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Rechtsprechungsübersicht - FFH-RL und Vogelschutz-RL<br />
Entsche<strong>id</strong>ungen bundesdeutscher Gerichte<br />
VGH München, Urt. v. 14.06.1996 - 8 A 94.40125 u. 8 A 94.40129 - Berücksichtigung von Artenschutzaspekten<br />
bei der Straßenplanung; Schutzpflichten aus der europäischen Vogelschutzrichtlinie<br />
und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie.<br />
Die Schutzpflichten nach Art 4. Abs. 1 und 2 der europäischen Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) in<br />
Verbindung mit Art. 7 und Art. 6 Abs. 2-4 der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (92/43/<br />
EWG) greifen nur ein, wenn der Mitgliedstaat ein bestimmtes Gebiet entweder zu einem (Vogel-<br />
)Schutzgebiet erklärt oder als solches anerkannt hat.<br />
OVG Lüneburg, Urt. v. 04.12.1997 - 7 M 1155/97 - Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; fachplanerische<br />
und naturschutzrechtliche Abwägung; Vogelschutz- und FFH-Richtlinie<br />
1. Die in § 17 Abs. 6c des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) getroffene Regelung gilt auch für die im<br />
Rahmen einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung vorgenommene naturschutzrechtliche Abwägung<br />
gemäß § 8 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes.<br />
2. Der Bundesgesetzgeber war auf Grund der EG-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei<br />
bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (UVP-Richtlinie (85/337/EWG)) nicht verpflichtet, im<br />
Rahmen eines Raumordnungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzuschreiben.<br />
3. Die Anwendung der Art. 7 FFH-RL auf Gebiete, die nicht zu Vogelschutzgebieten erklärt sind, kommt<br />
nur in Betracht, wenn die Gebiete für den Schutz von vom Aussterben bedrohten Vogelarten von herausragender<br />
Bedeutung sind.<br />
BVerwG, Beschl. v. 21.01.1998 - 4 VR 3/97 (4 A 9/97) - Auswirkung fehlender Umsetzung von<br />
naturschutzrechtlichen EG- Richtlinien auf Rechtmäßigkeit einer Fernstraßenplanung; Bundesautobahn<br />
A 20; Anordnung der aufschiebenden Wirkung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren<br />
1. Ist nach Landesrecht die Klage eines anerkannten Naturschutzverbandes auf das Vorbringen<br />
begrenzt, dass der angegriffene Planfeststellungsbeschluss den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes,<br />
des Landesnaturschutzgesetzes oder anderen Rechtsvorschriften w<strong>id</strong>erspricht, die auch den<br />
Belangen des Naturschutzes zu dienen bestimmt sind, dann hat diese Begrenzung zur Folge, dass<br />
Fragen des Verkehrsbedarfs, der Kostenberechnung, der Lärmauswirkungen und andere Fragen nichtnaturschutzrechtlicher<br />
Art bei der gerichtlichen Überprüfung grundsätzlich unberücksichtigt bleiben<br />
müssen (hier: § 51c Abs. 1 des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes).<br />
2. Für die Rechtmäßigkeit der Planfeststellung eines Abschnitts ist es erheblich, ob eine Planfeststellung<br />
des nachfolgenden trassierten Abschnitts auf unüberwindbare Hindernisse stößt (hier: Vorschriften<br />
der Vogelschutz-Richtlinie und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie).<br />
3. Die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 2. April 1979 über die Erhaltung der<br />
wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG) begründet gegenüber staatlichen Behörden - auch ohne<br />
Umsetzung in nationales Recht - unmittelbar rechtliche Verpflichtungen.<br />
4. Es unterliegt rechtlichen Zweifeln, ob Art. 7 der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) vor<br />
Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht angewandt werden kann und damit bei Vogelschutzgebieten<br />
das geminderte Schutzregime des Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL auszulösen in der Lage ist.<br />
5. Zur rechtlichen Möglichkeit eines "potentiellen" Schutzgebietes im Sinne der Flora-Fauna-Habitat-<br />
Richtlinie (92/43/EWG), wenn der Mitgliedstaat eine Liste nach Art. 4 Abs. 1 UAbs. 2 dieser Richtlinie<br />
der EU-Kommission nicht zugeleitet hat, wenn für ein Gebiet die sachlichen Kriterien nach Art. 4 Abs. 1<br />
dieser Richtlinie erfüllt sind und wenn die Aufnahme in ein kohärentes ökologisches Netz in Zusammenhang<br />
mit anderen, bereits unter förmlichen Schutz gestellten Gebieten bestimmend sein kann.<br />
Naturschutz in Recht und Praxis - online (2002) Heft 1, www.naturschutzrecht.<strong>net</strong> 17