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Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft ... - Volksbank AG

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(3) Stückelung. Die Optionsscheine weisen den in den Endgültigen Bedingungen festgelegten<br />

Gesamtnennbetrag (Punkt 9) auf oder werden in der in den Endgültigen Bedingungen<br />

(Punkt 9) genannten Anzahl an Stücken ausgegeben und sind eingeteilt in Stückelungen<br />

mit dem in den Endgültigen Bedingungen (Punkt 10) bestimmten Nennbetrag (oder den<br />

Nennbeträgen) (jeweils ein Nennbetrag).<br />

(4) Verbriefung. Die Optionsscheine werden in einer Dauerglobalurkunde (die Dauerglobalurkunde)<br />

verbrieft. Jede Dauerglobalurkunde trägt die eigenhändigen oder faksimilierten<br />

Unterschriften von zwei Vertretungsberechtigten der Emittentin oder deren Bevollmächtigten.<br />

Einzelurkunden werden nicht ausgegeben.<br />

(5) Verwahrung. Jede Dauerglobalurkunde wird nach Maßgabe der Endgültigen Bedingungen<br />

solange entweder von der Emittentin (Eigenverwahrung, Punkt 31) oder von einem<br />

oder im Namen eines Clearing-Systems verwahrt, bis sämtliche Verbindlichkeiten der<br />

Emittentin aus den Optionsscheinen erfüllt sind. Clearing System bedeutet das in den<br />

Endgültigen Bedingungen (Punkt 31) genannte Clearing System (oder die Clearing Systeme)<br />

und jeder Funktionsnachfolger.<br />

§ 2<br />

(Rang)<br />

Die Optionsscheine begründen direkte, unbedingte, unbesicherte und nicht-nachrangige<br />

Verpflichtungen der Emittentin und haben untereinander den gleichen Rang.<br />

§ 3<br />

(Zinsen)<br />

Wenn in den Endgültigen Bedingungen (Punkt 13) nicht ausdrücklich anders geregelt, erfolgt<br />

keine laufende Verzinsung der Optionsscheine. Zur Ausschüttung gelangt in letzterem<br />

Fall nur der gemäß § 5 berechnete Einlösungsbetrag.<br />

§ 4<br />

(Laufzeit. Ausübungstag und -art)<br />

(1) Laufzeit. Die Ausgabe und Laufzeit der Optionsscheine beginnt am Laufzeitbeginn (gemäß<br />

Angebotsblatt und EB Punkt 6) (der Laufzeitbeginn) und endet um 10:00 Uhr Ortszeit<br />

Wien am Verfallstag (gemäß Angebotsblatt und EB Punkt 6) (der Verfallstag).<br />

(2) Amerikanische Ausübung. Wenn die Ausübungsart der Optionsscheine im Angebotsblatt<br />

und in den Endgültigen Bedingungen (Punkt 7) als "amerikanisch" ("American Style")<br />

bezeichnet wird, kann das Optionsrecht gemäß § 5 jederzeit während der gesamten<br />

Laufzeit an jedem Geschäftstag zu den jeweiligen Banköffnungszeiten wirksam ausgeübt<br />

werden (der Ausübungstag).<br />

(3) Europäische Ausübung. Wenn die Ausübungsart der Optionsscheine im Angebotsblatt<br />

und in den Endgültigen Bedingungen (Punkt 7) als "europäisch" ("European Style") be-<br />

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