03.03.2013 Aufrufe

Christian F. Majer - Zeitschrift Jura Studium & Examen

Christian F. Majer - Zeitschrift Jura Studium & Examen

Christian F. Majer - Zeitschrift Jura Studium & Examen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

AUSGABE 4 | 2012<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

RA Tobias Rist *<br />

Gleichberechtigung und<br />

Sorgerecht<br />

– Die Stärkung der Rechte der<br />

Väter unehelicher Kinder durch<br />

den Entwurf zur Reform des<br />

Sorgerechts nicht miteinander<br />

verheirateter Eltern –<br />

I. Einleitung<br />

Dem Bundestag liegt ein Entwurf der<br />

Bundesregierung über die Gesetzesänderung<br />

zur Reform des Sorgerechts zur<br />

Abstimmung vor. Hiervon erhofft sich<br />

die Bundesregierung die Stärkung der<br />

Stellung von Vätern unehelicher Kinder<br />

bezüglich der Erlangung des gemeinsamen<br />

Sorgerechts auch gegen den Willen<br />

der Mütter.<br />

Der folgende Beitrag erläutert die rechtlichen<br />

Hintergründe und Voraussetzungen<br />

des Sorgerechts und zeigt, welche<br />

Probleme und Schwierigkeiten bei<br />

der Beurteilung einer Sorgerechtsentscheidung<br />

bestehen und ob diese durch<br />

den Referentenentwurf gelöst werden<br />

* Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt<br />

für Familienrecht in der Kanzlei Dr. Machanek<br />

in Stuttgart.<br />

können. Zugleich sollen alternative Lösungsvorschläge<br />

vorgestellt werden.<br />

II. Problemaufriss<br />

Mit seiner Entscheidung vom 03.12.2009<br />

erklärte der Europäische Gerichtshof<br />

für Menschenrechte (EGMR), dass die<br />

Regelung im BGB zur gemeinsamen<br />

Sorge gegen Art. 14 i.V.m. Art. 8 der<br />

Europäischen Menschenrechtskonven-<br />

tion (EMRK) verstößt. 1 Aktuell ist es<br />

Vätern unehelicher Kinder gegen den<br />

Willen der Mutter nicht möglich, die<br />

gemeinsame elterliche Sorge zu erlangen.<br />

Sie sind vom Willen der Kindesmutter<br />

abhängig. Im Gegensatz dazu<br />

können Väter von ehelichen Kindern<br />

das Familiengericht anrufen und eine<br />

Entscheidung bezüglich der Übertragung<br />

des Sorgerechts auf beide Eltern-<br />

teile 2 (oder des alleinigen Sorgerechts<br />

auf sich selbst) beantragen. Um diesen<br />

Missstand zu beseitigen und die Entscheidung<br />

des EGMR umzusetzen, legte<br />

das Bundesministerium der Justiz nun<br />

einen entsprechenden Gesetzesentwurf<br />

vor. 3<br />

1 Zaunegger, Beschwerde-Nr. 2202028/04,<br />

http://www.echr.oe.int.<br />

2 Vgl. zu den verschiedenen Arten der elterlichen<br />

Sorge 4. a).<br />

3 Der Entwurf wurde vom Bundeskabinett am<br />

04.07.2012 beschlossen und ist nachzulesen<br />

unter:<br />

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/D<br />

E/pdfs/GE_Elterliche_Sorge.pdf;jsessionid=F7E5<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!