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ISLAMISCHE SITTE - Hakikat Kitabevi

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Armensteuern, die nach Annahme als Eigentum des Armen gelten.<br />

Dann zahlt der Vertreter im Namen des Armen dem Reichen die<br />

Schulden des Armen zurück. Wenn der Arme bei mehreren<br />

Kreditoren Schulden hat, darf der Reiche sie dem Armen selbst<br />

zahlen, und der Arme darf in diesem Fall dem Reichen die<br />

betreffende Summe schenken und der Reiche macht dann seine<br />

Schulden ungültig.) Diese Angelegenheiten stehen auch in dem<br />

Buch Fetâwâ-i Hindijje. Darin heißt es außerdem: (Der Arme<br />

macht bei einem anderen Schulden in Gold und schenkt diese<br />

Summe dem Reichen, bei dem er die gleiche Summe Schulden<br />

hat. Der Reiche zahlt sie dem Armen, als seine Armensteuern und<br />

macht dann sein Guthaben ungültig.) Wenn ein Reicher<br />

Geldscheine hat und davon Armensteuern zahlen will, macht er bei<br />

einem Bekannten soviel Schulden, wieviel er als Armensteuern<br />

zahlen soll. Dazu nimmt er von ihm Goldstücke. Diese Summe<br />

zahlt er einem vertrauenswürdigen Armen als Armensteuer. Dieser<br />

Vertrauensmann schenkt sie dem Reichen zurück. Der Reiche<br />

schenk dem Armen einen Teil seiner Geldscheine, die er als<br />

Armensteuer zahlen soll. Dazu nimmt er von ihm Goldstücke. Den<br />

Rest schenkt er den anderen Armen und den Sozialvereinen.<br />

Wenn sich Bosheiten verbreiten, darf man eine Leichtigkeit suchen,<br />

um dem Islam zu folgen, dies steht in den Büchern Hadîka und<br />

Hindijje. Um dem Islam zu folgen, darf man seine Geldscheine als<br />

Armensteuern zahlen, indem man die Absicht hat, es für den<br />

Armen zu erleichtern. Aber es ist verboten, den Armen und den<br />

Sozialvereinen den betreffen Geldbetrag nicht zu spenden,<br />

nachdem man von dem Armen bzw. seinem Vertreter Goldstücke<br />

zurückgenommen hat. Es ist eine schwere Sünde. Solche<br />

Handlung wird rituelle Falschheit Hîle-i bâtıla genannt. Ungebildete<br />

Geistliche, die den Gläubigen keine Bücher des islamischen<br />

Rechts bekanntmachen und ihre eigenen verirrte Gedanken als<br />

Religionskenntnisse vorlegen und die Menschen antreiben, Hîle-ibâtıla<br />

genannte Handlungen zu verrichten und sie zu Anhängern<br />

der Irrlehren machen, heißen Muftî-yi mâdschin, unverschämte<br />

Geistliche. Ein solcher sollte gesetzlich bestraft werden. Kaufleute<br />

dürfen ihre Armensteuern auch in Handelswaren zahlen.<br />

Irren ist menschlich.<br />

Es gibt keinen, der<br />

sich keinesfalls irrt,<br />

weil man sich selber<br />

nicht genau erkennt.<br />

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