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ISLAMISCHE SITTE - Hakikat Kitabevi

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SOZIALVEREINE, GLÜCKSSPIELE, VERSICHERUNGEN<br />

213 — Sozialvereine wie Grüner Halbmond (Antialkoholiker-<br />

Organisation), Roter Halbmond, Kinderschutzverein und Stiftung<br />

Ichlas betrachtet man als Regelung, die man in dem islamischen<br />

Sinn Hibe, Spende, nennt. Das sind keine Stiftungen sondern<br />

Sozialvereine. Stiftungsgüter werden nach den Voraussetzungen<br />

des Stifter verfügt. Sozialvereine werden von deren Vorsitzenden<br />

geleitet. Eigentümer der Sozialvereine gelten als Besitz der<br />

Vorsitzenden. Auf diese Weise hat man die Möglichkeiten, im<br />

Auftrag des Vorsitzenden den Armen und von einem Unglück bzw.<br />

einer Naturkatastrophe Betroffenen zu helfen, allerlei Wohltaten zu<br />

verrichten, wissenschaftliche und moralische Bücher zu<br />

veröffentlichen, den Schulen und Krankenhäusern zu spenden.<br />

Jeder Mitglied vom Verwaltungsrat ist Berater des Vorsitzenden.<br />

Beschlüsse des Verwaltungsrates gelten als Aufträge des<br />

Vorsitzenden. Alle Beauftragten, ob bezahlt oder unbezahlt, sind<br />

Helfer des Vorsitzenden. Der Vorgänger soll seinem Nachfolger<br />

alle Eigentümmer der Stiftung übergeben, wenn er als Vorsitzender<br />

ausgewählt wird.<br />

Im Buch Ichtiyâr steht bezüglich der Spende im folgenden:<br />

Spenden heißt schenken. Die Spender bzw. Spenderinnen oder<br />

deren Vertreter äußern, dass sie ihre Spenden übergeben haben.<br />

Der Vorsitzende [oder sein Stellvertreter] muss auch äußern, dass<br />

er Spenden übernommen hat. Dann übernimmt er die Spenden.<br />

Vor der Übernahme darf man darauf verzichten, nicht zu spenden<br />

oder die Spende nicht zu übernehmen. Nach der Übernahme der<br />

Spenden gelten sie als Eingentümer des Vorsitzenden. Ein<br />

Geschenk, das man einem Kind geben will, darf von dessen Eltern<br />

oder Vormund übernommen werden. Es ist auch gestattet, ein<br />

Eigentum zu spenden, das aufgeteilt werden soll aber unteilbar ist.<br />

Man darf allein Interessen ohne Eigentümer nicht spenden. Man<br />

darf das Benutzungsrecht eines Eigentums spenden. Das nennt<br />

man Ausleihe. Dieses Eigentum gilt als anvertrautes Gut beim<br />

Benutzer. Man darf ein Haus leihen, um zu wohnen. Ein Teil eines<br />

Eigentums darf man nach der Aufteilung spenden. So sind Teile<br />

eines Gebäude, die Früchte eines Baumes und die Saat auf einem<br />

Feld. Zwei Besitzer dürfen ihr gemeinsames Eigentum<br />

[beispielsweise ein Haus] spenden. Ein Besitzer darf ein Eigentum<br />

zwei [oder mehreren] Personen spenden. [Wenn ein Eigentum<br />

teilbar ist, ist es besser, es nach der Teilung zu spenden. Aus<br />

diesem Grund muss man seine Spende nicht einem Sozialverein,<br />

sondern dessen Vorsitzenden spenden. Damit eine Spende rituell<br />

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