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Zusammenfassender Technischer Bericht - Bundesministerium für ...

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ÖBB-Infrastruktur AG Seite 5<br />

Eisenbahnachse Brenner, Zulaufstrecke Nord<br />

Bauliche Maßnahmen 2012 Einlage 1.8<br />

1 <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Technischer</strong> <strong>Bericht</strong><br />

1.1 Projektbeschreibung<br />

zu Kap. 6 – Fahrbahn (Oberbau)<br />

Entfall von Gleisbettmatten bei Brückentragwerken<br />

Vom Entfall der Gleisbettmatten sind folgenden Brückentragwerke betroffen:<br />

Bärenbachbrücke, Unterführung Tonwerk, Bach- und Fußgängerunterführung Siechenbach,<br />

Wildtierdurchlass, Fallbachbrücke Tragwerk Bahn, Bahnsteigunterführung Baumkirchen,<br />

Wirtschaftswegunterführung Baumkirchen.<br />

Während der Bauausführung konnten die Gleisbettmatten nicht zeitgerecht geliefert werden.<br />

Zur Wahrung des Betriebsaufnahmezeitpunktes konnte jedoch kein weiterer Verzug<br />

in Kauf genommen werden. Die Gleisbettmatten sind bei den ggst. Brückentragwerken<br />

aus Erhaltungsgründen vorgeschrieben worden, nicht aber zur Reduktion der Lärmemissionen.<br />

Die Vorschreibung beruht darauf, dass evtl. das Korngefüge des Schotters direkt<br />

an der Schnittstelle zum Tragwerk (Schutzbeton) durch die dynamische Belastung zerstört<br />

werden könnte. Die Erfahrungen aus dem laufenden Betrieb zeigen, dass dies nur<br />

im geringen Ausmaß tatsächlich der Fall ist. In Anbetracht dessen, dass zukünftig (ab<br />

2013) der hochbelastende Güterverkehr primär auf der NBS und nicht auf den o.a. Brückentragwerken<br />

geführt wird, wird auf den Einbau der Gleisbettmatten aus oben genannten<br />

Gründen verzichtet.<br />

zu Kap. 8- Bedienungswege<br />

Wendehammer Bedienungsweg Kundl r.d.B. km 23,060<br />

Zur Verbesserung der Wendemöglichkeit am Ende des Bedienungsweges an der Bestandsstrecke<br />

in Kundl bei km 23,060 wird statt der ursprünglich vorgesehenen Wegverbreiterung<br />

ein Wendehammer am Ende des Bedienungsweges hergestellt.<br />

Anpassung Wendehammer Bedienungsweg km 26,210<br />

Im Bereich des ursprünglich vorgesehenen und nach HL-Richtlinie ausgeformten Wendehammers<br />

befindet sich eine umgelegte Rohrleitung DN 900/1600. Aufgrund der Höhenlage<br />

der Leitung ist die Überdeckung der Rohrleitung <strong>für</strong> eine Befahrbarkeit nicht in<br />

ausreichend. Der Wendehammer wurde etwas westwärts verschoben und im Grundriss<br />

symmetrisch ausgebildet, womit das Rohr nicht mehr im befahrenen Bereich liegt. Die<br />

Gradiente des Weges konnte beibehalten werden. Die räumliche Entfernung und die Abgrenzung<br />

des Wendehammers zur Bahnstrecke hat sich gegenüber der ursprünglichen<br />

Genehmigung nicht verändert, sodass kein zusätzliches Gefährdungspotential <strong>für</strong> die<br />

Bahnstrecke gegeben ist.<br />

B - B V - T B - 0 0 0 0 0 . a 0 0 - 9 9 9 - 0 3 7 0 . 0 1 - 0 0

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