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ISLAMISCHE SITTE - Hakikat Kitabevi

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auf Normalzeitbezogene rituelle Sonnenunter-<br />

gangszeit.<br />

auf Mittagshöhe bezogene Zeit=Normalzeit-auf Normalzeit<br />

bezogene rituelle Sonnenuntergangszeit. Ber der Rechnung<br />

der Zeiten vor dem Sonnenuntergang, wird 12 addiert, bevor<br />

man subtrahiert. Im Buch von Ahmed Beğ wird die Formel der<br />

auf 12 uhr bei der Mittagshöhe bezogene Zeit verwendet.<br />

Die zweite Formel benutzt man auch um die Uhr nach der auf<br />

die Mittagshöhe bezogenen Zeit zu stellen.<br />

Es ist unerlaubt, in drei Zeiten Gebete zu verrichten. Die in<br />

diesen drei Zeiten verrichteten unentbehrlichen Gebete sind nicht<br />

gültig. Obwohl freiwillge Gebete gelten, sind sie aber unerwünscht.<br />

Diese drei Zeiten sind die Sonnenaufgans-bzw. -untergangszeit<br />

und die Zeit der Mittagshöhe. Die Sonnenaufgangszeit beginnt mit<br />

dem Zeitpunkt, an dem der obere Sonnenrand am sichtbaren<br />

Horizont sichtbar wird, und dauert bis zum frühesten Vormittag.<br />

Die Zeit der Mittagshöhe ist die Zeitspanne zwischen den<br />

Zeitpunkten, die sich eine Vorsichtszeit vor und nach der Zeit der<br />

wahren Mittagshöhe befinden. Diese Zeitspanne ist für İstanbul 20<br />

Minuten. Die Sonnenuntergangszeit ist die Zeitspanne von der Zeit<br />

der gelblichen Erscheinung der Sonne bis zum Sonnenuntergang.<br />

Diese Zeitspanne ändert sich zwischen 37 bis 42 Minuten. Beim<br />

Sonnenuntergang darf man nur das Nachmittagsgebet des Tages<br />

verrichten. Es ist unerwünscht, das Nachmittagsgebet bis zur Zeit<br />

der gelblichen Erscheinung der Sonne zu verspäten. Nach Imam-ı<br />

Jussuf darf man freitags freiwilliges Gebet in der Zeit der<br />

Mittagshöhe verrichten. Aber diese Überlieferung ist nicht<br />

überzeugend. Es ist nicht erlaubt, sich beim Koranrezitieren bzw.<br />

Gebetsverrichten fürs Versehen niederzuwerfen, wenn der<br />

Leichnam zur Beerdigung vorbereitet ist. Zu diesen Zeiten soll man<br />

Totengebet verrichten.<br />

Es gibt zwei Zeiten, in denen es unerwünscht ist, freiwillige<br />

Gebete zu verrichten. Erster Zeitraum ist von Morgendämmerung<br />

bis zum Sonnenaufgang. Zweiter Zeitraum ist von nach Verrichten<br />

des Nachmittagsgebet bis zum Verrichten des Abendgebet.<br />

Außerdem ist es unerlaubt, bei der Freitagspredigt bzw. zweiten<br />

Gebetsruf und bei dem Gemeinschaftsgebet während des<br />

Gebetsverrichten des Vorbeters freiwilliges bzw. erforderliches<br />

Morgengebet zu verrichten. Das erforderliche Gebet des Morgens<br />

soll man außerhalb der Reihe verrichten. Besser ist vor dem<br />

Gemeinschaftsgebet das erforderliche Morgengebet zu verrichten.<br />

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