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ISLAMISCHE SITTE - Hakikat Kitabevi

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vor den Propheten und Engeln und unter allen Menschen verehrt.<br />

UNTERSCHIEDLICHE KENNTNISSE<br />

Im fünften Band des Buches Fetâwâ-ji Hindijje auf Seite 350<br />

steht: (Es ist eine erforderliche Verflichtung, daß Männer und<br />

Frauen Gräber besuchen. Man muss am Grab und zu Hause den<br />

heiligen Koran rezitieren und dessen Verdienst den Verstorbenen<br />

schenken und für sie beten. Es ist eine christliche Gewohnheit, das<br />

Grab zu streicheln, zu küssen. Man darf den Grab seiner Mutter<br />

bzw. seines Vaters küssen. Es ist eine unerwünschte Handlung im<br />

Friedhof Grabmal zu bauen. [Es ist kein Unglauben, wie<br />

Wahhabiten behaupten.] Es empfielt sich, auf dem Grab<br />

Rosenstrauch bzw. andere Blumen zu pflanzen. Es ist verboten, zu<br />

tanzen, sich zu drehen, heutige Gebetshymnen zu rezitieren, wie<br />

die Angehörigen der Dewischorden von heute es tun. Es ist auch<br />

verboten, diesen zu zuschauen. Ebenso ist es eine verbotene<br />

Handlung, dass sie Musikinstrumenten spielen. Es ist zulässig, bei<br />

einer Hochzeit, an Festtagen, auf dem Weg zur Wallfahrt und in<br />

dem Kriegszustand Tamburin, Pauke und Schelle zu schlagen.<br />

[Deutlich steht in den Büchern Hadîka und Berîka wie folgt: Es<br />

ist unerlaubt, dass man dem Gesang der nicht nahe verwandte<br />

Frauen bzw. Mädchen zuhört und Massenmedien zu zuhören bzw.<br />

zu folgen, die die Religion verachten. Gegen die Verbote<br />

verstoßen, Gebete geringschätzen, Sinnenlust, Ehebruch und<br />

Rebellion, Hass und Feindschaft unter Mitbürgern anfeuern und<br />

Musikinstrument spielen ist verboten. Dass es auch verboten ist,<br />

solche Massenmedien zu Hause zu halten, wird in diesen beiden<br />

Büchern mit Begründung erläutert. Es ist nicht zulässig, Mittel, die<br />

sowohl Sünden als auch Wohltaten verursachen können, zu Hause<br />

zu halten.]<br />

Es ist eine unentbehrliche Verpflichtung, wenigstens so viel zu<br />

essen und zu trinken, um leben zu können. Eine erforderliche<br />

Verpflichtung ist es, Medizin zu benutzen, um gesund zu werden.<br />

Unter keinen Umständen darf man Menschen- und<br />

Schweinefleisch essen; es ist verboten. Man darf Frauenmich als<br />

Heilmittel trinken; es ist zulässig. Als Medizin darf man Wein, Urin,<br />

Blut und Aas benutzen, vorausgesetzt dass es von einem<br />

muslimischen Arzt empfohlen wird. Aber Igel- und Schlangenfleisch<br />

darf man nicht essen. Es ist zulässig, dass Frauen und Männer<br />

Kauharz kauen. Es ist zulässig, für den Kranken heilige Verse zu<br />

rezitieren, Amulet zu tragen, heilige Verse in eine Wasserkanne zu<br />

schreiben, darin Wasser zu gießen und es zu trinken. Man darf um<br />

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