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Europäische Union<br />
Das 6. Umweltaktionsprogramm - ein neues<br />
„Grundgesetz“ für die Umweltpolitik der EU<br />
Am 11. Juni 2002 wurde das 6. Umweltaktionsprogramm verabschiedet (ABl. L 242/1 vom 10.09.2002),<br />
dieses hat einen Geltungsbereich von zehn Jahren (2002 - 2012). Nach fünf Jahren ist eine Zwischenüberprüfung<br />
vorgesehen um ggf. Anpassungen vornehmen zu können. Das Programm baut auf Grundsätzen<br />
und Prinzipien (u.a. Vorsorgeprinzip, Kosteneffizienz, Beteiligung der Betroffenen) auf und legt<br />
folgende strategische Konzepte der Umweltpolitik fest:<br />
Fortentwicklung des Umweltrechts,<br />
Umsetzung des bestehenden Umweltrechts,<br />
Integration der Umweltpolitik in andere Politikbereiche,<br />
Förderung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster,<br />
Zusammenarbeit mit Unternehmen, Verbrauchern und Umweltverbänden,<br />
Umweltinformationen,<br />
Umwelthaftung,<br />
umweltverträgliche Land- und Meeresnutzung.<br />
Das Programm nennt vier Schwerpunktbereiche:<br />
Klimaänderungen,<br />
Natur und biologische Vielfalt,<br />
Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität,<br />
Natürliche Ressourcen und Abfälle.<br />
Für diese Schwerpunktbereiche legt das Programm mehr oder weniger konkrete Ziele und Aktionen<br />
fest. Alle Vorlagen und Vorschläge sollen innerhalb der ersten vier Jahre erfolgen. Im Folgenden werden<br />
die etwas konkreteren Zielsetzungen aufgelistet, die - wenn nicht anders angegeben - bis 2012<br />
erfüllt sein sollen:<br />
Klima: Langfristig soll die Temperaturerhöhung maximal +2° C betragen, bei Begrenzung der CO2 Konzentration auf max. 550 ppm, d.h. - 70 Prozent der Treibhausgsemissionen bezogen auf 1990. Im<br />
Lichte des dritten Bewertungsberichts des IPCC wird für die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-<br />
Protokolls ein gegenüber der ersten Verpflichtungsperiode anspruchsvolleres Ziel angestrebt.<br />
Energie: Mindestens 12% des gesamten Energieverbrauchs und 22% der Elektrizitätsproduktion sollen<br />
bis 2010 durch erneuerbare Energien erzeugt werden, 18% der Elektrizitätsproduktion soll bis 2012<br />
durch Kraft-Wärme-Kopplung erfolgen.<br />
Verkehr: Die Kommission soll hier noch 2002 eine Mitteilung über quantifizierte Sektorziele vorlegen.<br />
Natur und Biodiversität: Der Biodiversitätsverlust soll bis 2010 gestoppt, das Netzwerk Natura 2000<br />
zügig vollendet werden.<br />
Gesundheit und Umwelt: Unter Berücksichtigung der einschlägigen WHO-Grenzwerte, Empfehlungen<br />
und Programme sollen signifikante schädliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit verhindert<br />
werden.<br />
Lärm: Die Anzahl der von gesundheitsgefährdenden Lärmpegeln Betroffenen soll drastisch gesenkt<br />
werden.<br />
Wasser: Entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie soll ein hohes Schutzniveau für Oberflächen- und<br />
Grundwasser gewährleistet werden.<br />
Luft: Langfristig soll es zu keiner Überschreitung der „critical levels and loads“ mehr kommen; die<br />
bestehenden Luftqualitätsziele sollen überprüft werden.<br />
Abfall und Ressourcenmanagement: Der Ressourcenverbrauch und die Abfallmenge soll vom Wirtschaftswachstum<br />
entkoppelt werden. Die Kommission soll noch 2002 quantitative Ziele für einzelne<br />
Abfallmengen und -arten vorlegen.<br />
Naturschutz in Recht und Praxis - online (2002) Heft 1, www.naturschutzrecht.<strong>net</strong> 13