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Europäische Union<br />

Das 6. Umweltaktionsprogramm - ein neues<br />

„Grundgesetz“ für die Umweltpolitik der EU<br />

Am 11. Juni 2002 wurde das 6. Umweltaktionsprogramm verabschiedet (ABl. L 242/1 vom 10.09.2002),<br />

dieses hat einen Geltungsbereich von zehn Jahren (2002 - 2012). Nach fünf Jahren ist eine Zwischenüberprüfung<br />

vorgesehen um ggf. Anpassungen vornehmen zu können. Das Programm baut auf Grundsätzen<br />

und Prinzipien (u.a. Vorsorgeprinzip, Kosteneffizienz, Beteiligung der Betroffenen) auf und legt<br />

folgende strategische Konzepte der Umweltpolitik fest:<br />

Fortentwicklung des Umweltrechts,<br />

Umsetzung des bestehenden Umweltrechts,<br />

Integration der Umweltpolitik in andere Politikbereiche,<br />

Förderung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster,<br />

Zusammenarbeit mit Unternehmen, Verbrauchern und Umweltverbänden,<br />

Umweltinformationen,<br />

Umwelthaftung,<br />

umweltverträgliche Land- und Meeresnutzung.<br />

Das Programm nennt vier Schwerpunktbereiche:<br />

Klimaänderungen,<br />

Natur und biologische Vielfalt,<br />

Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität,<br />

Natürliche Ressourcen und Abfälle.<br />

Für diese Schwerpunktbereiche legt das Programm mehr oder weniger konkrete Ziele und Aktionen<br />

fest. Alle Vorlagen und Vorschläge sollen innerhalb der ersten vier Jahre erfolgen. Im Folgenden werden<br />

die etwas konkreteren Zielsetzungen aufgelistet, die - wenn nicht anders angegeben - bis 2012<br />

erfüllt sein sollen:<br />

Klima: Langfristig soll die Temperaturerhöhung maximal +2° C betragen, bei Begrenzung der CO2 Konzentration auf max. 550 ppm, d.h. - 70 Prozent der Treibhausgsemissionen bezogen auf 1990. Im<br />

Lichte des dritten Bewertungsberichts des IPCC wird für die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-<br />

Protokolls ein gegenüber der ersten Verpflichtungsperiode anspruchsvolleres Ziel angestrebt.<br />

Energie: Mindestens 12% des gesamten Energieverbrauchs und 22% der Elektrizitätsproduktion sollen<br />

bis 2010 durch erneuerbare Energien erzeugt werden, 18% der Elektrizitätsproduktion soll bis 2012<br />

durch Kraft-Wärme-Kopplung erfolgen.<br />

Verkehr: Die Kommission soll hier noch 2002 eine Mitteilung über quantifizierte Sektorziele vorlegen.<br />

Natur und Biodiversität: Der Biodiversitätsverlust soll bis 2010 gestoppt, das Netzwerk Natura 2000<br />

zügig vollendet werden.<br />

Gesundheit und Umwelt: Unter Berücksichtigung der einschlägigen WHO-Grenzwerte, Empfehlungen<br />

und Programme sollen signifikante schädliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit verhindert<br />

werden.<br />

Lärm: Die Anzahl der von gesundheitsgefährdenden Lärmpegeln Betroffenen soll drastisch gesenkt<br />

werden.<br />

Wasser: Entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie soll ein hohes Schutzniveau für Oberflächen- und<br />

Grundwasser gewährleistet werden.<br />

Luft: Langfristig soll es zu keiner Überschreitung der „critical levels and loads“ mehr kommen; die<br />

bestehenden Luftqualitätsziele sollen überprüft werden.<br />

Abfall und Ressourcenmanagement: Der Ressourcenverbrauch und die Abfallmenge soll vom Wirtschaftswachstum<br />

entkoppelt werden. Die Kommission soll noch 2002 quantitative Ziele für einzelne<br />

Abfallmengen und -arten vorlegen.<br />

Naturschutz in Recht und Praxis - online (2002) Heft 1, www.naturschutzrecht.<strong>net</strong> 13

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