Juli - Fokus
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Anmerkungen zum neuen<br />
Verbraucherkreditgesetz<br />
Verbesserungen für den Konsumenten<br />
In Entsprechung der Richtlinie 2008/48/E/G über Verbraucherkreditverträge,<br />
welche in das österreichische Recht umgesetzt wurden, hat der Gesetzgeber<br />
nunmehr das neue Verbraucherkreditgesetz beschlossen. TEXT MARIO SCHIAVON<br />
VERBESSERUNG. Das Verbraucherkreditgesetz bringt eine Reihe<br />
von Verbesserungen für Konsumenten. Erfasst sind alle Arten<br />
von Krediten, Kontoüberziehung, Ratenzahlung und Leasing.<br />
Korrespondierend dazu sind verschiedene Anpassungen in<br />
anderen Gesetzen, wie etwa im Konsumentenschutzgesetz oder<br />
im Maklergesetz, vorgenommen worden. Verbessert wurden<br />
unter anderem das Rücktrittsrecht, Rückzahlungsmodalitäten<br />
und Informationspflichten, die eine europaweite Vergleichbarkeit<br />
ermöglichen sollen. Konsumenten müssen von Kreditgebern<br />
und -vermittlern künftig ein europäisches Standard-Informationsblatt<br />
über Kosten und sonstige Kreditbedingungen<br />
erhalten. Damit soll der Kunde dann Angebote anhand von einheitlich<br />
definierten Kennzahlen – beispielsweise effektiver Jahreszins<br />
und Gesamtbetrag – europaweit vergleichen können.<br />
RÜCKTRITTSMÖGLICHKEIT. Kostenlos zurücktreten kann man von<br />
einem Privatkredit künftig innerhalb von 14 Tagen ab Abschluss<br />
des Kreditvertrages. Ausgenommen davon sind Hypothekarkredite<br />
und Leasingverträge. Bisher gab es kein solches<br />
Rücktrittsrecht. Die Kreditgeber werden verpflichtet, die<br />
Bonität des Verbrauchers vor der Vergabe sorgfältig zu prüfen.<br />
Sollten sich dabei Zweifel an der Fähigkeit des Verbrauchers<br />
ergeben, den Kredit vollständig zurückzuzahlen, muss er vom<br />
Kreditgeber vor der Kreditaufnahme gewarnt werden. Wird<br />
keine korrekte Bonitätsprüfung durchgeführt oder die Warnpflicht<br />
verletzt, sind Sanktionen möglich: Der Kreditgeber<br />
haftet gegenüber dem Verbraucher. Es könnten somit in einem<br />
solchen Fall keine oder weniger Kosten (Zinsen) anfallen.<br />
AUFKLÄRUNGSPFLICHT. Weiters wird die Neuvergabe von Fremdwährungskrediten<br />
stark beschränkt. Für Fremdwährungskredite<br />
und endfällige Kredite mit Tilgungsträgern werden besondere<br />
Aufklärungs- und Warnpflichten der Bank eingeführt<br />
und somit auch zivilrechtlich verankert. Das Kreditinstitut<br />
müsse bei der Bonitätsprüfung erheben, ob die Rückzahlung<br />
auch dann möglich ist, wenn sich „die mit diesen Finanzierungsformen<br />
verbundenen hohen Risiken verwirklichen sollten“.<br />
Ziel sei, die Neuvergabe derartiger spekulativer Kredit-<br />
JULI 2010<br />
formen in Zukunft auf jene wenige Kunden zu beschränken,<br />
die das hohe Risiko tatsächlich bewusst tragen wollen und dies<br />
auf Grund ihrer finanziellen Reserven auch objektiv können.<br />
VERBRAUCHERKREDITE. Für Finanzierungs-Leasingverträge, beispielsweise<br />
für Autos, erhält man künftig erstmals die gleichen<br />
Informationen wie bei Bankkrediten, also auch über Nominalzinssatz<br />
und effektiven Zinssatz. Zudem kann der Vertrag<br />
künftig jederzeit gekündigt werden, wenn der Kunde das Leasingfahrzeug<br />
vorzeitig kaufen oder zurückgeben will. Die<br />
Abrechnung des gekündigten Vertrages muss dann nach den<br />
gleichen Kriterien wie bei einem vorzeitig zurückgezahlten<br />
Bankkredit erfolgen. Um den Wettbewerb auch auf laufende<br />
Kredite auszudehnen und den Verbrauchern ungünstige Kosten<br />
zu ersparen, können Verbraucherkredite jederzeit ganz<br />
oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt oder umgeschuldet werden.<br />
Der Kunde muss nur den aktuell noch offenen Kreditbetrag<br />
zahlen, Pönale oder sonstige Kosten dürfen nicht verrechnet<br />
werden. Dabei gibt es zwei Ausnahmen: Bei Krediten mit<br />
Fixzinssatz kann unter bestimmten Voraussetzungen eine<br />
Entschädigung vereinbart werden. Diese darf aber maximal<br />
ein Prozent des noch ausstehenden Betrages ausmachen. Bei<br />
Hypothekarkrediten können eine Kündigungsfrist von bis<br />
sechs Monaten sowie eine Pönale von höchstens 0,5 Prozent<br />
erreicht werden. Bisher konnte die Pönale durchaus zwei bis<br />
drei Prozent der Summe erreichen. ■<br />
Der Autor<br />
Dr. Mario Schiavon ist Rechtsanwalt<br />
in Wien, Partner der Sozietät<br />
Siemer-Siegl-Füreder & Partner<br />
Rechtsanwälte, mit Schwerpunkt<br />
Immobilien- und Liegenschaftsrecht.<br />
1010 Wien, Dominikanerbastei 10<br />
Tel. 01/512 14 45, Fax 01/513 79 84<br />
schiavon@ssfp-law.at<br />
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