Zusammenfassender Technischer Bericht - Bundesministerium für ...
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S1907.a02) einen größeren Bereich mit Pegelzunahmen von mehr als 2 dB dar. Die Ursache der<br />
Wallverkürzung liegt in der zusätzlichen Ausführung eines Randweges zwischen der Bahn und<br />
dem Wall bis zur Wanne Stans hin. Infolge der zusätzlich erforderlichen Fläche <strong>für</strong> den Randweg,<br />
verblieb keine ausreichend große Fläche mehr <strong>für</strong> den zunächst vorgesehenen Schutzwall.<br />
Die dargestellten Pegelzunahmen befinden sich im Bereich von landwirtschaftlich genutzten Flächen.<br />
Lediglich die IO U 15 und U 16 liegen im unmittelbarem Bereich dieser Pegelzunahmen.<br />
Am Immissionsort U 15 wird der Zielwert von 50 dB nachts nicht überschritten. Am IO 16 wird der<br />
Zielwert zwar überschritten, bei diesem Gebäude handelt es sich jedoch um ein landwirtschaftlich<br />
genutztes Gebäude, ohne schützenswerter Nachtnutzung; zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen<br />
werden nicht erforderlich.<br />
Im Bereich östlich der VK Jenbach-Stans liegt im Beurteilungszeitraum Nacht überwiegend eine<br />
Pegelabnahme durch das geänderte Zugprogramm der Prognose 2025 gegenüber der Prognose<br />
2010 von maximal 1,9 dB vor (s. Immissionsorte von Jenbach, Ergebnistabelle, IO J 1 bis J 13).<br />
Im Beurteilungszeitraum Tag liegen durchwegs Pegelzunahmen vor. Für Gebäude mit Überschreitung<br />
der Zielwerte von 60 dB tags bzw. 50 dB nachts sind <strong>für</strong> schutzbedürftige Räume objektseitige<br />
Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen worden (s. Einlage 13.1.1.2).<br />
Die Pegeldifferenzkarte stellt in diesem Bereich auch Bereiche mit Pegelabnahmen von mehr als<br />
2 dB dar, bedingt durch das Hinzukommen von Lärmschutzwänden an der A 12 in den letzten<br />
Jahren.<br />
Im Gemeindebereich der Gemeinde Stans (überwiegende westlich der VK Jenbach-Stans) liegt<br />
im Beurteilungszeitraum Nacht mit Ausnahme von einem Gebäude (S 1) eine Pegelabnahme<br />
von bis zu 3,0 dB vor (s. Immissionsorte von Stans, Ergebnistabelle, IO S 1 bis S 16). Im Beurteilungszeitraum<br />
Tag liegen sowohl Pegelzu- als auch Pegelabnahmen vor. Für Gebäude mit<br />
Überschreitung der Zielwerte von 60 dB tags bzw. 50 dB nachts (IO S 15 und S 16 im unmittelbaren<br />
Nahbereich zur Westbahn) sind <strong>für</strong> schutzbedürftige Räume objektseitige Lärmschutzmaßnahmen<br />
vorgesehen worden (s. Einlage 13.1.1.2).<br />
Am Gebäude S 1 im Bereich der VK Jenbach-Stans werden die Zielwerte von 60 dB tags bzw.<br />
50 dB nachts eingehalten; zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen werden nicht erforderlich.<br />
Die Pegeldifferenzkarte stellt in diesem Bereich auch Bereiche mit Pegelabnahmen von mehr als<br />
2 dB dar, bedingt durch die Pegelabnahme durch das geänderte Zugprogramm der Prognose<br />
2025 gegenüber der Prognose 2010 und das Hinzukommen von Lärmschutzwänden an der A 12<br />
in den letzten Jahren.<br />
O B E R M E Y E R<br />
PLANEN + BERATEN GmbH<br />
i.A. Dipl.-Ing. (FH) M. Gawlik<br />
M:\6401\TXT\01-Br\SR\OBA00103_2011-05-31.doc