Gerfahrstoffe im Gartenbau - NABU-Netz
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Gefährdungsbeurteilung<br />
Die Gefährdungsbeurteilung ist unabhängig von der Zahl der Beschäftigten<br />
und vor der Aufnahme der Tätigkeiten durchzuführen. Sie ist zu<br />
dokumentieren, falls es sich nicht ausschließlich um Tätigkeiten mit<br />
Gefahrstoffen geringer Gefährdung (Schutzstufe 1) handelt.<br />
Wesentliche Informationen für seine Gefährdungsbeurteilungen kann der<br />
Unternehmer dem Sicherheitsdatenblatt des Herstellers entnehmen.<br />
Ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist die Einstufung der Tätigkeiten<br />
in ein sog. Schutzstufenkonzept. Es werden 4 Schutzstufen unterschieden,<br />
wobei die Gefährdung von Schutzstufe 1 zu Schutzstufe 4<br />
zun<strong>im</strong>mt. Je nach Schutzstufe gibt die Gefahrstoffverordnung eine Auswahl<br />
von Schutzmaßnahmen vor, aus denen der Unternehmer die für<br />
sein Unternehmen geeigneten auswählt.<br />
Gefährdungsbeurteilungen sind regelmäßig zu aktualisieren und veränderten<br />
Gegebenheiten anzupassen.<br />
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