Tourismuskonzept Nordfriesland - Wirtschaftsförderungsgesellschaft ...
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<strong>Tourismuskonzept</strong> <strong>Nordfriesland</strong><br />
Kapitel 6: Ortscharakter<br />
ORTSCHARAKTER<br />
Erhaltung des Ortscharakters<br />
Funktion und Erscheinungsbild unserer Dörfer haben sich in den letzten Jahrzehnten, insbesondere<br />
bedingt durch den Strukturwandel der Landwirtschaft und anderer Wirtschaftszweige,<br />
sehr stark verändert. Es kann nicht unser Bestreben sein, sie unter touristischen<br />
Gesichtspunkten in Museumsdörfer umzugestalten. Auch unter Berücksichtigung der neuen<br />
Gegebenheiten ist es aber - sowohl im Interesse der Einheimischen als auch der Urlaubsgäste<br />
- wünschenswert und möglich, den regionaltypischen Ortscharakter ländlicher<br />
nordfriesischer Gemeinden zu bewahren bzw. wiederherzustellen. Die Dorferneuerung hat<br />
sich in diesem Gebiet sehr große Verdienste erworben. Die Bemühungen, sie als Dorfentwicklung<br />
mit ganzheitlichem Ansatz weiterzuentwickeln, müssen mit dem Ziel einer Revitalisierung<br />
der ländlichen Räume unbedingt fortgesetzt werden.<br />
Zweitwohnungen<br />
Die Zweitwohnungsproblematik wird auch zukünftig nicht vollständig in den Griff zu bekommen<br />
sein. Jedoch können die Gemeinden ihr teilweise vorbeugen, indem sie die vorhandenen<br />
gesetzlichen Möglichkeiten des Planungsrechts, insbesondere § 22 BBauG,<br />
ausschöpfen.<br />
Neubaugebiete<br />
In der Bevölkerung ist die Bedeutung der ortsbildprägenden Altsubstanz heute im allgemeinen<br />
anerkannt. Wesentlich mehr als in den letzten Jahren muß allerdings auch der Gestaltung<br />
von Neubaugebieten ein besonderes Augenmerk gewidmet werden. Der Vergabe von<br />
Aufträgen für Bebauungspläne sollten Wettbewerbe für qualifizierte Planungsbüros (Städteplaner,<br />
Architekten, Landschaftsplaner) vorgeschaltet werden, über die eine von der jeweiligen<br />
Gemeinde einberufene Jury entscheidet.<br />
Erfahrungsgemäß reicht die Festsetzung von Mindeststandards in B-Plänen allein jedoch<br />
nicht aus, um die Erstellung ästhetischer Gebäude, die sich zu einem attraktiven Gesamtbild<br />
summieren, zu gewährleisten. Aus diesem Grunde sollen die Gemeinden die Bauwilligen<br />
zur Inanspruchnahme einer fachlichen Beratung über die Hausgestaltung verpflichten,<br />
von der nicht nur die Bauherren selbst, sondern auch die Baukultur und damit das Ortsbild<br />
erheblich profitieren würden. Verschiedene Beratungsmodelle sind bereits mit Erfolg erprobt<br />
worden.<br />
Auf diese Weise sollten die Gemeinden auch eine Beratung über die optimale Energieversorgung<br />
der Neubauten anbieten.<br />
Der Gesamteindruck eines Neubaugebietes wird nicht nur von den Gebäuden und der Gebietsgestaltung,<br />
sondern auch von der Bepflanzung in erheblichem Maße beeinflußt. Sehr<br />
gute Erfahrungen sind mit einem von der Gemeinde vorgegebenen und auch ausgeführten<br />
Grünordnungsplan gemacht worden.<br />
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