17.01.2013 Aufrufe

ISLAMISCHE SITTE - Hakikat Kitabevi

ISLAMISCHE SITTE - Hakikat Kitabevi

ISLAMISCHE SITTE - Hakikat Kitabevi

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

gilt, muss sie nicht einer juristischen sondern einer natürlichen<br />

Person übergeben werden. Man darf ein Eigentum zwei Armen als<br />

Almosen geben. Die Spenden, die den Armen gegeben werden,<br />

gelten als Almosen. Das Almosen, das einem Reichen gegeben<br />

wird, gilt als Spende. Es ist gestattet, ein Eigentum<br />

zurückzufordern, das einem nicht nahen Verwandten gespendet<br />

wurde. Aber wenn dieses Eigentum übernommen oder gekauft<br />

oder wenn einer von beiden gestorben ist, darf man die Spende<br />

nicht zurücknehmen. Altwerden der Tiere, Wachsen der Pflanzen,<br />

Färbung bzw. Schneidung der Stoffe und Vermehrung der<br />

Spenden gelten. Es ist kein Hindernis, eine Spende<br />

zurückzuverlangen, wenn sich ihr Wert vermindert hat. Den<br />

Gegenwert einer Spende darf auch ein anderer zahlen. Wenn man<br />

eine Ware gibt, ohne von deren Gegenwert zusprechen, gilt sie<br />

nicht als Gegenwert. Ein Gegenwert darf weniger oder mehr sein.<br />

[Die Quittung des Übernehmers gilt als Gegenwert der Spende.] Es<br />

ist gestattet, etwas zu spenden, in der Voraussetzung, dass man<br />

einen Gegenwert anbietet. Vor der Übernahme darf man darauf<br />

verzichten, eine Spende nicht zu übergeben bzw. nicht zu<br />

übernehmen. Nach der Übernahme der Spende darf man mit<br />

Zustimmung von beiden Seiten darauf verzichten. Man darf<br />

jemandem sagen: “Solange du lebst, darfst du in meinem Haus<br />

wohnen!” Wenn er auch gestorben ist, soll man es seinem Erbe<br />

zurückgegeben. Man darf nicht so etwas sagen: “Du darfst in<br />

meiner Wohnung wohnen! Wenn einer von uns stirbt, soll sie dem<br />

lebenden gehören!” Das ist ungültig. Denn in solchem Fall würde<br />

einer darauf warten, dass der andere stirbt. Das wird Rukbî<br />

genannt. Es ist nicht gültig, todesbedingte oder riskante<br />

Bedingungen zu stellen, um etwas zu haben. [Es versteht sich,<br />

dass Todesfall-, Feuer- Unfallversicherung und dergleichen<br />

ungültig sind. Da diese ebenfalls als Glücksspiel gelten, sind sie<br />

unerlaubt.] Ein abgegebenes Almosen darf man niemals<br />

zurückverlangen. Wenn man gelobt hat, Almosen zu geben, darf<br />

man es in Handelswaren zahlen. [Wenn man keine Handelswaren<br />

hat, zahlt man es in Gold oder Silber, falls es zahlungsfähig ist.] In<br />

andere Waren darf man nicht zahlen. Wenn man keine bestimmte<br />

Menge versprochen hat, darf man in diesem Fall in allerlei Waren<br />

zahlen, die man zugleich als Armensteuer abgeben darf.<br />

[Geldscheine und Metallgelder sind keine Sekatwaren. Statt<br />

dessen zahlt man von gleichem Wert in Gold bzw. Silber.] Wenn<br />

man gelobt hat, sein Haus [ein bestimmtes Gut] als Almosen zu<br />

geben, darf man entweder das versprochene Gut oder von<br />

gleichem Wert in Gold oder Silber zahlen. Die Übersetzung aus<br />

- 230 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!