ISLAMISCHE SITTE - Hakikat Kitabevi
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SOZIALVEREINE, GLÜCKSSPIELE, VERSICHERUNGEN<br />
213 — Sozialvereine wie Grüner Halbmond (Antialkoholiker-<br />
Organisation), Roter Halbmond, Kinderschutzverein und Stiftung<br />
Ichlas betrachtet man als Regelung, die man in dem islamischen<br />
Sinn Hibe, Spende, nennt. Das sind keine Stiftungen sondern<br />
Sozialvereine. Stiftungsgüter werden nach den Voraussetzungen<br />
des Stifter verfügt. Sozialvereine werden von deren Vorsitzenden<br />
geleitet. Eigentümer der Sozialvereine gelten als Besitz der<br />
Vorsitzenden. Auf diese Weise hat man die Möglichkeiten, im<br />
Auftrag des Vorsitzenden den Armen und von einem Unglück bzw.<br />
einer Naturkatastrophe Betroffenen zu helfen, allerlei Wohltaten zu<br />
verrichten, wissenschaftliche und moralische Bücher zu<br />
veröffentlichen, den Schulen und Krankenhäusern zu spenden.<br />
Jeder Mitglied vom Verwaltungsrat ist Berater des Vorsitzenden.<br />
Beschlüsse des Verwaltungsrates gelten als Aufträge des<br />
Vorsitzenden. Alle Beauftragten, ob bezahlt oder unbezahlt, sind<br />
Helfer des Vorsitzenden. Der Vorgänger soll seinem Nachfolger<br />
alle Eigentümmer der Stiftung übergeben, wenn er als Vorsitzender<br />
ausgewählt wird.<br />
Im Buch Ichtiyâr steht bezüglich der Spende im folgenden:<br />
Spenden heißt schenken. Die Spender bzw. Spenderinnen oder<br />
deren Vertreter äußern, dass sie ihre Spenden übergeben haben.<br />
Der Vorsitzende [oder sein Stellvertreter] muss auch äußern, dass<br />
er Spenden übernommen hat. Dann übernimmt er die Spenden.<br />
Vor der Übernahme darf man darauf verzichten, nicht zu spenden<br />
oder die Spende nicht zu übernehmen. Nach der Übernahme der<br />
Spenden gelten sie als Eingentümer des Vorsitzenden. Ein<br />
Geschenk, das man einem Kind geben will, darf von dessen Eltern<br />
oder Vormund übernommen werden. Es ist auch gestattet, ein<br />
Eigentum zu spenden, das aufgeteilt werden soll aber unteilbar ist.<br />
Man darf allein Interessen ohne Eigentümer nicht spenden. Man<br />
darf das Benutzungsrecht eines Eigentums spenden. Das nennt<br />
man Ausleihe. Dieses Eigentum gilt als anvertrautes Gut beim<br />
Benutzer. Man darf ein Haus leihen, um zu wohnen. Ein Teil eines<br />
Eigentums darf man nach der Aufteilung spenden. So sind Teile<br />
eines Gebäude, die Früchte eines Baumes und die Saat auf einem<br />
Feld. Zwei Besitzer dürfen ihr gemeinsames Eigentum<br />
[beispielsweise ein Haus] spenden. Ein Besitzer darf ein Eigentum<br />
zwei [oder mehreren] Personen spenden. [Wenn ein Eigentum<br />
teilbar ist, ist es besser, es nach der Teilung zu spenden. Aus<br />
diesem Grund muss man seine Spende nicht einem Sozialverein,<br />
sondern dessen Vorsitzenden spenden. Damit eine Spende rituell<br />
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