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Juli - Fokus

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Anmerkungen zum neuen<br />

Verbraucherkreditgesetz<br />

Verbesserungen für den Konsumenten<br />

In Entsprechung der Richtlinie 2008/48/E/G über Verbraucherkreditverträge,<br />

welche in das österreichische Recht umgesetzt wurden, hat der Gesetzgeber<br />

nunmehr das neue Verbraucherkreditgesetz beschlossen. TEXT MARIO SCHIAVON<br />

VERBESSERUNG. Das Verbraucherkreditgesetz bringt eine Reihe<br />

von Verbesserungen für Konsumenten. Erfasst sind alle Arten<br />

von Krediten, Kontoüberziehung, Ratenzahlung und Leasing.<br />

Korrespondierend dazu sind verschiedene Anpassungen in<br />

anderen Gesetzen, wie etwa im Konsumentenschutzgesetz oder<br />

im Maklergesetz, vorgenommen worden. Verbessert wurden<br />

unter anderem das Rücktrittsrecht, Rückzahlungsmodalitäten<br />

und Informationspflichten, die eine europaweite Vergleichbarkeit<br />

ermöglichen sollen. Konsumenten müssen von Kreditgebern<br />

und -vermittlern künftig ein europäisches Standard-Informationsblatt<br />

über Kosten und sonstige Kreditbedingungen<br />

erhalten. Damit soll der Kunde dann Angebote anhand von einheitlich<br />

definierten Kennzahlen – beispielsweise effektiver Jahreszins<br />

und Gesamtbetrag – europaweit vergleichen können.<br />

RÜCKTRITTSMÖGLICHKEIT. Kostenlos zurücktreten kann man von<br />

einem Privatkredit künftig innerhalb von 14 Tagen ab Abschluss<br />

des Kreditvertrages. Ausgenommen davon sind Hypothekarkredite<br />

und Leasingverträge. Bisher gab es kein solches<br />

Rücktrittsrecht. Die Kreditgeber werden verpflichtet, die<br />

Bonität des Verbrauchers vor der Vergabe sorgfältig zu prüfen.<br />

Sollten sich dabei Zweifel an der Fähigkeit des Verbrauchers<br />

ergeben, den Kredit vollständig zurückzuzahlen, muss er vom<br />

Kreditgeber vor der Kreditaufnahme gewarnt werden. Wird<br />

keine korrekte Bonitätsprüfung durchgeführt oder die Warnpflicht<br />

verletzt, sind Sanktionen möglich: Der Kreditgeber<br />

haftet gegenüber dem Verbraucher. Es könnten somit in einem<br />

solchen Fall keine oder weniger Kosten (Zinsen) anfallen.<br />

AUFKLÄRUNGSPFLICHT. Weiters wird die Neuvergabe von Fremdwährungskrediten<br />

stark beschränkt. Für Fremdwährungskredite<br />

und endfällige Kredite mit Tilgungsträgern werden besondere<br />

Aufklärungs- und Warnpflichten der Bank eingeführt<br />

und somit auch zivilrechtlich verankert. Das Kreditinstitut<br />

müsse bei der Bonitätsprüfung erheben, ob die Rückzahlung<br />

auch dann möglich ist, wenn sich „die mit diesen Finanzierungsformen<br />

verbundenen hohen Risiken verwirklichen sollten“.<br />

Ziel sei, die Neuvergabe derartiger spekulativer Kredit-<br />

JULI 2010<br />

formen in Zukunft auf jene wenige Kunden zu beschränken,<br />

die das hohe Risiko tatsächlich bewusst tragen wollen und dies<br />

auf Grund ihrer finanziellen Reserven auch objektiv können.<br />

VERBRAUCHERKREDITE. Für Finanzierungs-Leasingverträge, beispielsweise<br />

für Autos, erhält man künftig erstmals die gleichen<br />

Informationen wie bei Bankkrediten, also auch über Nominalzinssatz<br />

und effektiven Zinssatz. Zudem kann der Vertrag<br />

künftig jederzeit gekündigt werden, wenn der Kunde das Leasingfahrzeug<br />

vorzeitig kaufen oder zurückgeben will. Die<br />

Abrechnung des gekündigten Vertrages muss dann nach den<br />

gleichen Kriterien wie bei einem vorzeitig zurückgezahlten<br />

Bankkredit erfolgen. Um den Wettbewerb auch auf laufende<br />

Kredite auszudehnen und den Verbrauchern ungünstige Kosten<br />

zu ersparen, können Verbraucherkredite jederzeit ganz<br />

oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt oder umgeschuldet werden.<br />

Der Kunde muss nur den aktuell noch offenen Kreditbetrag<br />

zahlen, Pönale oder sonstige Kosten dürfen nicht verrechnet<br />

werden. Dabei gibt es zwei Ausnahmen: Bei Krediten mit<br />

Fixzinssatz kann unter bestimmten Voraussetzungen eine<br />

Entschädigung vereinbart werden. Diese darf aber maximal<br />

ein Prozent des noch ausstehenden Betrages ausmachen. Bei<br />

Hypothekarkrediten können eine Kündigungsfrist von bis<br />

sechs Monaten sowie eine Pönale von höchstens 0,5 Prozent<br />

erreicht werden. Bisher konnte die Pönale durchaus zwei bis<br />

drei Prozent der Summe erreichen. ■<br />

Der Autor<br />

Dr. Mario Schiavon ist Rechtsanwalt<br />

in Wien, Partner der Sozietät<br />

Siemer-Siegl-Füreder & Partner<br />

Rechtsanwälte, mit Schwerpunkt<br />

Immobilien- und Liegenschaftsrecht.<br />

1010 Wien, Dominikanerbastei 10<br />

Tel. 01/512 14 45, Fax 01/513 79 84<br />

schiavon@ssfp-law.at<br />

FOKUS I HOME & BUSINESS 37

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