ISLAMISCHE SITTE - Hakikat Kitabevi
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eiche Verwandte haben, soll man ihnen vom Anteil der<br />
Armensteuer der Staatskasse ausreichendes Gehalt bezahlen. Der<br />
Islam verpflichtet jeden Gläubigen bzw. je de Gläubige dazu, den<br />
Armen auf diese Weise zu helfen. Aus diesem Grund wird es in<br />
einem islamischen Land keine Bedürftigen geben. Um von diesen<br />
Wohltaten des Islam zu prophetieren, sollen die Moslems, die in<br />
nichtislamischen Ländern leben, in islamische Länder einwandern.<br />
Es wäre angebracht, in islamischen bzw. nichtislamischen Ländern<br />
Armensteuerkassen aufzustellen, damit Moslems ihre<br />
Armensteuer leicht zahlen können.]<br />
Wer glaubensabtrünnig wird, dessen Ehe gilt nicht mehr.<br />
Anzahl der Ehescheidung vermindert sich nicht. Wer vor der<br />
Erneuerung der Eheschließung ein Kind hat, hat ein<br />
außereheliches Kind. [Wenn ein Mann vor der Trauung einer Frau<br />
beiwohnt, gilt es als Ehebruch. Wenn er mit ihr nachher getraut<br />
wird, gilt sein Kind als eheliches Kind.] Ein Glaubensabtrünniger<br />
darf kein Muslim sein, indem er das Glaubensbekenntnis<br />
ausspricht, ohne seine Sünde zu bereuen, die den Unglauben<br />
verursacht. Man ist nicht entschuldigt, nicht zu wissen, dass seine<br />
Fehler Unglauben verursacht.<br />
Wenn man auf Kredit verkauft, darf man nicht einen höheren<br />
Preis fordern, wenn sich der Geldwert vermindert, sondern man<br />
soll den vertragsmäßigen Preis annehmen. So ist es auch beim<br />
Schuldenmachen. Die Übersetzung aus dem Buch Ukûd-üddürrijje<br />
geht hier zu Ende. Das arabische Original dieser<br />
Übersetzung steht in dem Buch namens Habl-ül-metin, das von<br />
Hakîkat Buchhandlung durch Offsetverfahren gedruckt wurde.<br />
St. Ibni Âbidîn, Friede sei mit ihm, sagt: (Die zum Teil mit Goldoder<br />
Silberschicht plattierten Artikel darf man benutzen, ohne<br />
plattierte Teile zu fassen. Man darf vergoldete oder versilberte<br />
Artikel ohne weiteres verwenden.<br />
Man darf das Fleisch, das man von einem Ungläubigen<br />
genommen hat, der aber sagt, dass er es von einem Moslem<br />
kaufte, verzehren. Wenn er sagt, dass er das Fleisch von einem<br />
Feueranbeter oder Glaubensabtrünnigen gekauft hat, darf man es<br />
nicht essen. Denn diese Worte von ihm deuten weltliche<br />
Angelegenheiten. [Denn früher schlachteten Metzger Schlachttiere<br />
selbst.] Wenn ein Muslim dieses Fleisch bei einem Ungläubigen<br />
kauft, gilt der Verkauf. Er bezahlt dem Ungläubigen den Preis.<br />
Wenn der Ungläubige äußert, dass das Schlachttier von einem<br />
Muslim oder Glaubensabtrünnigen geschlachtet wurde, darf man<br />
ihm nicht glauben. Denn diese Worte von ihm gelten als religiöse<br />
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