Zusammenfassender Technischer Bericht - Bundesministerium für ...
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ÖBB-Infrastruktur AG Seite 17<br />
Eisenbahnachse Brenner, Zulaufstrecke Nord<br />
Bauliche Maßnahmen 2012 Einlage 1.8<br />
10<br />
Sonstige Anlagen<br />
Hochbautechnische Anlagen<br />
Aufgrund notwendiger Anpassungsarbeiten im Bereich sämtlicher Haustechnik- und<br />
Elektroinstallationsleistungen verändern sich bei einzelnen hochbautechnischen Anlagen<br />
die Gebäudegrundmaße sowie die Anzahl der Räume. Dadurch sind Anpassungsarbeiten,<br />
betreffend die Lage der Gebäude innerhalb der Grundstücke der Bahn, durchzuführen.<br />
Die Anpassungsarbeiten umfassen<br />
• zusätzliche bzw. vergrößerte Elektroverteilerräume (R1810, S1808, B1808,<br />
R1508, E1503, M1503, M1504, M1505, M1507, M1508, W1503, W1504, W1507,<br />
J1504, J1505, J1506, J1507, J1508, S1505, S1506, S1507, S1508, T1504,<br />
T1505, F1501, F1503, F1504, F1505, F1506, B1503, B1504, V1503),<br />
• zusätzliche bzw. vergrößerte Kabelkollektoren (M1507, T1504, V1503),<br />
• zusätzliches Gebäude <strong>für</strong> die Räume der Einsatzkräfte (V1503),<br />
• zusätzliche bzw. vergrößerte Lüfterräume (E1503, M1503, M1507, W1507,<br />
J1506, J1507, J1508, S1506, V1503),<br />
• Anpassung an die örtliche Situation (W1504 – Drehung um 4 Grad Richtung Süd-<br />
West, S1506 – Anpassung an Tunnel-Notausgang, F1505 – Anpassung an Straßenfluchtlinie),<br />
• zusätzliche Gebäude <strong>für</strong> E-Installationen (T1512, T1513, Zugfunkhütte).<br />
Der Umfang der Grundmaßänderungen sind nachstehender Tabelle 1 zu entnehmen.<br />
Angegeben sind hierbei die maximalen Gebäudeaußenmaße. Geringfügige Abweichungen<br />
in der tatsächlichen Ausführung (Naturmaße bzw. lokale Anpassungen) können gegeben<br />
sein.<br />
Sämtliche, nachfolgend angeführte Ausführungsabänderungen der hochbautechnischen<br />
Anlagen führen zu keiner Verringerung der Mindestabstände zu Eisenbahnanlagen (z.B.<br />
zu Oberleitungen, zum Bahnkörper, zu signaltechnischen Einrichtungen). Des Weiteren<br />
bleiben sämtliche Ausführungsabänderungen der hochbautechnischen Anlagen, betreffend<br />
den Brandschutz, den Arbeitnehmerschutz sowie den Gesundheitsschutz ohne sicherheitstechnische<br />
und bahnbetriebliche Auswirkungen.<br />
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