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ISLAMISCHE SITTE - Hakikat Kitabevi

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Nachbarrecht ist wie das Erbrecht. Wenn dein Nachbar<br />

gläubig ist, hat er zwei Rechte bei dir. Das eine ist das<br />

Nachbarrecht, das andere das Recht eines Gläubigen!)<br />

159 — Du darfst nicht essen was du hast, während dein<br />

Nachbar keine Verpflegung besitzt. Denn er hat ein Recht selbst<br />

über deine Verpflegung. Bevor du speist, sollst du bei jeder<br />

Mahlzeit daran denken, ob deine Nachbarn Lebensmittel haben!<br />

Muslime, besonders Neuvermählte, müssen ihre Wohnungen in<br />

einem Stadtviertel unter den Muslimen suchen, die sunnitisch,<br />

fromm und gottesfürchtig sind. Mit einer heiligen Hadith wurde<br />

geäußert: Frag nach euren Nachbarn, bevor ihr euer Haus<br />

kauft! Wählt eure Begleiter, bevor ihr euch auf den Weg<br />

macht! Und eine heilige Hadith besagt: Jeder soll seine<br />

Nachbarn achten wie seine Eltern. Das Nachbarrecht beachten<br />

heißt, mit ihnen einträchtig zusammenzuleben und sie mit Worten<br />

oder Handlugen nicht zu kränken. Höchstens haben vierzig<br />

Wohnungen das Nachbarrecht untereinander.<br />

DIE TRAUUNG<br />

Es steht in dem Buch El-Ichtijar (Handlungesfreiheit) im<br />

folgenden: Trauung heißt Ehevertrag. Der heilige Koran schreibt<br />

vor, die Trauung zu vollziehen. Der dritte heilige Vers der Sure<br />

Nisâ (die Weiber) besagt sinngemäß: Heiratet die Weiber, die<br />

euch erlaubt sind! bzw. der dreiundzwanzigste Vers der gleichen<br />

Sure: Und hindert sie nicht an der Verheiratung mit einem<br />

Andern! Und der zweiunddreißigste heilige Vers der Sure Nur (das<br />

Glaubeslicht) besagt dem Sinn nach: Verheiratet die Ledigen<br />

unter euch! Eine heilige Hadith hat vorgeschrieben: Die Trauung<br />

darf nur im Beisein von Zeugen vollgezogen werden! Heiratet<br />

und vermehrt euch! Am Tage der Auferstehung werde ich<br />

gegenüber den anderen Gemeinschaften auf euch stolz sein!<br />

Trauung ist meine Lebensweise (Sunna). Diejenigen, die meine<br />

Lebensweise (Sunna) verlassen, gehören nicht zu uns! Die<br />

heiligen Verse bzw. Hadithe und die Übereinstimmung der<br />

islamischen Gelehrten berichten, daß die Trauung zu der Anbetung<br />

zählt. Es ist verboten, in wilder Ehe zu leben. Wer die Trauung<br />

unterschätzt, der wird ungläubig. Die Trauung ist eine erforderliche<br />

Verpflichtung. Manchmal wird sie unentbehrlich. Wenn Qual und<br />

Leid zu befürchten sind, wird sie unerwünscht. Die Trauung wird<br />

durch das Aussprechen zweier Gläubigen und zwar in der<br />

Vergangenheit ausgedrückt; z.B: Wenn eine Frau ihren Wunsch:<br />

“Nehmen Sie mich als Ihre Gattin an!” äußerte, soll der Mann im<br />

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