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Tourismuskonzept Nordfriesland - Wirtschaftsförderungsgesellschaft ...

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<strong>Tourismuskonzept</strong> <strong>Nordfriesland</strong><br />

Kapitel 6: Ortscharakter<br />

ORTSCHARAKTER<br />

Erhaltung des Ortscharakters<br />

Funktion und Erscheinungsbild unserer Dörfer haben sich in den letzten Jahrzehnten, insbesondere<br />

bedingt durch den Strukturwandel der Landwirtschaft und anderer Wirtschaftszweige,<br />

sehr stark verändert. Es kann nicht unser Bestreben sein, sie unter touristischen<br />

Gesichtspunkten in Museumsdörfer umzugestalten. Auch unter Berücksichtigung der neuen<br />

Gegebenheiten ist es aber - sowohl im Interesse der Einheimischen als auch der Urlaubsgäste<br />

- wünschenswert und möglich, den regionaltypischen Ortscharakter ländlicher<br />

nordfriesischer Gemeinden zu bewahren bzw. wiederherzustellen. Die Dorferneuerung hat<br />

sich in diesem Gebiet sehr große Verdienste erworben. Die Bemühungen, sie als Dorfentwicklung<br />

mit ganzheitlichem Ansatz weiterzuentwickeln, müssen mit dem Ziel einer Revitalisierung<br />

der ländlichen Räume unbedingt fortgesetzt werden.<br />

Zweitwohnungen<br />

Die Zweitwohnungsproblematik wird auch zukünftig nicht vollständig in den Griff zu bekommen<br />

sein. Jedoch können die Gemeinden ihr teilweise vorbeugen, indem sie die vorhandenen<br />

gesetzlichen Möglichkeiten des Planungsrechts, insbesondere § 22 BBauG,<br />

ausschöpfen.<br />

Neubaugebiete<br />

In der Bevölkerung ist die Bedeutung der ortsbildprägenden Altsubstanz heute im allgemeinen<br />

anerkannt. Wesentlich mehr als in den letzten Jahren muß allerdings auch der Gestaltung<br />

von Neubaugebieten ein besonderes Augenmerk gewidmet werden. Der Vergabe von<br />

Aufträgen für Bebauungspläne sollten Wettbewerbe für qualifizierte Planungsbüros (Städteplaner,<br />

Architekten, Landschaftsplaner) vorgeschaltet werden, über die eine von der jeweiligen<br />

Gemeinde einberufene Jury entscheidet.<br />

Erfahrungsgemäß reicht die Festsetzung von Mindeststandards in B-Plänen allein jedoch<br />

nicht aus, um die Erstellung ästhetischer Gebäude, die sich zu einem attraktiven Gesamtbild<br />

summieren, zu gewährleisten. Aus diesem Grunde sollen die Gemeinden die Bauwilligen<br />

zur Inanspruchnahme einer fachlichen Beratung über die Hausgestaltung verpflichten,<br />

von der nicht nur die Bauherren selbst, sondern auch die Baukultur und damit das Ortsbild<br />

erheblich profitieren würden. Verschiedene Beratungsmodelle sind bereits mit Erfolg erprobt<br />

worden.<br />

Auf diese Weise sollten die Gemeinden auch eine Beratung über die optimale Energieversorgung<br />

der Neubauten anbieten.<br />

Der Gesamteindruck eines Neubaugebietes wird nicht nur von den Gebäuden und der Gebietsgestaltung,<br />

sondern auch von der Bepflanzung in erheblichem Maße beeinflußt. Sehr<br />

gute Erfahrungen sind mit einem von der Gemeinde vorgegebenen und auch ausgeführten<br />

Grünordnungsplan gemacht worden.<br />

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