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ISLAMISCHE SITTE - Hakikat Kitabevi

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es rituell unrein. Ein totes Lamm von einem toten Schaf ist rituell<br />

unrein. Das aus dem Magen eines toten Schafes gewonnene<br />

Käselab ist rituell rein. Verdorbenes Fleisch bzw. Essen ist nicht<br />

rituell unrein. Aber weil es schädlich ist, ist es unerlaubt, es zu<br />

essen. Dasselbe gilt für Speiseöl und für andere Nahrungsmittel.<br />

Wenn ein Stück reines Fleisch in einen Brunnen fällt und dort<br />

verdorben wird, so gilt das Brunnenwasser als rein.<br />

Regen, Schnee, Eis, Meer, See, Fluss, Teich, Brunnen- und<br />

Quellenwasser nennt man absolutes Wasser. Damit darf man<br />

sowohl Unreinheit beseitigen als auch rituelle Reinigung<br />

vornehmen. Necktar, Säfte und dergleichen werden<br />

eingeschränkte Flüssigkeit genannt. Man darf damit bloß<br />

Unreinheiten beseitigen. Die Flüssigkeiten wie Milch, Öl und Harn<br />

darf man nicht benutzen, um eine Unreinheit rituell zu reinigen.<br />

(Siehe Punkt 198.). Die Übersetzung aus dem Buch Nimet-i İslâm<br />

ist hier beendet.<br />

DIE BEDINGUNGEN VOR DER GEBETSVERRICHTUNG<br />

19 — Die sieben Bedingungen vor der Gebetsverrichtung sind:<br />

Die erste Bedingung ist, die rituelle Waschung, falls es kein<br />

Wasser gibt, bzw. die Sandwaschung vorzunehmen.<br />

Die zweite Bedingung ist, sich d.h. Körper und Kleidung, und<br />

Gebetsstelle zu reinigen, selbst wenn es nur den geringsten<br />

Schmutz gibt. Hierfür teilte der heilige Prophet mit: Blut und Eiter<br />

sind unrein. Die Gebetsstelle muß auch gereinigt werden. Der<br />

Körper muss von Harn, Samenerguß und vom jeglichem<br />

Schmutz gereinigt werden.<br />

[Nach der Rechtsschule Hanefî sind Blut, Harn und Alkohol<br />

unrein. Wenn diese im Wasser vermischt sind, wird es auch unrein.<br />

Ist eine mit Blut, Harn bzw. Alkohol befleckte Stelle kleiner als ein<br />

Handteller, so darf man das Gebet verrichten. Mit einer Menge von<br />

Blut bzw. Alkohol auf sich, die mehr als fünf Gramm ist, darf man<br />

kein Gebet verrichten. Wenn diese Menge weniger als dieses Maß<br />

ist, ist das Gebet gültig, das man so verrichtet hat. In dem Buch<br />

Dürr-ül Muchtar steht wie folgt: Ein Schmutz, der eine Mischung<br />

aus Erde und Wasser ist, gilt als rituell rein, falls eine davon sauber<br />

ist. Das Rechtsgutachten besagt es auch so. Ebenfalls besagt es in<br />

Büchern İbni Âbidîn, Bachr, Eschbâch, Fetch und Bes-sâsijje.<br />

Obwohl manche sagen, daß diese Äußerung kaum anzunehmen<br />

ist, so darf man im Notfall ungefähre Äußerungen befolgen. Von<br />

diesen Äußerungen der islamischen Rechtsgelehrten versteht man,<br />

dass man alkoholische Mischungen als Kölnischwasser, Medizin<br />

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