Christian F. Majer - Zeitschrift Jura Studium & Examen
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AUSGABE 4 | 2012<br />
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Pauschalvergütung von Überstunden – Inhaltskon-<br />
trolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
BAG, Urteil vom 16.05.2012 – 5 AZR 331/11, NZA 2012, 908<br />
1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ausschließlich die<br />
Vergütung von Überstunden, nicht aber die Anordnungsbefugnis des Arbeitgebers<br />
zur Leistung von Überstunden regelt, ist eine Hauptleistungsabrede und<br />
deshalb von der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgenommen.<br />
(amtlicher Leitsatz)<br />
2. Auch eine mündliche Vertragsbedingung, die der Arbeitgeber für eine Vielzahl<br />
von Arbeitsverhältnissen verwendet, ist eine Allgemeine Geschäftsbedingung.<br />
(Orientierungssatz des Gerichts)<br />
3. Eine Klausel, nach der in der vereinbarten Monatsvergütung die ersten zwanzig<br />
Überstunden monatlich „mit drin“ sind, ist weder überraschend noch intransparent.<br />
(Orientierungssatz des Gerichts)<br />
Sachverhalt (vereinfacht und verkürzt):<br />
K, ausgebildeter Kaufmann im Eisenbahn-<br />
und Straßenverkehr, war vom<br />
01.02.2007 bis zum 15.03.2008 bei der B<br />
in der Disposition beschäftigt. B betreibt<br />
mit rund 770 Mitarbeitern ein<br />
Unternehmen der Automobilzulieferindustrie.<br />
K erhielt zuletzt bei einer regelmäßigen<br />
Arbeitszeit von 40 Wochenstunden<br />
ein Grundgehalt von<br />
EUR 2.184,84 brutto monatlich. Einen<br />
schriftlichen Arbeitsvertrag schlossen K<br />
und B nicht. Bei der Einstellung des K<br />
wurde verabredet, dass in der vereinbarten<br />
Vergütung die ersten zwanzig<br />
Überstunden im Monat „mit drin“ sind.<br />
Eine entsprechende Vereinbarung traf<br />
die B bei sämtlichen von ihr mündlich<br />
abgeschlossenen Arbeitsverträgen.<br />
K leistete regelmäßig Überstunden, vor<br />
allem deshalb, weil er auch in der Mittagszeit<br />
im Büro anwesend war, um<br />
Kundenanrufe entgegenzunehmen. Die<br />
B zahlte eine Überstundenvergütung<br />
erst ab der 21. Überstunde im Monat,<br />
dann jedoch mit einem Zuschlag von<br />
25 %.<br />
Mit der im August 2008 eingereichten<br />
Klage machte K geltend, ihm stehe eine<br />
Überstundenvergütung auch für die<br />
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