03.03.2013 Aufrufe

Christian F. Majer - Zeitschrift Jura Studium & Examen

Christian F. Majer - Zeitschrift Jura Studium & Examen

Christian F. Majer - Zeitschrift Jura Studium & Examen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

AUSGABE 4 | 2012<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

Rückforderung im Schenkkreis<br />

BGH, Urteil vom 21.06.2012 – III ZR 291/11, BeckRS 2012, 14990<br />

1. Zur Frage, ob derjenige, der im Rahmen eines „Schenkkreises“ unter Einschaltung<br />

einer Übermittlungsperson eine „Schenkung“ leistet, von dieser<br />

Übermittlungsperson die Rückzahlung des Schenkungsbetrags verlangen kann.<br />

(amtlicher Leitsatz)<br />

2. Auftragsverhältnisse im sog. Schenkkreis sind sittenwidrig und daher nach<br />

§ 138 Abs. 1 BGB nichtig. (Leitsatz der Redaktion)<br />

3. Bei einem nichtigen Vertragsverhältnis kommt ein Anspruch aus Geschäftsführung<br />

ohne Auftrag in Betracht. (Leitsatz der Redaktion)<br />

Sachverhalt:<br />

A nimmt B auf Rückzahlung eines Betrags<br />

von 5.000 € in Anspruch, den sie<br />

im Oktober 2005 im Zusammenhang<br />

mit der Teilnahme an einem „Schenkkreis“<br />

entrichtet hat.<br />

Im Oktober 2005 nahm A an der Veranstaltung<br />

eines Schenkkreises (Chart<br />

„M.-L.“) teil. Dieser war nach Art einer<br />

Pyramide organisiert. Die an der Spitze<br />

stehenden Mitglieder des „Empfängerkreises“<br />

erhielten von dem ihnen nachgeordneten<br />

„Geberkreis“ bestimmte<br />

Geldbeträge. Darauf schieden die Beschenkten<br />

aus dem Schenkkreis aus<br />

und an ihrer Stelle rückten Mitglieder<br />

des Geberkreises in den Empfängerkreis<br />

nach. Neu hinzutretende Mitglieder<br />

wurden Teil des Geberkreises und leis-<br />

teten Schenkungen an die jeweiligen<br />

Mitglieder des Empfängerkreises in der<br />

Hoffnung, selbst einmal Angehörige des<br />

Empfängerkreises zu werden und auf<br />

diese Weise den eingesetzten Betrag<br />

mehrfach – durch Schenkungen neu<br />

hinzustoßender Mitglieder des Geberkreises<br />

– zurückzuerlangen. In diesem<br />

Zusammenhang übergab A der B einen<br />

Barbetrag von 5.000 €.<br />

A hat geltend gemacht, ihre Geldleistung<br />

sei wegen Sittenwidrigkeit des<br />

Schenkkreises und der damit zusammenhängenden<br />

Rechtsgeschäfte ohne<br />

Rechtsgrund erfolgt und von B zurückzuerstatten,<br />

da diese selbst Beschenkte,<br />

jedenfalls aber Beauftragte, gewesen sei.<br />

Sie, die A, habe nicht gewusst, dass und<br />

an welche Personen der Betrag weitergeleitet<br />

worden sei.<br />

86

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!