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Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft ... - Volksbank AG

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5.4 German version of the Terms and Conditions of the Notes – Emissionsbedingungen<br />

der Schuldverschreibungen<br />

Die Schuldverschreibungen (ausgenommen kreditabhängige Schuldverschreibungen) unter dem<br />

Programm werden gemäß den nachstehenden Emissionsbedingungen (die Emissionsbedingungen)<br />

begeben. Für Aktienanleihen werden sie durch die "Ergänzenden Emissionsbedingungen<br />

für Aktienanleihen (Cash-or-Share-Schuldverschreibungen)" (Punkt 5) ergänzt.<br />

Die Regelungen der nachstehenden Bedingungen werden durch die Bestimmungen der diesen<br />

Bedingungen beigefügten endgültigen Bedingungen (die Endgültigen Bedingungen oder die<br />

siehe EB) ganz oder teilweise geändert, vervollständigt und ergänzt (im Wege von Verweisen<br />

auf die in Klammer angegebenen Punkte der Endgültigen Bedingungen). In diesen Emissionsbedingungen<br />

kursiv gedruckte Begriffe sind in den Endgültigen Bedingungen definiert. Insoweit<br />

sich die Emissionsbedingungen und die Endgültigen Bedingungen widersprechen sollten, gehen<br />

die Endgültigen Bedingungen den Emissionsbedingungen vor. Die Endgültigen Bedingungen<br />

können auch, soweit nach den anwendbaren Gesetzen und Verordnungen zulässig, Änderungen<br />

der Emissionsbedingungen vorsehen.<br />

Die Endgültigen Bedingungen können bei der Hauptzahlstelle, jeder Zahlstelle und am Sitz der<br />

Emittentin während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden und Kopien der Endgültigen<br />

Bedingungen sind bei diesen Stellen kostenlos erhältlich. Dies gilt bei nicht-notierten<br />

Schuldverschreibungen nur für die Inhaber der Schuldverschreibungen (die Anleihegläubiger).<br />

§ 1<br />

(Währung. Form. Emissionsart. Stückelung. Verbriefung. Verwahrung)<br />

(1) Währung. Form. Die Österreichische <strong><strong>Volksbank</strong>en</strong>-<strong>Aktiengesellschaft</strong> (die Emittentin)<br />

begibt Schuldverschreibungen (die Schuldverschreibungen) in der in den Endgültigen<br />

Bedingungen (Punkt 8) festgelegten Währung (die Festgelegte Währung). Die Schuldverschreibungen<br />

lauten auf den Inhaber und sind frei übertragbar.<br />

(2) Emissionsart. Die Schuldverschreibungen werden als Daueremission oder Einmalemission<br />

ausgegeben, wie in den Endgültigen Bedingungen (Punkt 3) bestimmt. Der Emissionspreis<br />

bestimmt sich wie in den Endgültigen Bedingungen (Punkt 11(i)) angegeben. Im<br />

Falle einer Daueremission (dh einer Emission von Schuldverschreibungen, die im Ermessen<br />

der Emittentin während ihrer Laufzeit gezeichnet werden können) wird der Emissionspreis<br />

zum Laufzeitbeginn in den Endgültigen Bedingungen (Punkt 11(i)) bestimmt<br />

und danach laufend von der Emittentin gemäß herrschenden Marktbedingungen festgelegt.<br />

(3) Stückelung. Die Schuldverschreibungen weisen den in den Endgültigen Bedingungen<br />

festgelegten Gesamtnennbetrag (Punkt 9) auf oder werden in der in den Endgültigen Bedingungen<br />

(Punkt 9) genannten Anzahl an Stücken ausgegeben und sind eingeteilt in<br />

Stückelungen mit dem in den Endgültigen Bedingungen (Punkt 10) bestimmten Nennbetrag<br />

(oder den Nennbeträgen) (jeweils ein Nennbetrag).<br />

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