ISLAMISCHE SITTE - Hakikat Kitabevi
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Ganzwaschung vorgenommen hat. Wenn man bis Ende der<br />
Gebetszeit kein Blutflecken sieht, nimmt man rituelle<br />
Ganzwaschung vor und verrichtet das derzeitige Gebet, holt aber<br />
keine Versäumten nach. Man darf fasten. Der Tag, an dem man<br />
kein Blutflecken sieht, ist der Anfang der neuen monatlichen Regel.<br />
Menstruiert man nochmals, so hört man auf, Gebete zu verrichten<br />
bzw. zu fasten. Nach dem Ramadan holt man versäumte Tage<br />
nach. Wird die Monatsblutung erneut unterbrochen, so nimmt man<br />
für die derzeitige Gebetszeit die rituelle Ganzwaschung vor und<br />
verrichtet Gebete und fastet. So geht es weiter bis zum Ende von<br />
zehn Tagen. Nach zehn Tagen verrichtet man Gebete und<br />
Geschlechtsakt ist vor der rituellen Ganzwaschung erlaubt. Aber es<br />
ist empfohlen, davor rituelle Ganzwaschung vorzunehmen. Wenn<br />
die Monatsblutung vor Morgendämmerung unterbrochen wird und<br />
wenn die Zeit ausreicht, nur rituelle Ganzwaschung vorzunehmen<br />
und sich anzuziehen aber nicht ausreicht, die Formel “Allachü<br />
ekber” auszusprechen, soll man das Fastengebot einhalten aber<br />
das Nachtgebet nicht verrichten. Wenn die Zeit ausreicht, die<br />
Formel “Allahu ekber” auszusprechen, soll man in diesem Fall<br />
Nachtgebet nachholen. Menstruiert man vor dem<br />
Sonnenuntergang, so ist das Fasten ungültig. Man holt es nach<br />
dem Ramadan nach. Wenn die Monatsblutung während des<br />
Gebetes beginnt, ist das Gebet nicht gültig. Nach der Reinigung<br />
holt man nicht das erforderliche sondern unentbehrliche Gebet<br />
nach. Sieht man nach der Morgendämmerung Blutflecken auf der<br />
Monatsbinde, so hat man die Regel; wenn man die Monantsbinde<br />
sauber findet, hat man keine Regel. In beiden Fällen soll man das<br />
Nachtgebet nachholen. [So ist es auch bei Harnbeschwerden.]<br />
Damit ein Gebet pflichtschuldig sein soll, muss man in der letzten<br />
Minute der Gebetszeit gereinigt sein. Menstruiert man, bevor sein<br />
Gebet verrichtet wird, holt man dieses Gebet nicht nach.<br />
Zwischen den zwei monatlichen Regeln muß es mindenstens<br />
fünfzehn Tage eine Reinheit geben. Wenn die Tagen der<br />
Reinheitsperiode fünfzehn oder mehr sind, zählen die Blutungen<br />
vor bzw. nach der Reinheit übereinstimmend zu der Menstruation.<br />
Wenn die Monatsblutung früher als zehn Tage unterbrochen wird<br />
und nach der monatlichen Regel innerhalb fünfzehn Tagen<br />
nochmals zustande kommt, zählen diese Tage der zweiten Blutung<br />
zu der Nichtmenstrualblutung. Und die Tagen der<br />
Nichtmenstrualblutung zählen zu den Tagen der Reinheitsperiode.<br />
Die Tagen der Nichtmenstrualbluten nennt man Tage der<br />
Nominalreinheit. Es ist verständlich, dass die Unterbrechungen der<br />
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