massenmedien zu Hause zu halten, wird in diesen beiden<br />
Büchern mit Begründung erläutert. Es ist nicht zulässig, Mittel, die<br />
sowohl Sünden als auch Wohltaten verursachen können, zu Hause<br />
zu halten.]<br />
Es ist eine unentbehrliche Verpflichtung, wenigstens so viel zu<br />
essen und zu trinken, um leben zu können. Eine erforderliche<br />
Verpflichtung ist es, Medizin zu benutzen, um gesund zu werden.<br />
Unter keinen Umständen darf man Menschen- und<br />
Schweinefleisch essen; es ist verboten. Man darf Frauenmich als<br />
Heilmittel trinken; es ist zulässig. Als Medizin darf man Wein, Urin,<br />
Blut und Aas benutzen, vorausgesetzt dass es von einem<br />
muslimischen Arzt empfohlen wird. Aber Igel- und Schlangenfleisch<br />
darf man nicht essen. Es ist zulässig, dass Frauen und Männer<br />
Kauharz kauen. Es ist zulässig, für den Kranken heilige Verse zu<br />
rezitieren, Amulet zu tragen, heilige Verse in eine Wasserkanne zu<br />
schreiben, darin Wasser zu gießen und es zu trinken. Man darf um<br />
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