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Gerfahrstoffe im Gartenbau - NABU-Netz

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Gefährdungsbeurteilung<br />

Die Gefährdungsbeurteilung ist unabhängig von der Zahl der Beschäftigten<br />

und vor der Aufnahme der Tätigkeiten durchzuführen. Sie ist zu<br />

dokumentieren, falls es sich nicht ausschließlich um Tätigkeiten mit<br />

Gefahrstoffen geringer Gefährdung (Schutzstufe 1) handelt.<br />

Wesentliche Informationen für seine Gefährdungsbeurteilungen kann der<br />

Unternehmer dem Sicherheitsdatenblatt des Herstellers entnehmen.<br />

Ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist die Einstufung der Tätigkeiten<br />

in ein sog. Schutzstufenkonzept. Es werden 4 Schutzstufen unterschieden,<br />

wobei die Gefährdung von Schutzstufe 1 zu Schutzstufe 4<br />

zun<strong>im</strong>mt. Je nach Schutzstufe gibt die Gefahrstoffverordnung eine Auswahl<br />

von Schutzmaßnahmen vor, aus denen der Unternehmer die für<br />

sein Unternehmen geeigneten auswählt.<br />

Gefährdungsbeurteilungen sind regelmäßig zu aktualisieren und veränderten<br />

Gegebenheiten anzupassen.<br />

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