ISLAMISCHE SITTE - Hakikat Kitabevi
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wenn man den heiligen Koran rezitiert und dessen Lohn ihren<br />
Seelen schenkt.<br />
Aufgrund einer heiligen Nacht oder der Nacht eines Festes ist<br />
es nicht gestattet, Minaretten oder anderen Stellen überflüssig zu<br />
beleuchten.<br />
Es ist unerlaubt, von der Schönheit einer Frau oder andere<br />
verbotene Angelegenheiten zu singen.<br />
Ein Gelehrter darf mit Begründung [, mit der Absicht, der<br />
Religion zu dienen], in eine andere Rechtsschule treten. Es ist eine<br />
unerwünschte Handlung, dass ein Ungebildeter wegen der<br />
weltlichen Angelegenheiten einer anderen Rechtsschule folgt. Ein<br />
solches Benehmen ist einem Gelehrten verboten. Es ist nötig, in<br />
eine andere Rechtsschule zu treten, wenn einem schwierig ist, die<br />
Vorschriften seiner Rechtsschule zu lernen. Denn es ist besser, die<br />
Vorschriften einer der vier Rechtsschulen zu erlernen, anstatt<br />
unwissend zu sein.<br />
Die, die aus irgendeinem Grund stinken, dürfen nicht in<br />
Moscheen und Versammlungen kommen.<br />
Man darf keine Ungeziefer und keine Art von Tieren lebendig<br />
verbrennen. Wenn man vermutet, dass es in einem zu brennenden<br />
Holz Ameisen gibt, darf man es verbrennen, indem man es gegen<br />
einen festen Gegenständ schlägt, damit die Ameisen austreten.<br />
Man darf tollwütige bzw. schädliche Tiere töten, ohne sie zu<br />
quälen. Wenn man keine andere Wahl hat, um einen Schädling zu<br />
töten, ist es in diesem Fall zulässig, ihn anbrennen zu lassen. Es<br />
ist eine unerwünschte Handlung, Tiere zu töten, die unschädlich<br />
sind.<br />
Es ist eine nötige Verpflichtung, jemandem Gebote ALLAH’s,<br />
des Erhabenen, bekannt zu machen, wenn man vermutet, dass er<br />
es beachten würde. Das gilt als Menschenrechte.<br />
Eine heilige Hadith lautet: Handelt gegen Ungläubige<br />
zuwider, indem ihr euch den Bart wachsen lasst und den<br />
Schnurbart schneidet. Man legt größeren Wert auf die Worte<br />
derer, die angemessene Kleidung tragen. Es ist erforderliche<br />
Verpflichtung, sich zu reinigen und saubere und angemessene<br />
Kleidung zu tragen. Dazu ist auch erforderlich, einen kurzen<br />
Schnurbart zu haben. [St. Ibni Abidîn, Friede sei mit ihm, sagt in<br />
seinem Buch Redd-ül-muchtâr bezüglich der unerwünschten<br />
Handlungen des Fastens folgendes: (Mit der heiligen Hadith wurde<br />
geboten: “Lasst euch den Bart wachsen!” Dieses Gebot<br />
bedeutet, dass man sich den Bart nicht kürzer als eine Handvoll<br />
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