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Tourismuskonzept Nordfriesland - Wirtschaftsförderungsgesellschaft ...

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<strong>Tourismuskonzept</strong> <strong>Nordfriesland</strong><br />

Kapitel 4: Natur, Umwelt, Landschaft<br />

Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe<br />

Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe verfügen über einen unmittelbaren Zugang zum<br />

Gast und damit auch über sehr gute Möglichkeiten, durch Verteilung von durch die Kommunen<br />

und die Fremdenverkehrs-, Umwelt- und Naturschutzvereine erstellten Informationsmaterialien<br />

und durch eigenes Vorbildverhalten positiv auf ihre Gäste einzuwirken.<br />

Im Bereich der Gastronomie ist eine Entwicklung des Angebotes in Richtung „gehobene<br />

einheimische Küche” unter Verwendung einheimischer landwirtschaftlicher Produkte<br />

sinnvoll. ( Kapitel „Touristische Angebote” und „Werbung und Marketing”).<br />

Campingplätze und Mobiltoiletten<br />

Die überwiegende Anzahl der in Deutschland vorhandenen Wohnmobile ist nicht mit umweltfreundlichen<br />

Toilettensystemen ausgerüstet, so daß deren Inhalte in den heutigen<br />

Kläranlagen nicht entsorgt werden können. In <strong>Nordfriesland</strong> sollen alle rechtlichen und organisatorischen<br />

Möglichkeiten ausgeschöpft werden, diese Chemikalien als Sonderabfälle<br />

zu erfassen und zu entsorgen.<br />

In der Landesverordnung zur Änderung der Zelt- und Campingplatzverordnung vom<br />

12.08.96 legte die Landesregierung fest: „Sofern zur Geruchsminderung von Abwässern<br />

und Fäkalien, die in den in Wohnwagen, Wohnmobilen und Zelten vorhandenen Aborten<br />

und Spülen anfallen, Sanitärpräparate eingesetzt werden, müssen diese die Anforderungen<br />

des RAL-Umweltzeichens Nr. 84 erfüllen.”<br />

Bestehende Campingplätze sollen naturnah gestaltet und mit Naturschutzinformations-<br />

elementen versehen werden.<br />

Beispiele für mögliche Maßnahmen:<br />

Wohnmobilbesitzer, die mit umweltschädlichen Sanitärpräparaten nach <strong>Nordfriesland</strong><br />

kommen, sollten zum Umtausch ihrer Chemikalien verpflichtet werden.<br />

Die umweltschädlichen Präparate sind fachgerecht zu entsorgen.<br />

Empfehlungen:<br />

Die Zelt- und Campingplatzbetreiber im Kreisgebiet sollten gemeinsam mit dem<br />

Umweltamt des Kreises nach Lösungen suchen.<br />

Alle verkehrsrechtlichen Maßnahmen sollten ausgeschöpft werden, um zu verhindern,<br />

daß Wohnmobile über Nacht außerhalb von Zelt- und Campingplätzen abgestellt werden.<br />

Wir gehen mit gutem Beispiel voran:<br />

Umweltschädliche Sanitärpräparate sind in <strong>Nordfriesland</strong> per Satzung als Abfall<br />

deklariert und dürfen nur als Sonderabfall entsorgt werden. Dadurch wird eine<br />

Belastung der Kläranlagen vermieden.<br />

Der Nordseebäderverband befaßt sich seit längerem intensiv mit der Suche nach<br />

Lösungen für die Entsorgungsproblematik von Chemietoiletten.<br />

Das Umweltamt des Kreises wird sich 1997 an die Zelt- und Campingplatzbetreiber<br />

wenden, um gemeinsam Möglichkeiten zur Umsetzung der o. a. Landesverordnung zu<br />

erarbeiten.<br />

Die Fremdenverkehrsgemeinschaft Eiderstedt e. V. informiert Wohnmobilbesitzer über<br />

Umtauschmöglichkeiten für ihre umweltschädlichen Chemikalien.<br />

Und was tun Sie ?<br />

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