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THE QUERY PROJECT - European Commission - Europa

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Unfallrekonstrukteure müssen zumindest im Besitz eines Führerscheins<br />

der Klasse B sein. Der Besitz von Führerscheinen der<br />

Klassen A und C1-CE wird empfohlen. Der Besitz eines Führerscheins<br />

einer bestimmten Klasse garantiert im Allgemeinen noch<br />

nicht, dass der Unfallrekonstrukteur über genügend Fahrpraxis<br />

verfügt. Ohne diese Fahrpraxis kann jedoch weder das Verhalten<br />

eines bestimmten Fahrzeuges noch das des Fahrers beurteilt<br />

werden.<br />

. Zertifizierung<br />

Kandidaten, die eine Zertifizierung als Unfallrekonstrukteur<br />

beantragen, sollten eine Prüfung ablegen, in der sie ihr Spezialwissen<br />

auf dem Gebiet der Unfallrekonstruktion unter Beweis<br />

stellen müssen.<br />

Derartige Prüfungen sollten von einer beschränkten Zahl<br />

akreditierter Institutionen durchgeführt werden. Hierbei wäre es<br />

sehr wichtig, dass Ausbildung und Prüfung nicht von der selben<br />

Institution vorgenommen werden, falls das Prüfungsergebnis mit<br />

finanziellen Interessen verknüpft ist.<br />

Die Zertifizierung eines Unfallrekonstrukteurs sollte zeitlich<br />

begrenzt sein. Nach etwa fünf Jahren sollte eine Erneuerung<br />

erfolgen. In drastischen Fällen sollte die zertifizierende Institution<br />

die Möglichkeit haben, die Zertifizierung zu entziehen. In solchen<br />

Fällen sollte der Unfallrekonstrukteur verpflichtet werden, an<br />

weiteren Ausbildungsmaßnamen teilzunehmen, um seine Zertifizierung<br />

zu behalten.<br />

6. Spezialkenntnisse in der Unfallrekonstruktion<br />

Die Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der Unfallrekonstruktion<br />

sollten folgende Punkte beinhalten:<br />

• Kollisionsmechanik<br />

• Weg-Zeit-Betrachtungen<br />

• Grundkenntnisse zur Biomechanik und Energieaufnahme<br />

von Fahrzeugen<br />

• Grundkenntnisse zur Mechanik und Biomechanik in Bezug<br />

auf Verletzungen<br />

• Grundkenntnisse zur Fahrerpsychologie<br />

• Fahrzeugtechnik, besonders in Bezug auf technische Bauteile<br />

der Lenk- und Bremssysteme, sowie der Fahrzeugstabilität<br />

• Grundkenntnisse der Simulationstechnik<br />

• Grundkenntnisse zu Techniken der Unfallreparatur und der<br />

Kostenkalkulation nach Unfällen<br />

• technische Aufklärung von Versicherungsbetrug mit Kraftfahrzeugen<br />

• digitale Fotografie und Bildbearbeitungsmethoden<br />

• Infrastruktur von Verkehrswegen<br />

• Grundkenntnisse zur Kriminalistik und der Auswertung von<br />

Beweismitteln<br />

• sowie alle Kenntnisse, die zur Spurensicherung an der Unfallstelle<br />

benötigt werden<br />

. Arbeitsvergütung<br />

Die Vergütung eines Unfallrekonstrukteurs bei gerichtlicher<br />

Beauftragung sollte angemessen sein, d.h. mit der Vergütung einer<br />

Beauftragung durch den freien Markt vergleichbar sein.<br />

. Rekonstruktion vs. Reparaturkostenkalkulation<br />

In vielen europäischen Ländern wird der Beruf, der sich mit<br />

der Kalkulation von Reparaturkosten nach Verkehrsunfällen<br />

t R A n S l At I o n S o f t h E P R o P o S A l<br />

beschäftigt, nicht deutlich von dem des Unfallrekonstrukteurs<br />

unterschieden. Die aktuelle Situation wird durch Titel wie „KFZ-<br />

Sachverständiger“ erleichtert.<br />

Während bei der Reparaturkostenkalkulation von einem dauerhaften,<br />

unveränderten, Zustand (dem beschädigten Fahrzeug)<br />

ausgegangen wird, ist es in der Unfallrekonstruktion gewöhnlich<br />

notwendig, dynamische Prozesse zu verbinden (z. B. die Annäherung<br />

zweier Fahrzeuge zu einem Kollisionspunkt). Abgesehen<br />

von all den zusätzlichen Kenntnissen, die die Unfallrekonstruktion<br />

in verschiedenen Gebieten erfordert, ist diese dynamische,<br />

oder vernetzte, Denkweise ein wesentlicher Aspekt in diesem<br />

Arbeitsgebiet, welcher dieses Gebiet von anderen Fachgebieten<br />

im Kraftfahrzeugwesen unterscheidet.<br />

Folglich benötigt ein Sachverständiger für Schäden und Bewertung<br />

zur Berufsausübung keine Kenntnisse zur Unfallrekonstruktion.<br />

Während der Unfallrekonstrukteur für die eigentliche<br />

Rekonstruktion keine Kenntnisse der Reparaturkostenkalkulation<br />

benötigt, kann es dennoch hilfreich sein, wenn er zumindest<br />

grundlegende Kenntnisse der Reparaturtechnologie und der<br />

Kostenkalkulation hat. Denn in manchen Fällen vor Gericht muss<br />

der Unfallrekonstrukteur die Schadenbewertung eines Fahrzeugs<br />

und die veranschlagten Reparaturkosten beurteilen können.<br />

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