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Zusammenfassender Technischer Bericht - Bundesministerium für ...

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ÖBB-Infrastruktur AG Seite 4<br />

Eisenbahnachse Brenner, Zulaufstrecke Nord<br />

Bauliche Maßnahmen 2012 Einlage 1.8<br />

Allgemeines<br />

Soweit sich in der baulichen Umsetzung des Vorhabens aus technischen oder bauwirtschaftlichen<br />

Gründen erhebliche Änderungen gegenüber dem baugenehmigten Einreichoperat ergeben haben<br />

(etwa in Dimensionierung, technischer Gestaltung oder gewählten Materialien), werden diese mit vorliegendem<br />

Bauentwurf zur Erteilung der eisenbahnrechtlichen Änderungsgenehmigung gem § 31 ff<br />

EisbG vorgelegt.<br />

Soweit Anpassungen gegenüber den erteilten Genehmigungsbescheiden in Übereinstimmung mit den<br />

betroffenen Fachgutachtern innerhalb der fachbezogenen Toleranzen als bauentwurfskonform, technisch<br />

gleichwertig und den gem. § 31a EisbG zu beurteilenden Genehmigungskriterien voll entsprechend<br />

beurteilt werden können, wird auf die die Prüfbescheinigung gem. § 34b ersetzende § 40 Erklärung<br />

zum Antrag auf Betriebsbewilligung verwiesen.<br />

Gegenüber den genehmigten Bauentwürfen wurden Anpassungen bei den Baustoffen (z.B. Betongüte,<br />

Abdichtmaterialien, Asphaltmaterial, etc.) sowie bei den Bauteilabmessungen (Innenschalenstärke,<br />

Wandstärke, Sohlausbildung, etc.) durchgeführt. Die Auswahl der Baustoffe bzw. die Festlegungen<br />

der Bauteilabmessungen erfolgte im Zuge der Bauausführung entsprechend dem Anforderungsprofil<br />

an die Materialien bzw. an die Bauteilabmessungen (gem. Tragsicherheit, Gebrauchstauglichkeit,<br />

Dauerhaftigkeit, Brandschutz, etc.).<br />

Sämtliche Anpassungen erfolgten auf ÖBB-Grund bzw. erfolgten im Einvernehmen mit betroffenen<br />

Grundeigentümern (zivilrechtliche Vereinbarungen). Durch die vorliegenden Anpassungen besteht<br />

daher im Zuge des ggst. Verfahrens kein zusätzlicher Grundbedarf gegenüber Dritten.<br />

B - B V - T B - 0 0 0 0 0 . a 0 0 - 9 9 9 - 0 3 7 0 . 0 1 - 0 0

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