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3009667 MukoInfo 01_07 Inhalt - Mukoviszidose e.V.

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Unser Verein<br />

Unser Verein<br />

Neue Entwicklungen in der ambulan-<br />

ten medizinischen Versorgung der<br />

CF-Patienten<br />

Die finanzielle Absicherung der ambulanten Behandlung<br />

der <strong>Mukoviszidose</strong> in den Spezialeinrichtungen ist in<br />

Deutschland ein großes Problem. Eine Umfrage des<br />

Vorstandes 2003 unter allen CF-Einrichtungen ergab, dass<br />

nur knapp 50 % der durch die Behandlung entstehenden<br />

Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen<br />

werden. Die andere Hälfte muss durch Verschiebungen<br />

innerhalb des Krankenhausbudgets, durch Drittmittel,<br />

Spenden usw. aufgebracht werden.<br />

Ein Problem dabei ist, dass für die <strong>Mukoviszidose</strong> notwendige<br />

Behandlungsmaßnahmen nicht im Katalog der<br />

mit den Krankenkassen abrechenbaren Leistungen enthalten<br />

sind. Dies gilt z.B. für Beratungen der Patienten und<br />

ihrer Angehörigen, Ernährungstherapie, Schulungen im<br />

Umgang mit der häuslichen IV und die Eingabe der den<br />

Gesundheitszustand der Patienten beschreibenden Daten<br />

in die Qualitätssicherung <strong>Mukoviszidose</strong>. Vor allem aber<br />

war bisher nirgends durch eine gesetzliche Instanz des<br />

Gesundheitswesens definiert, wie eine fachgerechte CF-<br />

Behandlung eigentlich aussehen soll und welche<br />

Maßnahmen dazu gehören.<br />

So war der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

zur Konkretisierung der <strong>Mukoviszidose</strong> im<br />

August 2006 ein großer Schritt in Richtung Sicherung<br />

einer ausreichenden Finanzierung<br />

der ambulanten CF-<br />

Behandlung. Der Hintergrund:<br />

Die Gesundheitsreform 2003<br />

nahm den § 116 b Absatz 2<br />

neu ins SGB V auf. Danach<br />

können Krankenhäuser<br />

direkte Verträge mit Krankenkassen<br />

über die Behandlung<br />

u.a. bestimmter seltener<br />

Erkrankungen abschließen.<br />

Das Gesetz fordert jedoch, dass<br />

der Gemeinsame Bundesausschuss<br />

Qualitätskriterien und Behandlungsmaßnahmen<br />

für die infrage<br />

kommenden Erkrankungen<br />

konkretisiert und festlegt. Dies<br />

war bisher nicht geschehen.<br />

Infolgedessen „blitzte“ der <strong>Mukoviszidose</strong><br />

e.V. bei den Krankenkassen<br />

ab. Es konnte kein Vertrag geschlossen<br />

werden, obwohl <strong>Mukoviszidose</strong> im Gesetz<br />

genannt war.<br />

Diese Situation hat sich durch den o.g. Beschluss des<br />

Gemeinsamen Bundesausschusses grundlegend geändert.

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