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ISLAMISCHE SITTE - Hakikat Kitabevi

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Ganzwaschung vorgenommen hat. Wenn man bis Ende der<br />

Gebetszeit kein Blutflecken sieht, nimmt man rituelle<br />

Ganzwaschung vor und verrichtet das derzeitige Gebet, holt aber<br />

keine Versäumten nach. Man darf fasten. Der Tag, an dem man<br />

kein Blutflecken sieht, ist der Anfang der neuen monatlichen Regel.<br />

Menstruiert man nochmals, so hört man auf, Gebete zu verrichten<br />

bzw. zu fasten. Nach dem Ramadan holt man versäumte Tage<br />

nach. Wird die Monatsblutung erneut unterbrochen, so nimmt man<br />

für die derzeitige Gebetszeit die rituelle Ganzwaschung vor und<br />

verrichtet Gebete und fastet. So geht es weiter bis zum Ende von<br />

zehn Tagen. Nach zehn Tagen verrichtet man Gebete und<br />

Geschlechtsakt ist vor der rituellen Ganzwaschung erlaubt. Aber es<br />

ist empfohlen, davor rituelle Ganzwaschung vorzunehmen. Wenn<br />

die Monatsblutung vor Morgendämmerung unterbrochen wird und<br />

wenn die Zeit ausreicht, nur rituelle Ganzwaschung vorzunehmen<br />

und sich anzuziehen aber nicht ausreicht, die Formel “Allachü<br />

ekber” auszusprechen, soll man das Fastengebot einhalten aber<br />

das Nachtgebet nicht verrichten. Wenn die Zeit ausreicht, die<br />

Formel “Allahu ekber” auszusprechen, soll man in diesem Fall<br />

Nachtgebet nachholen. Menstruiert man vor dem<br />

Sonnenuntergang, so ist das Fasten ungültig. Man holt es nach<br />

dem Ramadan nach. Wenn die Monatsblutung während des<br />

Gebetes beginnt, ist das Gebet nicht gültig. Nach der Reinigung<br />

holt man nicht das erforderliche sondern unentbehrliche Gebet<br />

nach. Sieht man nach der Morgendämmerung Blutflecken auf der<br />

Monatsbinde, so hat man die Regel; wenn man die Monantsbinde<br />

sauber findet, hat man keine Regel. In beiden Fällen soll man das<br />

Nachtgebet nachholen. [So ist es auch bei Harnbeschwerden.]<br />

Damit ein Gebet pflichtschuldig sein soll, muss man in der letzten<br />

Minute der Gebetszeit gereinigt sein. Menstruiert man, bevor sein<br />

Gebet verrichtet wird, holt man dieses Gebet nicht nach.<br />

Zwischen den zwei monatlichen Regeln muß es mindenstens<br />

fünfzehn Tage eine Reinheit geben. Wenn die Tagen der<br />

Reinheitsperiode fünfzehn oder mehr sind, zählen die Blutungen<br />

vor bzw. nach der Reinheit übereinstimmend zu der Menstruation.<br />

Wenn die Monatsblutung früher als zehn Tage unterbrochen wird<br />

und nach der monatlichen Regel innerhalb fünfzehn Tagen<br />

nochmals zustande kommt, zählen diese Tage der zweiten Blutung<br />

zu der Nichtmenstrualblutung. Und die Tagen der<br />

Nichtmenstrualblutung zählen zu den Tagen der Reinheitsperiode.<br />

Die Tagen der Nichtmenstrualbluten nennt man Tage der<br />

Nominalreinheit. Es ist verständlich, dass die Unterbrechungen der<br />

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