Zusammenfassender Technischer Bericht - Bundesministerium für ...
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ÖBB-Infrastruktur AG Seite 4<br />
Eisenbahnachse Brenner, Zulaufstrecke Nord<br />
Bauliche Maßnahmen 2012 Einlage 1.8<br />
Allgemeines<br />
Soweit sich in der baulichen Umsetzung des Vorhabens aus technischen oder bauwirtschaftlichen<br />
Gründen erhebliche Änderungen gegenüber dem baugenehmigten Einreichoperat ergeben haben<br />
(etwa in Dimensionierung, technischer Gestaltung oder gewählten Materialien), werden diese mit vorliegendem<br />
Bauentwurf zur Erteilung der eisenbahnrechtlichen Änderungsgenehmigung gem § 31 ff<br />
EisbG vorgelegt.<br />
Soweit Anpassungen gegenüber den erteilten Genehmigungsbescheiden in Übereinstimmung mit den<br />
betroffenen Fachgutachtern innerhalb der fachbezogenen Toleranzen als bauentwurfskonform, technisch<br />
gleichwertig und den gem. § 31a EisbG zu beurteilenden Genehmigungskriterien voll entsprechend<br />
beurteilt werden können, wird auf die die Prüfbescheinigung gem. § 34b ersetzende § 40 Erklärung<br />
zum Antrag auf Betriebsbewilligung verwiesen.<br />
Gegenüber den genehmigten Bauentwürfen wurden Anpassungen bei den Baustoffen (z.B. Betongüte,<br />
Abdichtmaterialien, Asphaltmaterial, etc.) sowie bei den Bauteilabmessungen (Innenschalenstärke,<br />
Wandstärke, Sohlausbildung, etc.) durchgeführt. Die Auswahl der Baustoffe bzw. die Festlegungen<br />
der Bauteilabmessungen erfolgte im Zuge der Bauausführung entsprechend dem Anforderungsprofil<br />
an die Materialien bzw. an die Bauteilabmessungen (gem. Tragsicherheit, Gebrauchstauglichkeit,<br />
Dauerhaftigkeit, Brandschutz, etc.).<br />
Sämtliche Anpassungen erfolgten auf ÖBB-Grund bzw. erfolgten im Einvernehmen mit betroffenen<br />
Grundeigentümern (zivilrechtliche Vereinbarungen). Durch die vorliegenden Anpassungen besteht<br />
daher im Zuge des ggst. Verfahrens kein zusätzlicher Grundbedarf gegenüber Dritten.<br />
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