ISLAMISCHE SITTE - Hakikat Kitabevi
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gelten nach Hanefî als Schamteile; nach anderen drei<br />
Rechtsschulen nicht. Es ist unentbehrlich, Gebete in der Richtung<br />
nach dem Gebäude der Kaaba zu verrichten, wenn man in Mekka<br />
ist. Nach Schafiî ist es auch unentbehrlich, das zu tun, selbst wenn<br />
man fern von Mekka ist. Man muß sicher sein, dass man sich nach<br />
der Richtung der heiligen Kaaba richtet. Die Richtung nach der<br />
heiligen Kaaba, d.h. Kıble muß man erfahren, indem man einen<br />
gerechten Muslim danach fragt oder sie durch die Gebetsnische<br />
einer Moschee oder durch die Sonne, die Sterne oder durch einen<br />
Kompass bestimmt. Man kann es auch durch andere Mittel<br />
untersuchen und sicher sein. Wenn nicht, folgt man den Gebet<br />
Verrichtenden. Nach Schafiî sind die Anzahl der unentbehrlichen<br />
Verpflichtungen beim Gebetsverrichten dreizehn: Fünf davon erfüllt<br />
man mündlich, acht davon aber geistig und körperlich. Die<br />
Verpflichtungen, die mündlich erfüllt werden, sind: die<br />
Anfangsformel “Allachü ekber”, die Sure Fatiha bei jeder<br />
Gebetseinheit, Techijjat-und Grußgebete bei der letzten<br />
Gebetseinheit. Die Verpflichtungen, die geistig und körperlich erfüllt<br />
werden, sind: Absicht, Aufrechtstehen, rituelle Neigung, wieder<br />
Aufrechtstehen nach ritueller Neigung, zweimalige rituelle<br />
Niederwerfung, rituelles Sitzen, letztes rituelles Sitzen, das so<br />
lange dauern muss, daß man das Techijjatgebet rezitieren kann<br />
und Einhalten dieser Reihenfolge. Während man beabsichtigt,<br />
Gebet zu verrichten, muss man nach Schafiî daran denken, dass<br />
das Gebet eine unentberliche Verpflichtung ist, welches Gebet man<br />
verrichtet und die Reihenfolge seiner rituellen Haltungen. Man<br />
beabsichtigt, Gebet zu verrichten, während man die Anfangsformel<br />
auspricht. Es ist keine Bedingung, zu beabsichtigen, als<br />
gegenwärtiges oder versäumtes Gebet zu verrichten. Wenn man<br />
daran denkt, statt gegenwärtiges Gebet versäumtes oder<br />
umgekehrt es zu verrichten, gilt sein Gebet nicht. Es ist auch so bei<br />
der Anzahl der Gebetseinheiten, Rekas. Man muss, während man<br />
beabsichtigt, an die Art von erforderlichen Gebetsteilen und deren<br />
Reihenfolge gegenüber der unentbehrlichen Gebetsteilen denken.<br />
Wenn sich eine Gemeinschaft bildet, während man alleine Gebet<br />
verrichtet, darf man der Gemeinschaft folgen. Es ist nach den vier<br />
Rechtsschulen unentbehrlich, zu Beginn des Gebetes “Allachü<br />
ekber” auszusprechen. Es ist nach Hanefî nötige, und nach den<br />
anderen drei Rechtsschulen unentbehrliche Verpflichtung als<br />
Anfangsformel “Allachü ekber” auszusprechen. Damit die<br />
Anfangsformel gilt, müssen nach Schafiî fünfzehn Bedingungen<br />
erfüllt werden: Arabisch auszusprechen, für den unentbehlichen<br />
Gebetsteil stehend zu beabsichtigen, “Allachü ekber”<br />
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