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Rechtsprechungsübersicht - FFH-RL und Vogelschutz-RL<br />

Entsche<strong>id</strong>ungen bundesdeutscher Gerichte<br />

VGH München, Urt. v. 14.06.1996 - 8 A 94.40125 u. 8 A 94.40129 - Berücksichtigung von Artenschutzaspekten<br />

bei der Straßenplanung; Schutzpflichten aus der europäischen Vogelschutzrichtlinie<br />

und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie.<br />

Die Schutzpflichten nach Art 4. Abs. 1 und 2 der europäischen Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) in<br />

Verbindung mit Art. 7 und Art. 6 Abs. 2-4 der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (92/43/<br />

EWG) greifen nur ein, wenn der Mitgliedstaat ein bestimmtes Gebiet entweder zu einem (Vogel-<br />

)Schutzgebiet erklärt oder als solches anerkannt hat.<br />

OVG Lüneburg, Urt. v. 04.12.1997 - 7 M 1155/97 - Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; fachplanerische<br />

und naturschutzrechtliche Abwägung; Vogelschutz- und FFH-Richtlinie<br />

1. Die in § 17 Abs. 6c des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) getroffene Regelung gilt auch für die im<br />

Rahmen einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung vorgenommene naturschutzrechtliche Abwägung<br />

gemäß § 8 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes.<br />

2. Der Bundesgesetzgeber war auf Grund der EG-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei<br />

bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (UVP-Richtlinie (85/337/EWG)) nicht verpflichtet, im<br />

Rahmen eines Raumordnungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzuschreiben.<br />

3. Die Anwendung der Art. 7 FFH-RL auf Gebiete, die nicht zu Vogelschutzgebieten erklärt sind, kommt<br />

nur in Betracht, wenn die Gebiete für den Schutz von vom Aussterben bedrohten Vogelarten von herausragender<br />

Bedeutung sind.<br />

BVerwG, Beschl. v. 21.01.1998 - 4 VR 3/97 (4 A 9/97) - Auswirkung fehlender Umsetzung von<br />

naturschutzrechtlichen EG- Richtlinien auf Rechtmäßigkeit einer Fernstraßenplanung; Bundesautobahn<br />

A 20; Anordnung der aufschiebenden Wirkung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren<br />

1. Ist nach Landesrecht die Klage eines anerkannten Naturschutzverbandes auf das Vorbringen<br />

begrenzt, dass der angegriffene Planfeststellungsbeschluss den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes,<br />

des Landesnaturschutzgesetzes oder anderen Rechtsvorschriften w<strong>id</strong>erspricht, die auch den<br />

Belangen des Naturschutzes zu dienen bestimmt sind, dann hat diese Begrenzung zur Folge, dass<br />

Fragen des Verkehrsbedarfs, der Kostenberechnung, der Lärmauswirkungen und andere Fragen nichtnaturschutzrechtlicher<br />

Art bei der gerichtlichen Überprüfung grundsätzlich unberücksichtigt bleiben<br />

müssen (hier: § 51c Abs. 1 des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes).<br />

2. Für die Rechtmäßigkeit der Planfeststellung eines Abschnitts ist es erheblich, ob eine Planfeststellung<br />

des nachfolgenden trassierten Abschnitts auf unüberwindbare Hindernisse stößt (hier: Vorschriften<br />

der Vogelschutz-Richtlinie und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie).<br />

3. Die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 2. April 1979 über die Erhaltung der<br />

wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG) begründet gegenüber staatlichen Behörden - auch ohne<br />

Umsetzung in nationales Recht - unmittelbar rechtliche Verpflichtungen.<br />

4. Es unterliegt rechtlichen Zweifeln, ob Art. 7 der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) vor<br />

Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht angewandt werden kann und damit bei Vogelschutzgebieten<br />

das geminderte Schutzregime des Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL auszulösen in der Lage ist.<br />

5. Zur rechtlichen Möglichkeit eines "potentiellen" Schutzgebietes im Sinne der Flora-Fauna-Habitat-<br />

Richtlinie (92/43/EWG), wenn der Mitgliedstaat eine Liste nach Art. 4 Abs. 1 UAbs. 2 dieser Richtlinie<br />

der EU-Kommission nicht zugeleitet hat, wenn für ein Gebiet die sachlichen Kriterien nach Art. 4 Abs. 1<br />

dieser Richtlinie erfüllt sind und wenn die Aufnahme in ein kohärentes ökologisches Netz in Zusammenhang<br />

mit anderen, bereits unter förmlichen Schutz gestellten Gebieten bestimmend sein kann.<br />

Naturschutz in Recht und Praxis - online (2002) Heft 1, www.naturschutzrecht.<strong>net</strong> 17

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