Zusammenfassender Technischer Bericht - Bundesministerium für ...
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ÖBB-Infrastruktur AG Seite 5<br />
Eisenbahnachse Brenner, Zulaufstrecke Nord<br />
Bauliche Maßnahmen 2012 Einlage 1.8<br />
1 <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Technischer</strong> <strong>Bericht</strong><br />
1.1 Projektbeschreibung<br />
zu Kap. 6 – Fahrbahn (Oberbau)<br />
Entfall von Gleisbettmatten bei Brückentragwerken<br />
Vom Entfall der Gleisbettmatten sind folgenden Brückentragwerke betroffen:<br />
Bärenbachbrücke, Unterführung Tonwerk, Bach- und Fußgängerunterführung Siechenbach,<br />
Wildtierdurchlass, Fallbachbrücke Tragwerk Bahn, Bahnsteigunterführung Baumkirchen,<br />
Wirtschaftswegunterführung Baumkirchen.<br />
Während der Bauausführung konnten die Gleisbettmatten nicht zeitgerecht geliefert werden.<br />
Zur Wahrung des Betriebsaufnahmezeitpunktes konnte jedoch kein weiterer Verzug<br />
in Kauf genommen werden. Die Gleisbettmatten sind bei den ggst. Brückentragwerken<br />
aus Erhaltungsgründen vorgeschrieben worden, nicht aber zur Reduktion der Lärmemissionen.<br />
Die Vorschreibung beruht darauf, dass evtl. das Korngefüge des Schotters direkt<br />
an der Schnittstelle zum Tragwerk (Schutzbeton) durch die dynamische Belastung zerstört<br />
werden könnte. Die Erfahrungen aus dem laufenden Betrieb zeigen, dass dies nur<br />
im geringen Ausmaß tatsächlich der Fall ist. In Anbetracht dessen, dass zukünftig (ab<br />
2013) der hochbelastende Güterverkehr primär auf der NBS und nicht auf den o.a. Brückentragwerken<br />
geführt wird, wird auf den Einbau der Gleisbettmatten aus oben genannten<br />
Gründen verzichtet.<br />
zu Kap. 8- Bedienungswege<br />
Wendehammer Bedienungsweg Kundl r.d.B. km 23,060<br />
Zur Verbesserung der Wendemöglichkeit am Ende des Bedienungsweges an der Bestandsstrecke<br />
in Kundl bei km 23,060 wird statt der ursprünglich vorgesehenen Wegverbreiterung<br />
ein Wendehammer am Ende des Bedienungsweges hergestellt.<br />
Anpassung Wendehammer Bedienungsweg km 26,210<br />
Im Bereich des ursprünglich vorgesehenen und nach HL-Richtlinie ausgeformten Wendehammers<br />
befindet sich eine umgelegte Rohrleitung DN 900/1600. Aufgrund der Höhenlage<br />
der Leitung ist die Überdeckung der Rohrleitung <strong>für</strong> eine Befahrbarkeit nicht in<br />
ausreichend. Der Wendehammer wurde etwas westwärts verschoben und im Grundriss<br />
symmetrisch ausgebildet, womit das Rohr nicht mehr im befahrenen Bereich liegt. Die<br />
Gradiente des Weges konnte beibehalten werden. Die räumliche Entfernung und die Abgrenzung<br />
des Wendehammers zur Bahnstrecke hat sich gegenüber der ursprünglichen<br />
Genehmigung nicht verändert, sodass kein zusätzliches Gefährdungspotential <strong>für</strong> die<br />
Bahnstrecke gegeben ist.<br />
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