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ISLAMISCHE SITTE - Hakikat Kitabevi

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hat gegen Grabmale etwas gesagt. Die islamischen Rechtsbücher<br />

erlauben, Grabmale aufzubauen. Also ist es bei unserer Religion<br />

nicht verboten, Grabmale zu errichten und sie zu besuchen. Die<br />

Wahhabiten verleugnen es. Die islamische Religion bestehen nicht<br />

aus einer verkehrter Logik und verirrten Gedanken und vergoldeten<br />

Worten der Ungebildeten. Die islamische Religion besteht aus<br />

Kenntnissen und Verpflichtungen, die von den vier Quellen des<br />

Islams erworben sind. Sülejman bin Abdülwahhab war einer der<br />

Gelehrten Sunna und Bruder von Muhammed bin Abdülwahhab,<br />

dem Stifter des Wahhabismus. Er verfasste viele Bücher, um zu<br />

verhindern, dass sich die Muslime nicht täuschten, indem er zeigt,<br />

dass sich sein Bruder vom Rechten abirrte. In seinem Buch<br />

Sawâik-ul-ilâchijje firreddi-alel-wehhâbijje erwidert er die<br />

Behauptungen der Wahhabiten und beweist, dass sie auf den<br />

Irrweg gehen. Auf Seite 6 dieses Buches steht: (Ibni Tejmijje, den<br />

die Wahhabiten als Scheichulislam bezeichneten, und dessen<br />

Schüler Ibnülkajjım Dschewsijje haben geäußert, dass es<br />

Irrglauben ist, einen Verstorbenen bzw. einen Unsichtbaren um<br />

Hilfe zu bitten, ihm zu geloben, ein bißchen Erde aus seinem Grab<br />

abzunehmen, um gesegnet zu werden seinen Grab zu küssen, für<br />

einen anderen außer ALLAH, dem Erhabenen, Opfertier zu opfern.<br />

Aber sie haben diese nicht als Unglauben bezeichnet. Keiner der<br />

Gelehrten hat gesagt, dass einer, der so handelt, ungläubig sei.<br />

Die Gelehrten der vier Rechtsschulen haben die Umstände<br />

ausführlich erklärt, die den Unglauben verursachen. Keiner von<br />

ihnen hat mitgeteilt, dass jemand glaubensabtrünnig wird, der eine<br />

solche Handlung durchführt. Sie haben geäußert, dass diejenigen,<br />

die so tun, Muslime sind.) St. Jusuf Nebhanî, Friede sei mit ihm,<br />

schreibt in seinem Buch Schewâhid-ül-hak auf Seite 141<br />

folgendes: St. Schihabüddî Remlî, einer der schafi’itischen<br />

Gelehrten erklärte: (Die Propheten und die Heiligen wirken<br />

Wunder, auch nachdem sie gestorben sind. Deswegen begeht man<br />

eine Handlung durch ihre Vermittlung, auch nach dem Tod.) Auch<br />

St. Abdülhaj Schernblâlî beweist, dass es gestattet ist, durch die<br />

Vermittlung der Propheten bzw. der Heiligen etwas zu<br />

unternehmen. St. Ibni Abidin schreibt gegen Ende im ersten Band<br />

seines Buches: (Es ist gestattet, Gräber der Gelehrten, der<br />

Nachkommen des heiligen Propheten und der Heiligen in<br />

Grabmale zu verwandeln.) Er sagt im fünften Band seines Buches:<br />

(Man sagt, dass es unerwünscht sei, Überzug, Holzüberbau und<br />

Turbanstreifen auf Gräber aufzusetzen. Jedoch ist es gestattet,<br />

diese vorzunehmen, um den Verstorbenen zu ehren, sodass auch<br />

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