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ISLAMISCHE SITTE - Hakikat Kitabevi

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Die Nichtmenstrualblutung ist ein Zeichen der Krankheit. Wenn<br />

sie lange dauert, wird es gefährlich. Man muss zum Arzt gehen.<br />

Nimmt man dafür morgens und abends das rote Kauharz<br />

“Sandragen” als Puder je ein Gramm ein, wird Blutung<br />

unterbrochen. Man kann davon täglich bis zu fünf Gramm<br />

einnehmen.<br />

Die Menstruation einer Frau findet oft in gleicher Zeitdauer statt.<br />

Der Zeitraum zwischen dem Anfang einer Menstruation und dem<br />

Beginn des nächsten Monatsblutung ist die monatliche Regel. Jede<br />

Frau bzw. jedes Mädchen soll die Anzahl ihrer Menstrualtagen und<br />

die Reststunden wissen. Die Menstruation ändert sich jahrelang<br />

nicht. Falls sie sich ändert, soll man sich demnach richten.<br />

In den Büchern Bachr und Dürr-ül-müntekâ steht: (Eine<br />

Blutung, die später als die eigentliche Anfagszeit beginnt und<br />

kürzer als zehn Tage dauert und nach der Unterbrechung<br />

innerhalb fünfzehn Tagen nicht wiederholt wird, zählt zu der<br />

Menstrualblutung. Es versteht sich, daß sich die monatliche Regel<br />

verändert hat. Menstruiert man einmal nach zehn bzw. innerhalb<br />

fünzfehn Tagen, zählt die Blutung zu der Nichtmenstrualblutung.<br />

Man nimmt rituelle Ganzwaschung vor und verrichtet die<br />

versäumten Gebete. Nach der Unterbrechung ist es empfohlen, bis<br />

gegen Ende der Gegebetszeit zu warten. Dann soll man rituelle<br />

Ganzwaschung vornehmen und das derzeitige Gebet verrichten.<br />

Danach darf die Ehefrau mit ihrem Ehemann beischlafen. Wenn<br />

man beim Warten die Zeit der rituellen Ganzwaschung und die<br />

Gebetszeit versäumt hat, darf man nach der Gebetszeit ohne<br />

Ganzwaschung geschlechtlich verkehren.<br />

In dem Buch Menhel lautet es: Wird die Monatsblutung früher<br />

als drei Tage unterbrochen, so wartet man bis gegen Ende<br />

derzeitiger Gebetszeit und dann verrichtet man das derzeitige<br />

Gebet mit ritueller Waschung aber ohne Ganzwaschung, nachdem<br />

man zuerst versäumte Gebete nachgeholt hat. Menstruiert man<br />

nach dem Gebetsverrichten, so hört man auf, weiter zu verrichten.<br />

Wenn die Monatsblutung nochmals unterbrochen wird, nimmt man<br />

gegen Ende der Gebetszeit nur die rituelle Waschung vor und<br />

verrichtet das derzeitige Gebet. Hat man versäumte Gebete, so<br />

verrichtet man auch diese. Bis zum Vergehen von drei Tagen<br />

richtet man sich demnach. Aber der Geschlechtsverkehr bleibt<br />

untersagt.<br />

Wenn die Monatsblutung länger als drei Tage und kürzer als die<br />

monatliche Regel gedauert hat, ist der Geschlechtsakt unerlaubt,<br />

bis die Menstruationszeit vergangen ist, selbst wenn man rituelle<br />

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