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ISLAMISCHE SITTE - Hakikat Kitabevi

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auch von Hakîkat Buchhandlung durch Offset-Verfahren in Istanbul<br />

gedruckt. Darin wird ausführlich erläutert, dass Geldscheine<br />

Kreditschecks der Staaten sind, deren Gegenwerte bei<br />

Anforderung in Gold zu Verfügung gestellt werden sollten.<br />

Wer Geldscheine hat, muss dessen Gegenwert in Gold<br />

berechnen, indem er einen Vergleich mit amtlichen Goldstücken<br />

macht, und nach einem Jahr nach der Hedschra ein vierzigstel<br />

davon als Armensteuer in Gold zahlt. [Gegenwert der Wertpapiere<br />

ändert sich im Laufe der Zeit nach dem Börsenkurs.] Sekat heißt,<br />

dass man Schulden bei Armen hat. Man darf allerlei Darlehen von<br />

Waren geben, die als Güter für Sekat gelten. Man darf seine<br />

Schuld als Armensteuern zahlen, indem man sie in Gold oder<br />

Eigentum dem Armen selbst oder seinem Vertreter gibt. Man darf<br />

sie nicht in Geldscheine zahlen. Wenn man vorher seine<br />

Armensteuern gezahlt hat, soll man sie auf den Armen in Gold<br />

übertragen, damit sie gilt. Man darf durch einen Brief oder ein<br />

Telefongespräch mittels seines Vertreter die Armensteuern zahlen,<br />

indem man beispielsweise sagt: “Zahlen Sie bitte diese Summe als<br />

meine Sekat! Ich werde sie Ihnen später zurückzahlen.” Wenn man<br />

jemandem sagt: Sie sind mein Stellvertreter! Ich gebe Ihnen<br />

zehntausend Mark. Das ist meine Armensteuer. Zahlen Sie bitte<br />

einem Sozialverein dem Islam entsprechend als Sekat. In solchem<br />

Fall muss der Stellvertreter den Gegenwert dieses Geldes in<br />

Goldstücken berechnen. Angenommen, dass dieses Geld einen<br />

Wert von 6,6 Goldstücken hat. Die Summe Gold kauft er bei einem<br />

Goldschmied. Einem vertrauenswürdigen Armen erklärt er seinen<br />

Auftrag und gibt ihm die Armensteuer. Er schenkt sie dem<br />

Beauftragten. Der Beauftragte spendet dann dem betreffenden<br />

Sozialverein diesen Betrag. St. Ibni Nüdschejm Sejnül Âbidîn Mısrî,<br />

einer der größten Gelehrten der Rechtsschule Hanefî schreibt in<br />

seinem Buch namens Eschbâdı im folgenden: (Jemand, der bei<br />

einem Armen eine Summe Guthaben hat, darf ihm gegen sein<br />

Guthaben Armensteuern zahlen, indem er dem Armen die<br />

betreffende Summe in Gold gibt; und der Arme zahlt seine Schuld<br />

zurück. Ohne dieses Geschäft zu machen, darf ein reicher Mann<br />

sein Guthaben nicht als gezahlte Armensteuern annehmen. Der<br />

Reiche soll dem Armen die bestimmte Sekatssumme in Gold<br />

zahlen und der Arme als seine Schuld zurrückzahlen.<br />

Wenn der Arme seine Schuld nicht zurückzahlt, darf der Reiche<br />

vors Gericht gehen. Um seine Schuld zurückzuzahlen, darf der<br />

Arme einen Vertrauensmann des Reiches als seinen Vertreter<br />

annehmen. Der Reiche zahlt dem Stellvertreter die zu zahlenden<br />

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