ISLAMISCHE SITTE - Hakikat Kitabevi
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auch von Hakîkat Buchhandlung durch Offset-Verfahren in Istanbul<br />
gedruckt. Darin wird ausführlich erläutert, dass Geldscheine<br />
Kreditschecks der Staaten sind, deren Gegenwerte bei<br />
Anforderung in Gold zu Verfügung gestellt werden sollten.<br />
Wer Geldscheine hat, muss dessen Gegenwert in Gold<br />
berechnen, indem er einen Vergleich mit amtlichen Goldstücken<br />
macht, und nach einem Jahr nach der Hedschra ein vierzigstel<br />
davon als Armensteuer in Gold zahlt. [Gegenwert der Wertpapiere<br />
ändert sich im Laufe der Zeit nach dem Börsenkurs.] Sekat heißt,<br />
dass man Schulden bei Armen hat. Man darf allerlei Darlehen von<br />
Waren geben, die als Güter für Sekat gelten. Man darf seine<br />
Schuld als Armensteuern zahlen, indem man sie in Gold oder<br />
Eigentum dem Armen selbst oder seinem Vertreter gibt. Man darf<br />
sie nicht in Geldscheine zahlen. Wenn man vorher seine<br />
Armensteuern gezahlt hat, soll man sie auf den Armen in Gold<br />
übertragen, damit sie gilt. Man darf durch einen Brief oder ein<br />
Telefongespräch mittels seines Vertreter die Armensteuern zahlen,<br />
indem man beispielsweise sagt: “Zahlen Sie bitte diese Summe als<br />
meine Sekat! Ich werde sie Ihnen später zurückzahlen.” Wenn man<br />
jemandem sagt: Sie sind mein Stellvertreter! Ich gebe Ihnen<br />
zehntausend Mark. Das ist meine Armensteuer. Zahlen Sie bitte<br />
einem Sozialverein dem Islam entsprechend als Sekat. In solchem<br />
Fall muss der Stellvertreter den Gegenwert dieses Geldes in<br />
Goldstücken berechnen. Angenommen, dass dieses Geld einen<br />
Wert von 6,6 Goldstücken hat. Die Summe Gold kauft er bei einem<br />
Goldschmied. Einem vertrauenswürdigen Armen erklärt er seinen<br />
Auftrag und gibt ihm die Armensteuer. Er schenkt sie dem<br />
Beauftragten. Der Beauftragte spendet dann dem betreffenden<br />
Sozialverein diesen Betrag. St. Ibni Nüdschejm Sejnül Âbidîn Mısrî,<br />
einer der größten Gelehrten der Rechtsschule Hanefî schreibt in<br />
seinem Buch namens Eschbâdı im folgenden: (Jemand, der bei<br />
einem Armen eine Summe Guthaben hat, darf ihm gegen sein<br />
Guthaben Armensteuern zahlen, indem er dem Armen die<br />
betreffende Summe in Gold gibt; und der Arme zahlt seine Schuld<br />
zurück. Ohne dieses Geschäft zu machen, darf ein reicher Mann<br />
sein Guthaben nicht als gezahlte Armensteuern annehmen. Der<br />
Reiche soll dem Armen die bestimmte Sekatssumme in Gold<br />
zahlen und der Arme als seine Schuld zurrückzahlen.<br />
Wenn der Arme seine Schuld nicht zurückzahlt, darf der Reiche<br />
vors Gericht gehen. Um seine Schuld zurückzuzahlen, darf der<br />
Arme einen Vertrauensmann des Reiches als seinen Vertreter<br />
annehmen. Der Reiche zahlt dem Stellvertreter die zu zahlenden<br />
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