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ISLAMISCHE SITTE - Hakikat Kitabevi

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eiche Verwandte haben, soll man ihnen vom Anteil der<br />

Armensteuer der Staatskasse ausreichendes Gehalt bezahlen. Der<br />

Islam verpflichtet jeden Gläubigen bzw. je de Gläubige dazu, den<br />

Armen auf diese Weise zu helfen. Aus diesem Grund wird es in<br />

einem islamischen Land keine Bedürftigen geben. Um von diesen<br />

Wohltaten des Islam zu prophetieren, sollen die Moslems, die in<br />

nichtislamischen Ländern leben, in islamische Länder einwandern.<br />

Es wäre angebracht, in islamischen bzw. nichtislamischen Ländern<br />

Armensteuerkassen aufzustellen, damit Moslems ihre<br />

Armensteuer leicht zahlen können.]<br />

Wer glaubensabtrünnig wird, dessen Ehe gilt nicht mehr.<br />

Anzahl der Ehescheidung vermindert sich nicht. Wer vor der<br />

Erneuerung der Eheschließung ein Kind hat, hat ein<br />

außereheliches Kind. [Wenn ein Mann vor der Trauung einer Frau<br />

beiwohnt, gilt es als Ehebruch. Wenn er mit ihr nachher getraut<br />

wird, gilt sein Kind als eheliches Kind.] Ein Glaubensabtrünniger<br />

darf kein Muslim sein, indem er das Glaubensbekenntnis<br />

ausspricht, ohne seine Sünde zu bereuen, die den Unglauben<br />

verursacht. Man ist nicht entschuldigt, nicht zu wissen, dass seine<br />

Fehler Unglauben verursacht.<br />

Wenn man auf Kredit verkauft, darf man nicht einen höheren<br />

Preis fordern, wenn sich der Geldwert vermindert, sondern man<br />

soll den vertragsmäßigen Preis annehmen. So ist es auch beim<br />

Schuldenmachen. Die Übersetzung aus dem Buch Ukûd-üddürrijje<br />

geht hier zu Ende. Das arabische Original dieser<br />

Übersetzung steht in dem Buch namens Habl-ül-metin, das von<br />

Hakîkat Buchhandlung durch Offsetverfahren gedruckt wurde.<br />

St. Ibni Âbidîn, Friede sei mit ihm, sagt: (Die zum Teil mit Goldoder<br />

Silberschicht plattierten Artikel darf man benutzen, ohne<br />

plattierte Teile zu fassen. Man darf vergoldete oder versilberte<br />

Artikel ohne weiteres verwenden.<br />

Man darf das Fleisch, das man von einem Ungläubigen<br />

genommen hat, der aber sagt, dass er es von einem Moslem<br />

kaufte, verzehren. Wenn er sagt, dass er das Fleisch von einem<br />

Feueranbeter oder Glaubensabtrünnigen gekauft hat, darf man es<br />

nicht essen. Denn diese Worte von ihm deuten weltliche<br />

Angelegenheiten. [Denn früher schlachteten Metzger Schlachttiere<br />

selbst.] Wenn ein Muslim dieses Fleisch bei einem Ungläubigen<br />

kauft, gilt der Verkauf. Er bezahlt dem Ungläubigen den Preis.<br />

Wenn der Ungläubige äußert, dass das Schlachttier von einem<br />

Muslim oder Glaubensabtrünnigen geschlachtet wurde, darf man<br />

ihm nicht glauben. Denn diese Worte von ihm gelten als religiöse<br />

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