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Rechtsprechungsübersicht - FFH-RL und Vogelschutz-RL<br />

Rechtsprechungsübersicht:<br />

Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und Vogelschutz-Richtlinie<br />

Entsche<strong>id</strong>ungen des Europäischen Gerichtshofs<br />

Urt. v. 28.02.1991 - C-57/89 (Kommission / Deutschland) - Flächenmäßige Verkleinerung eines<br />

besonderes Schutzgebiet nach der Vogelschutzrichtlinie, (Leybucht)<br />

Die flächenmäßige Verringerung und Veränderung eines geschützten Gebiets darf nur aus außerordentlichen<br />

Gründen des Gemeinwohls erfolgen, die Vorrang vor den mit der Richtlinie verfolgten<br />

Umweltbelangen haben. Dafür reichen wirtschaftliche oder freizeitbedingte Erfordernisse nicht aus, es<br />

sei denn, die ökologische Gesamtbilanz wird durch die Maßnahme verbessert.<br />

Urt. v. 02.08.1993 - C-355/90 (Kommission / Spanien) - Auswahl von Gebieten (Santoña)<br />

Die Auswahl der Vogelschutzgebiete muss nach den in der EU-Vogelschutzrichtlinie festgelegten rein<br />

ornithologischen Kriterien erfolgen. Die Mitgliedstaaten sind nicht berechtigt, nach ihrem Ermessen<br />

Ausnahmen bei der Gebietsauswahl zu treffen, die auf der Berücksichtigung anderer Interessen oder<br />

Erfordernissen wie beispielsweise der Wirtschaft oder Erholung beruhen. Bei der Abgrenzung und dem<br />

Zeitpunkt der Ausweisung von Schutzgebieten bestehen keine Handlungsspielräume.<br />

Urt. v. 11.08.1995 - C-431/92 (Kommission / Deutschland) - fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVP), (Großkrotzenburg)<br />

Urteil zur unmittelbaren Geltung von EG-Richtlinien; Behörden müssen Richtlinien-Bestimmungen, die<br />

ein konkrete Verpflichtung begründen, beachten und anwenden.<br />

Urt. v. 11.07.1996 - C-44/95 (Kommission / Großbritannien) - Keine Berechtigung für die Mitgliedsstaaten<br />

die in Art. 2 der Vogelschutzrichtlinie genannten wirtschaftlichen Erfordernisse<br />

bei der Auswahl und Abgrenzung eines besonderen Schutzgebiets zu berücksichtigen (Lappel<br />

Bank)<br />

1. Art. 4 Abs. 1 oder 2 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2.4.1979 über die Erhaltung der wildlebenden<br />

Vogelarten ist dahin auszulegen, dass ein Mitgliedstaat nicht berechtigt ist, die in Art. 2 dieser<br />

Richtlinie genannten wirtschaftlichen Erfordernisse bei der Auswahl und Abgrenzung eines besonderen<br />

Schutzgebiets zu berücksichtigen.<br />

2. Art. 4 Abs. 1 oder 2 der Richtlinie 79/409 ist dahin auszulegen, dass ein Mitgliedstaat bei der Auswahl<br />

und Abgrenzung eines besonderen Schutzgebiets wirtschaftliche Erfordernisse nicht als Gründe<br />

des Gemeinwohls, die Vorrang vor den mit dieser Richtlinie verfolgten Umweltbelangen haben, berücksichtigen<br />

darf.<br />

3. Art. 4 Abs. 1 oder 2 der Richtlinie 79/409 ist dahin auszulegen, dass ein Mitgliedstaat bei der Auswahl<br />

und Abgrenzung eines besonderen Schutzgebiets wirtschaftliche Erfordernisse nicht berücksichtigen<br />

darf, die zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, wie sie in Art. 6 Abs. 4 der<br />

Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der<br />

wildlebenden Tiere und Pflanzen genannt sind, darstellen.<br />

Urt. v. 11.12.1997 - C-38/97 (Kommission / Deutschland) - Die Bundesrepublik Deutschland hat<br />

wegen Nichteinhaltung der zweijährigen Frist zur Umsetzung der FFH-Richtlinie in deutsche Rechtsund<br />

Verwaltungsvorschriften gegen Artikel 23 der FFH-Richtlinie verstoßen.<br />

Urt. v. 19.05.1998 - C-3/96 (Kommission / Niederlande) - Die Niederlande haben zahlen- und flächenmäßig<br />

zu geringe Ausweisung von Vogelschutzgebieten vorgenommen. Die Mitgliedstaaten sind<br />

zur Ausweisung von Vogelschutzgebieten aller Gebiete verpflichtet, die nach ornithologischen Kriterien<br />

am geeig<strong>net</strong>sten für die Erhaltung der betreffenden Art erscheinen. Diese Verpflichtung kann nicht<br />

durch andere Schutzmaßnahmen umgangen werden. Wirtschaftliche oder infrastrukturelle Belange<br />

dürfen seitens der Mitgliedstaaten nicht als Auswahlkriterien herangezogen werden.<br />

Naturschutz in Recht und Praxis - online (2002) Heft 1, www.naturschutzrecht.<strong>net</strong> 15

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