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THE QUERY PROJECT - European Commission - Europa

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t R A n S l At I o n S o f t h E P R o P o S A l<br />

German<br />

Empfehluingen für Europäische<br />

Richtlinien in der Unfallrekonstruktion:<br />

Der folgende Text ist die überarbeitete Version der Ergebnisse<br />

des zweiten <strong>QUERY</strong> Workshops, 20.10.2005, Bratislava.<br />

1. Spurensicherung an der Unfallstelle vs. Unfallrekonstruktion<br />

Bei Straßenverkehrsunfällen sollte zwischen zwei Arbeitsfeldern<br />

unterschieden werden:<br />

• Spurensicherung an der Unfallstelle, einschliesslich Vermessungen<br />

(z. B. Bremsgeschwindigkeit), Sicherung von<br />

flüchtigen Spuren, sowie Befragung von Beteiligten und<br />

eventuellen Zeugen<br />

• Unfallrekonstruktion, d. h. die Verwendung wissenschaftlicher<br />

Methoden, um Schlüsse aus den an der Unfallstelle dokumentierten<br />

Spuren zu ziehen<br />

In den meisten europäischen Ländern wird die Spurensicherung<br />

von der Polizei ausgeführt, vorzugsweise von Beamten, die<br />

über eine spezielle Ausbildung verfügen. Wir schlagen vor, solche<br />

speziell ausgebildete Personen in Zukunft als Unfallermittler (‘accident<br />

investigator’) zu bezeichnen.<br />

Tätigkeiten im zweiten Arbeitsfeld, der Unfallrekonstruktion,<br />

sollten von akademisch gebildeten Personen ausgeführt werden.<br />

Wir schlagen vor, dieses Arbeitsgebiet mit dem Begriff Unfallrekonstruktion<br />

(‘accident reconstruction’) bzw. Unfallanalyse zu<br />

bezeichnen, und die sich daraus ergebende Tätigkeit klar von der<br />

der Berufsgruppe der Unfallermittler zu unterscheiden.<br />

Im Folgenden wird der Begriff Unfallrekonstrukteur benutzt, um<br />

Personen, die diese Tätigkeit ausführen, zu beschreiben. Für den<br />

im Englischen verwendeten Begriff reconstructionist verwenden<br />

wir vergleichbare Begriffe in der jeweiligen Landessprache, wobei<br />

im Deutschen auch der Begriff Unfallanalytiker gleichbedeutend<br />

ist.<br />

Der Gebrauch von Begriffen wie ,technischer Experte’ oder<br />

,KFZ-Experte’ sollte vermieden werden, da diese Begriffe mehrdeutig<br />

sind.<br />

Die Niederlande und Grossbritannien stimmen der Mindestanforderung<br />

einer akademischen Bildung nicht zu:<br />

In diesen Ländern, in denen ein System der Spurensicherung<br />

und -analyse seitens der Polizei existiert, sollte eine ausreichende<br />

Aus- und Weiterbildung sichergestellt werden.<br />

Im Falle einer besonders komplexen Ermittlung, oder einer, die<br />

die Anwendung von physikalischen Gesetzen und Mathematikkenntnissen<br />

erfordert, welche für eine Beweisführung vor Gericht<br />

notwendig sind, aber ausserhalb des Erfahrungsbereichs des<br />

Ermittlers liegen, müssen die Beweise und Schlussfolgerungen<br />

von einem geeigneten Experten, der das notwendige Wissen und<br />

die notwendige Erfahrung besitzt, validiert werden. In solchen<br />

Fällen muss zwischen akademischer Bildung und praktischer<br />

Erfahrung abgewogen werden.<br />

10<br />

. Geschützter Titel für Unfallrekonstrukteure<br />

In den meisten europäischen Ländern wird im Allgemeinen<br />

nur ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger eingesetzt,<br />

während in einigen wenigen Ländern in der Regel zwei Experten<br />

- einer für jede der beiden streitenden Parteien - eingesetzt<br />

werden. Besonders dann, wenn nur ein Gerichtssachverständiger<br />

am Verfahren beteiligt ist, werden hohe Anforderungen an die<br />

Qualifikation und die moralische Integrität gestellt: Die Urteilsfindung<br />

basiert auf den vom Unfallrekonstrukteur gezogenen<br />

Schlüssen, und diese können von einem Laien nicht im Detail<br />

geprüft werden.<br />

Um Qualifikation und moralische Integrität zu garantieren, muss<br />

ein System der Qualitätskontrolle aufgebaut werden. Personen,<br />

die durch solch ein Qualitätskontrollsystem geprüft sind, sollten<br />

einen geschützten Titel erhalten (und, wenn möglich, noch andere<br />

geschützte Insignien), damit Laien die Möglichkeit haben, diese<br />

Personen von selbsternannten Experten zu unterscheiden.<br />

Dieses System wäre vergleichbar mit den üblichen Gepflogenheiten<br />

von geschützten Titeln in anderen Berufen, wie der des<br />

Arztes und des Rechtsanwalts.<br />

. Unfallermittlung<br />

Die Spurensicherung an der Unfallstelle ist eine Aufgabe, die<br />

hohe Verantwortung mit sich bringt, und daher speziell ausgebildetes<br />

Personal erfordert. Generell kann diese Aufgabe nicht von<br />

Personen, die nur über eine allgemeine polizeiliche Ausbildung<br />

verfügen, getätigt werden.<br />

Im Allgemeinen braucht solch ein Unfallermittler (‘accident<br />

investigator’) keine akademische Qualifizierung, da die Spurensicherung<br />

weitgehend unter Verwendung standardisierter Richtlinien<br />

und Grundregeln erfolgen kann, ohne dass der gesamte<br />

Unfall bereits bei der Spurensicherung rekonstruiert wird.<br />

Bei einem sehr komplexen Unfall kann aber eine Teilrekonstruktion<br />

an der Unfallstelle dabei helfen, die Spurensicherung<br />

durchzuführen. In diesen Fällen wäre es sinnvoll, einen Unfallrekonstrukteur<br />

zur Unfallstelle zu rufen.<br />

. Qualifikationen des Unfallrekonstrukteurs<br />

Die Rekonstruktion eines Unfalls in dem oben genannten<br />

Sinn benötigt meist weitreichende Kenntnisse physikalischer<br />

und technischer Prinzipien, die im Allgemeinen nur durch ein<br />

technisches Studium erworben werden können. Ein Universitätsabschluss<br />

in Maschinenbau, Physik oder in einem vergleichbaren<br />

Fach ist deshalb eine Voraussetzung für den Werdegang zum<br />

Unfallrekonstrukteur. Ein Universitätsabschluss allein ist aber nicht<br />

ausreichend, um diese Art von Arbeit auszuführen. Zusätzlich<br />

werden auch spezielle praktische und theoretische Kenntnisse<br />

des Arbeitsgebietes benötigt.<br />

Postgraduierte Studiengänge sind eine mögliche Lösung, um<br />

die theoretische Qualifikation zu erreichen, und sollten einer<br />

rein beruflichen Ausbildung vorgezogen werden. Praktische<br />

Kenntnisse können aber nur durch Tätigkeit unter Anleitung in<br />

diesem Gebiet erworben werden. Unfallrekonstrukteure sollten<br />

mindestens drei Jahre praktisch gearbeitet haben. Desweiteren<br />

sollten Unfallrekonstrukteure zumindest grundlegende Kenntnisse<br />

des Rechtssystems des Landes, in dem sie arbeiten, haben.<br />

Hierin eingeschlossen sind die Prozessordnung sowie die Beweislastregeln.

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