ISLAMISCHE SITTE - Hakikat Kitabevi
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es rituell unrein. Ein totes Lamm von einem toten Schaf ist rituell<br />
unrein. Das aus dem Magen eines toten Schafes gewonnene<br />
Käselab ist rituell rein. Verdorbenes Fleisch bzw. Essen ist nicht<br />
rituell unrein. Aber weil es schädlich ist, ist es unerlaubt, es zu<br />
essen. Dasselbe gilt für Speiseöl und für andere Nahrungsmittel.<br />
Wenn ein Stück reines Fleisch in einen Brunnen fällt und dort<br />
verdorben wird, so gilt das Brunnenwasser als rein.<br />
Regen, Schnee, Eis, Meer, See, Fluss, Teich, Brunnen- und<br />
Quellenwasser nennt man absolutes Wasser. Damit darf man<br />
sowohl Unreinheit beseitigen als auch rituelle Reinigung<br />
vornehmen. Necktar, Säfte und dergleichen werden<br />
eingeschränkte Flüssigkeit genannt. Man darf damit bloß<br />
Unreinheiten beseitigen. Die Flüssigkeiten wie Milch, Öl und Harn<br />
darf man nicht benutzen, um eine Unreinheit rituell zu reinigen.<br />
(Siehe Punkt 198.). Die Übersetzung aus dem Buch Nimet-i İslâm<br />
ist hier beendet.<br />
DIE BEDINGUNGEN VOR DER GEBETSVERRICHTUNG<br />
19 — Die sieben Bedingungen vor der Gebetsverrichtung sind:<br />
Die erste Bedingung ist, die rituelle Waschung, falls es kein<br />
Wasser gibt, bzw. die Sandwaschung vorzunehmen.<br />
Die zweite Bedingung ist, sich d.h. Körper und Kleidung, und<br />
Gebetsstelle zu reinigen, selbst wenn es nur den geringsten<br />
Schmutz gibt. Hierfür teilte der heilige Prophet mit: Blut und Eiter<br />
sind unrein. Die Gebetsstelle muß auch gereinigt werden. Der<br />
Körper muss von Harn, Samenerguß und vom jeglichem<br />
Schmutz gereinigt werden.<br />
[Nach der Rechtsschule Hanefî sind Blut, Harn und Alkohol<br />
unrein. Wenn diese im Wasser vermischt sind, wird es auch unrein.<br />
Ist eine mit Blut, Harn bzw. Alkohol befleckte Stelle kleiner als ein<br />
Handteller, so darf man das Gebet verrichten. Mit einer Menge von<br />
Blut bzw. Alkohol auf sich, die mehr als fünf Gramm ist, darf man<br />
kein Gebet verrichten. Wenn diese Menge weniger als dieses Maß<br />
ist, ist das Gebet gültig, das man so verrichtet hat. In dem Buch<br />
Dürr-ül Muchtar steht wie folgt: Ein Schmutz, der eine Mischung<br />
aus Erde und Wasser ist, gilt als rituell rein, falls eine davon sauber<br />
ist. Das Rechtsgutachten besagt es auch so. Ebenfalls besagt es in<br />
Büchern İbni Âbidîn, Bachr, Eschbâch, Fetch und Bes-sâsijje.<br />
Obwohl manche sagen, daß diese Äußerung kaum anzunehmen<br />
ist, so darf man im Notfall ungefähre Äußerungen befolgen. Von<br />
diesen Äußerungen der islamischen Rechtsgelehrten versteht man,<br />
dass man alkoholische Mischungen als Kölnischwasser, Medizin<br />
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