Rapport DE - Translation Centre for the Bodies of the European ...
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KAPITEL 2 VERWALTUNGSRAT<br />
A. Aufgabe und Zusammensetzung<br />
� T ÄTIGKEITSBERICHT 2000�<br />
Der Verwaltungsrat ist das wichtigste Entscheidungsgremium und besteht aus je einem Vertreter<br />
der Partner des Übersetzungszentrums (Einrichtungen, Institutionen und Organe), je einem<br />
Vertreter der Mitgliedstaaten und zwei Vertretern der Europäischen Kommission.<br />
Gemäß der Gründungsverordnung des Übersetzungszentrums werden die Mitglieder – ordentliche<br />
Mitglieder und Vertreter – auf jeweils drei Jahre ernannt. Das Mandat ist erneuerbar. Nach der<br />
Unterzeichnung von zwei neuen Kooperationsverträgen im Jahre 2000 stieg die Zahl der Vertreter<br />
auf 33 (siehe Anhang I). Insgesamt wurden im Jahre 2000 fünfzehn<br />
Ernennungen/Verlängerungen vorgenommen.<br />
Dem Verwaltungsrat obliegt die Überwachung der Tätigkeit des Übersetzungszentrums,<br />
insbesondere im Hinblick auf die Aufgaben, mit denen es in der Gründungsverordnung betraut<br />
wurde. Im Rahmen dieser weitreichenden Kompetenzen ist es vor allem seine Aufgabe, die vom<br />
Direktor im Haushaltsplan, im Tätigkeitsbericht und im Arbeitsprogramm vorgeschlagene<br />
strategische Ausrichtung zu prüfen und zu verabschieden.<br />
B. Beschlüsse und Ausrichtungen<br />
Der Verwaltungsrat trat zweimal unter dem Vorsitz von Herrn B. McCluskey (Europäische<br />
Kommission) zusammen – und zwar am 31. März (Zwölfte Sitzung) und am 27. Oktober<br />
(Dreizehnte Sitzung). Eine Zusammenfassung der wichtigsten Diskussions<strong>the</strong>men und<br />
Beschlüsse wird im Folgenden wiedergegeben.<br />
1. Bereich Haushalt und Finanzen<br />
Die Prüfung der Finanzausweise des Übersetzungszentrums für das am 31. Dezember 1998<br />
endende Haushaltsjahr durch den Europäischen Rechnungsh<strong>of</strong> war Gegenstand eines Berichts,<br />
der im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr.°C 372 vom 22. Dezember 1999<br />
veröffentlicht wurde. In diesem Prüfungsbericht heißt es, dass der Jahresabschluss „zuverlässig<br />
ist und die Vorgänge in ihrer Gesam<strong>the</strong>it rechtmäßig und ordnungsgemäß sind“. Auf dieser<br />
Grundlage erteilte der Verwaltungsrat dem Direktor Entlastung für die Ausführung des<br />
Haushaltsplans 1998.<br />
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