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Kapitel 4: „Alle sind verschieden“- Auf dem Weg zur Inklusion in der Schule (Jutta Schöler)<br />

Oft werden diese Paragraphen dazu genutzt, den Antrag der Eltern auf eine<br />

gemeinsame Beschulung ihres Kindes abzulehnen (S. 50).<br />

Im Dezember 2008 hat der Bundestag und der Bundesrat der Bundesrepublik<br />

Deutschland der UN-Konvention zugestimmt. Hier heißt es:<br />

„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht behinderter Menschen auf Bildung.<br />

Um die Verwirklichung dieses Rechts ohne Diskriminierung und auf der Grundlage<br />

der Chancengleichheit zu erreichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein<br />

integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslange Fortbildung.“<br />

(S. 169)<br />

Eltern von behinderten Kindern müssen nun nicht mehr die Überweisung ihres<br />

Kindes auf eine Förderschule akzeptieren, sondern jede Schule muss die<br />

Verschiedenheit der Kinder akzeptieren und mit besonderer Förderung auf sie<br />

eingehen können. Jede Regelschule soll somit eine „Förderschule“ für alle Kinder<br />

werden. Wird auf den Widerspruch der Eltern gegen Förderschulzuweisung nicht<br />

eingegangen oder spricht etwas dagegen, haben sie nun das Recht zu klagen.<br />

4.1 Integration aus Sicht der Eltern<br />

In dem ersten Kapitel des Buches „Alle sind verschieden“ geht es um die<br />

Integration aus Sicht der Eltern, die ein beeinträchtigtes Kind haben. „Die<br />

Integration eines Kindes mit Behinderung beginnt mit dem Wunsch der Eltern nach<br />

Nichtaussonderung.“ (S. 11). Die Autorin ist der Meinung, dass nicht das Kind<br />

behindert sei, sondern die Gesellschaft das Kind behindert mache. Die<br />

gesellschaftlichen Voraussetzungen für ein Leben mit einem behinderten Menschen<br />

seien selten gegeben. Deshalb fordert die Autorin, dass wir mit der Aussonderung<br />

von Behinderung erst gar nicht beginnen sollen und somit die Integration gar nicht<br />

nötig gemacht werden müsse (S. 15). Sie fordert eine sofortige Beschulung an einer<br />

Regelschule, worauf jedes Kind ein Recht habe. Jedes Kind solle gleiches Recht auf<br />

Bildung bekommen. Alle Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf sollen allein entscheiden dürfen, auf welche Vorteile an der<br />

Sonderschule sie verzichten würden und welche Nachteile sie in der Regelschule in<br />

Kauf nehmen würden (S. 22).<br />

„Die Kosten für eine notwendige Begleitung von Kindern mit Behinderung in der<br />

Regelschule müssen unabhängig vom Einkommen der Eltern von der Schulbehörde<br />

oder der Sozialbehörde übernommen werden.“ ( S. 23)<br />

Zudem sollten Eltern immer auf einen schriftlichen Bescheid bestehen und dem<br />

Schulamt deutlich machen, dass sie notfalls ein Klageverfahren einleiten werden.<br />

Wenn das Kind dann in einer Regelschule aufgenommen werden sollte, besteht ein<br />

Recht auf ein „ Nachteilsausgleich “ bei Klausuren, wodurch jedes Kind individuell<br />

berücksichtigt wird. (S. 61)<br />

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