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UND UMWELTBERICHT 2004 - adidas Group

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Verbesserte Zusammenarbeit mit Zulieferern<br />

Unsere Arbeit mit Zulieferern wurde <strong>2004</strong> von laufenden Veränderungen in unserer Beschaffungskette sowie von<br />

Maßnahmen unserer Beschaffungsorganisation beeinflusst, die auf eine Stärkung unseres Beschaffungsmodells<br />

und der Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern abzielten.<br />

Unsere Beschaffungsorganisation befasste sich bereits vor Ablauf des Multifaserabkommens (MFA) damit,<br />

strategische Geschäftspartner in sechs wichtigen Bekleidungsexportländern sowie spezialisierte Produktionsstätten<br />

in Ländern wie Kambodscha und den Philippinen zu identifizieren. Trotz der Konsolidierung unserer Beschaffungskette<br />

haben wir weiterhin eine große Anzahl von Zulieferbetrieben zu überwachen. Dies liegt zum Teil daran,<br />

dass strategische Geschäftspartner neue Herstellungsbetriebe einrichten und ihre Kapazität ausbauen, um<br />

unseren Produktbedarf decken zu können.<br />

Verbesserungen in Bezug auf die Einhaltung unserer Standards sind derzeit bei den meisten unserer<br />

Zulieferer ein reaktiver Prozess: SEA-Mitarbeiter kontrollieren die Betriebe, zeigen Verstöße gegen die Standards<br />

auf und entwickeln entsprechende Maßnahmenpläne, damit der jeweilige Zulieferer die Mängel beseitigen kann.<br />

Dieser Prozess zeigt sich mitunter als aufwendig und wenig wirksam. Statt zu einer nachhaltigen Umsetzung der<br />

Standards führt er oft nur zu unbefriedigenden und bisweilen oberflächlichen Veränderungen. Derzeit entwickeln<br />

wir ein neues Modell für die Umsetzung unserer Standards in Zulieferfabriken, das auf der Einführung besserer<br />

SGU- und Personalmanagementsysteme, unterstützender Schulungen durch unabhängige Experten sowie<br />

strengeren Verifizierungs- und Zertifizierungsschritten basiert.<br />

Im Berichtsjahr führten wir strategische Überwachungsverfahren ein, die eine genaue Feststellung und<br />

Bewertung der Risiken sowie der Ursachen für die Nichteinhaltung ermöglichen. Auf diese Weise können<br />

Abhilfemaßnahmen gewählt werden, die eine effektivere Berücksichtigung des Schulungsbedarfs erlauben<br />

und die Einführung von SGU- und Personalmanagementsystemen begünstigen.<br />

EINFÜHRUNG <strong>UND</strong> ERLÄUTERUNG UNSERER STANDARDS Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir grundsätzlich,<br />

dass sie die Arbeitsbedingungen in ihren Betrieben laufend verbessern. Dies geht klar und deutlich aus<br />

unseren Standards of Engagement (SOE) hervor, die die Grundlage unseres Sozial- und Umweltprogramms für<br />

die Beschaffungskette bilden. Die SOE werden durch eine Reihe von Richtlinien und Leitfäden ergänzt. Ausgehend<br />

von den bereits an Zulieferer verteilten Informationen und Materialien erstellten wir <strong>2004</strong> ergänzende Leitfäden<br />

für folgende Bereiche:<br />

> Jugendliche Arbeitnehmer (16 bis 18 Jahre) – sofern das Gesetz ihre Beschäftigung zulässt oder befürwortet<br />

> Präzisierungen bezüglich des Verbotes von Kinderarbeit und Einrichtung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten<br />

> Leibesvisitationen oder „Abtasten“ – unter welchen Umständen dies gesetzlich zulässig und angemessen ist<br />

> Mutterschaftsurlaub – in Ländern, in denen die diesbezüglichen Pflichten des Arbeitgebers nicht gesetzlich<br />

festgelegt sind<br />

> Handhabung rückständiger Lohnzahlungen<br />

> Sicherheitsvorschriften für manuelle Tätigkeiten<br />

> Sicherheitsrelevante Leitlinien für beauftragte Fremdfirmen<br />

> Anforderungen bezüglich Abluft und Ventilation an Arbeitsplätzen.<br />

23 / Verbesserte Zusammenarbeit mit Zulieferern / <strong>adidas</strong>-Salomon Sozial- und Umweltbericht <strong>2004</strong><br />

Richtlinien zur SOE-Durchsetzung Im Laufe des Jahres wurden die Richtlinien für die Durchsetzung unserer SOE<br />

fertig gestellt und intern verteilt – 2005 werden sie an die Zulieferer ausgegeben. Die Richtlinien beschreiben die<br />

Prinzipien der SOE-Durchsetzung sowie die Sanktionen und Abhilfemaßnahmen bei Verstößen. Diese Sanktionen<br />

und Abhilfemaßnahmen umfassen:<br />

> Beendigung des Herstellerrahmenvertrages – bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen<br />

> Aufforderung zur Produktionseinstellung – in lebensbedrohlichen Situationen oder wenn der<br />

Herstellungsprozess signifikante negative Umweltauswirkungen haben könnte<br />

> Untersuchung durch unabhängige Organisationen – wenn fortwährende oder wiederholte Verstöße<br />

gegen die SOE oder lokale Gesetze eine Angelegenheit des öffentlichen Interesses geworden sind<br />

> Schriftliche Verwarnungen – bei fortlaufenden oder ernsthaften Verstößen<br />

> Überprüfung der Auftragsvergabe<br />

> Anordnung spezieller Projekte – zur Behebung spezifischer Probleme in Bezug auf die Standardeinhaltung.<br />

Zusätzlich zu den schriftlichen Leitfäden für Zulieferer unternehmen wir beträchtliche Anstrengungen,<br />

um weltweit ein einheitliches Konzept der Standardeinhaltung zu verfolgen. Im Mai <strong>2004</strong> haben wir zum<br />

Beispiel in China einen Workshop mit SEA-Teammitgliedern veranstaltet, bei dem es um Koalitionsfreiheit,<br />

Arbeitszeitmodelle ohne feste Arbeitszeiten (nach chinesischem Gesetz), Planung von Überstunden und<br />

Lohnzahlungen sowie um Sozialversicherung und Lohnabzüge ging.

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