ISLAMISCHE SITTE - Hakikat Kitabevi
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Armensteuern, die nach Annahme als Eigentum des Armen gelten.<br />
Dann zahlt der Vertreter im Namen des Armen dem Reichen die<br />
Schulden des Armen zurück. Wenn der Arme bei mehreren<br />
Kreditoren Schulden hat, darf der Reiche sie dem Armen selbst<br />
zahlen, und der Arme darf in diesem Fall dem Reichen die<br />
betreffende Summe schenken und der Reiche macht dann seine<br />
Schulden ungültig.) Diese Angelegenheiten stehen auch in dem<br />
Buch Fetâwâ-i Hindijje. Darin heißt es außerdem: (Der Arme<br />
macht bei einem anderen Schulden in Gold und schenkt diese<br />
Summe dem Reichen, bei dem er die gleiche Summe Schulden<br />
hat. Der Reiche zahlt sie dem Armen, als seine Armensteuern und<br />
macht dann sein Guthaben ungültig.) Wenn ein Reicher<br />
Geldscheine hat und davon Armensteuern zahlen will, macht er bei<br />
einem Bekannten soviel Schulden, wieviel er als Armensteuern<br />
zahlen soll. Dazu nimmt er von ihm Goldstücke. Diese Summe<br />
zahlt er einem vertrauenswürdigen Armen als Armensteuer. Dieser<br />
Vertrauensmann schenkt sie dem Reichen zurück. Der Reiche<br />
schenk dem Armen einen Teil seiner Geldscheine, die er als<br />
Armensteuer zahlen soll. Dazu nimmt er von ihm Goldstücke. Den<br />
Rest schenkt er den anderen Armen und den Sozialvereinen.<br />
Wenn sich Bosheiten verbreiten, darf man eine Leichtigkeit suchen,<br />
um dem Islam zu folgen, dies steht in den Büchern Hadîka und<br />
Hindijje. Um dem Islam zu folgen, darf man seine Geldscheine als<br />
Armensteuern zahlen, indem man die Absicht hat, es für den<br />
Armen zu erleichtern. Aber es ist verboten, den Armen und den<br />
Sozialvereinen den betreffen Geldbetrag nicht zu spenden,<br />
nachdem man von dem Armen bzw. seinem Vertreter Goldstücke<br />
zurückgenommen hat. Es ist eine schwere Sünde. Solche<br />
Handlung wird rituelle Falschheit Hîle-i bâtıla genannt. Ungebildete<br />
Geistliche, die den Gläubigen keine Bücher des islamischen<br />
Rechts bekanntmachen und ihre eigenen verirrte Gedanken als<br />
Religionskenntnisse vorlegen und die Menschen antreiben, Hîle-ibâtıla<br />
genannte Handlungen zu verrichten und sie zu Anhängern<br />
der Irrlehren machen, heißen Muftî-yi mâdschin, unverschämte<br />
Geistliche. Ein solcher sollte gesetzlich bestraft werden. Kaufleute<br />
dürfen ihre Armensteuern auch in Handelswaren zahlen.<br />
Irren ist menschlich.<br />
Es gibt keinen, der<br />
sich keinesfalls irrt,<br />
weil man sich selber<br />
nicht genau erkennt.<br />
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