Christian F. Majer - Zeitschrift Jura Studium & Examen
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AUSGABE 4 | 2012<br />
__________________________________________________________________________________________<br />
RA Tobias Rist *<br />
Gleichberechtigung und<br />
Sorgerecht<br />
– Die Stärkung der Rechte der<br />
Väter unehelicher Kinder durch<br />
den Entwurf zur Reform des<br />
Sorgerechts nicht miteinander<br />
verheirateter Eltern –<br />
I. Einleitung<br />
Dem Bundestag liegt ein Entwurf der<br />
Bundesregierung über die Gesetzesänderung<br />
zur Reform des Sorgerechts zur<br />
Abstimmung vor. Hiervon erhofft sich<br />
die Bundesregierung die Stärkung der<br />
Stellung von Vätern unehelicher Kinder<br />
bezüglich der Erlangung des gemeinsamen<br />
Sorgerechts auch gegen den Willen<br />
der Mütter.<br />
Der folgende Beitrag erläutert die rechtlichen<br />
Hintergründe und Voraussetzungen<br />
des Sorgerechts und zeigt, welche<br />
Probleme und Schwierigkeiten bei<br />
der Beurteilung einer Sorgerechtsentscheidung<br />
bestehen und ob diese durch<br />
den Referentenentwurf gelöst werden<br />
* Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt<br />
für Familienrecht in der Kanzlei Dr. Machanek<br />
in Stuttgart.<br />
können. Zugleich sollen alternative Lösungsvorschläge<br />
vorgestellt werden.<br />
II. Problemaufriss<br />
Mit seiner Entscheidung vom 03.12.2009<br />
erklärte der Europäische Gerichtshof<br />
für Menschenrechte (EGMR), dass die<br />
Regelung im BGB zur gemeinsamen<br />
Sorge gegen Art. 14 i.V.m. Art. 8 der<br />
Europäischen Menschenrechtskonven-<br />
tion (EMRK) verstößt. 1 Aktuell ist es<br />
Vätern unehelicher Kinder gegen den<br />
Willen der Mutter nicht möglich, die<br />
gemeinsame elterliche Sorge zu erlangen.<br />
Sie sind vom Willen der Kindesmutter<br />
abhängig. Im Gegensatz dazu<br />
können Väter von ehelichen Kindern<br />
das Familiengericht anrufen und eine<br />
Entscheidung bezüglich der Übertragung<br />
des Sorgerechts auf beide Eltern-<br />
teile 2 (oder des alleinigen Sorgerechts<br />
auf sich selbst) beantragen. Um diesen<br />
Missstand zu beseitigen und die Entscheidung<br />
des EGMR umzusetzen, legte<br />
das Bundesministerium der Justiz nun<br />
einen entsprechenden Gesetzesentwurf<br />
vor. 3<br />
1 Zaunegger, Beschwerde-Nr. 2202028/04,<br />
http://www.echr.oe.int.<br />
2 Vgl. zu den verschiedenen Arten der elterlichen<br />
Sorge 4. a).<br />
3 Der Entwurf wurde vom Bundeskabinett am<br />
04.07.2012 beschlossen und ist nachzulesen<br />
unter:<br />
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/D<br />
E/pdfs/GE_Elterliche_Sorge.pdf;jsessionid=F7E5<br />
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