Tourismuskonzept Nordfriesland - Wirtschaftsförderungsgesellschaft ...
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<strong>Tourismuskonzept</strong> <strong>Nordfriesland</strong><br />
Kapitel 4: Natur, Umwelt, Landschaft<br />
Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe<br />
Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe verfügen über einen unmittelbaren Zugang zum<br />
Gast und damit auch über sehr gute Möglichkeiten, durch Verteilung von durch die Kommunen<br />
und die Fremdenverkehrs-, Umwelt- und Naturschutzvereine erstellten Informationsmaterialien<br />
und durch eigenes Vorbildverhalten positiv auf ihre Gäste einzuwirken.<br />
Im Bereich der Gastronomie ist eine Entwicklung des Angebotes in Richtung „gehobene<br />
einheimische Küche” unter Verwendung einheimischer landwirtschaftlicher Produkte<br />
sinnvoll. ( Kapitel „Touristische Angebote” und „Werbung und Marketing”).<br />
Campingplätze und Mobiltoiletten<br />
Die überwiegende Anzahl der in Deutschland vorhandenen Wohnmobile ist nicht mit umweltfreundlichen<br />
Toilettensystemen ausgerüstet, so daß deren Inhalte in den heutigen<br />
Kläranlagen nicht entsorgt werden können. In <strong>Nordfriesland</strong> sollen alle rechtlichen und organisatorischen<br />
Möglichkeiten ausgeschöpft werden, diese Chemikalien als Sonderabfälle<br />
zu erfassen und zu entsorgen.<br />
In der Landesverordnung zur Änderung der Zelt- und Campingplatzverordnung vom<br />
12.08.96 legte die Landesregierung fest: „Sofern zur Geruchsminderung von Abwässern<br />
und Fäkalien, die in den in Wohnwagen, Wohnmobilen und Zelten vorhandenen Aborten<br />
und Spülen anfallen, Sanitärpräparate eingesetzt werden, müssen diese die Anforderungen<br />
des RAL-Umweltzeichens Nr. 84 erfüllen.”<br />
Bestehende Campingplätze sollen naturnah gestaltet und mit Naturschutzinformations-<br />
elementen versehen werden.<br />
Beispiele für mögliche Maßnahmen:<br />
Wohnmobilbesitzer, die mit umweltschädlichen Sanitärpräparaten nach <strong>Nordfriesland</strong><br />
kommen, sollten zum Umtausch ihrer Chemikalien verpflichtet werden.<br />
Die umweltschädlichen Präparate sind fachgerecht zu entsorgen.<br />
Empfehlungen:<br />
Die Zelt- und Campingplatzbetreiber im Kreisgebiet sollten gemeinsam mit dem<br />
Umweltamt des Kreises nach Lösungen suchen.<br />
Alle verkehrsrechtlichen Maßnahmen sollten ausgeschöpft werden, um zu verhindern,<br />
daß Wohnmobile über Nacht außerhalb von Zelt- und Campingplätzen abgestellt werden.<br />
Wir gehen mit gutem Beispiel voran:<br />
Umweltschädliche Sanitärpräparate sind in <strong>Nordfriesland</strong> per Satzung als Abfall<br />
deklariert und dürfen nur als Sonderabfall entsorgt werden. Dadurch wird eine<br />
Belastung der Kläranlagen vermieden.<br />
Der Nordseebäderverband befaßt sich seit längerem intensiv mit der Suche nach<br />
Lösungen für die Entsorgungsproblematik von Chemietoiletten.<br />
Das Umweltamt des Kreises wird sich 1997 an die Zelt- und Campingplatzbetreiber<br />
wenden, um gemeinsam Möglichkeiten zur Umsetzung der o. a. Landesverordnung zu<br />
erarbeiten.<br />
Die Fremdenverkehrsgemeinschaft Eiderstedt e. V. informiert Wohnmobilbesitzer über<br />
Umtauschmöglichkeiten für ihre umweltschädlichen Chemikalien.<br />
Und was tun Sie ?<br />
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